FAQ beim Verkauf mit Motorschaden

Sie möchten ein Fahrzeug mit Motorschaden verkaufen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Verkauf, die Bewertung, den Ablauf und die rechtlichen Rahmenbedingungen – klar und verständlich erklärt.

1. Allgemeine Fragen zum Fahrzeugverkauf mit Motorschaden

Ein Motorschaden liegt vor, wenn wichtige Bauteile wie Kolben, Zylinderkopf, Steuerkette oder Kurbelwelle beschädigt sind oder der Motor gar nicht mehr läuft. Auch ein Kolbenfresser oder Ölverlust mit Folgeschäden zählen dazu.

Ja, wir kaufen Fahrzeuge mit jeder Art von Motorschaden – unabhängig vom Ausmaß oder der Ursache.

Nein, die Fahrbereitschaft ist keine Voraussetzung. Auch vollständig ausgefallene Motoren stellen kein Problem dar.

Nein, das ist problemlos möglich. Wir holen das Fahrzeug kostenlos bei Ihnen ab, auch wenn es nicht mehr angemeldet ist.

Ja, eine detaillierte Diagnose ist nicht erforderlich. Sie können uns einfach die bekannten Symptome oder Werkstattaussagen mitteilen – wir kümmern uns um den Rest.

2. Bewertung und Preisfindung bei Motorschäden

Wir berücksichtigen Fahrzeugtyp, Baujahr, Laufleistung, Zustand und den geschätzten Schaden am Motor. Auch Marktpreise und Verwertungsmöglichkeiten fließen in die Bewertung mit ein.

Ein Motorschaden wirkt sich auf den Preis aus, aber je nach Fahrzeug können Ersatzteilwert und Nachfrage den Preis positiv beeinflussen.

Nein, das ist nicht zwingend nötig. Fotos oder kurze Beschreibungen helfen – wir übernehmen die Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben.

Ja, Sie erhalten ein schriftliches Kaufangebot inklusive Vertrag – transparent und nachvollziehbar.

Nein, die Bewertung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

3. Ablauf & Abwicklung beim Verkauf mit Motorschaden

Sie übermitteln uns Ihre Fahrzeugdaten, erhalten ein Angebot mit Kaufvertrag, und nach Ihrer Zustimmung vereinbaren wir einen Abholtermin – meist innerhalb weniger Tage.

In der Regel ist der Verkauf innerhalb von etwa sechs Werktagen abgeschlossen – vom Erstkontakt bis zur finalen Abholung.

Nein, wir organisieren die Abholung deutschlandweit – für Sie kostenlos und zum Wunschtermin.

Die Bezahlung erfolgt bei der Abholung – entweder bar oder per Überweisung, ganz wie Sie möchten.

Nicht unbedingt – eine bevollmächtigte Person kann die Übergabe auch für Sie übernehmen.

4. Rechtliches beim Autoankauf mit Motorschaden

Ja, bekannte technische Mängel sollten immer angegeben werden – das schafft rechtliche Sicherheit für beide Seiten.

Ja, Sie erhalten den Vertrag vorab per E-Mail oder auf Wunsch auch per Post. So können Sie alles in Ruhe prüfen.

Nein, mit Unterzeichnung des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs geht die Verantwortung vollständig auf uns über.

Das ist nicht zwingend nötig. Wir übernehmen die Abmeldung gerne für Sie – kostenlos und zuverlässig.

In der Regel benötigen wir die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sowie ein gültiges Ausweisdokument. Weitere Nachweise wie Werkstattberichte sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.

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