FAQ beim Verkauf mit Motorschaden
Sie möchten ein Fahrzeug mit Motorschaden verkaufen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Verkauf, die Bewertung, den Ablauf und die rechtlichen Rahmenbedingungen – klar und verständlich erklärt.
1. Allgemeine Fragen zum Fahrzeugverkauf mit Motorschaden
1.1 Was genau gilt als Motorschaden?
Ein Motorschaden liegt vor, wenn wichtige Bauteile wie Kolben, Zylinderkopf, Steuerkette oder Kurbelwelle beschädigt sind oder der Motor gar nicht mehr läuft. Auch ein Kolbenfresser oder Ölverlust mit Folgeschäden zählen dazu.
1.2 Kann ich mein Auto trotz schwerem Motorschaden bei Ihnen verkaufen?
Ja, wir kaufen Fahrzeuge mit jeder Art von Motorschaden – unabhängig vom Ausmaß oder der Ursache.
1.3 Muss das Fahrzeug noch fahrbereit sein?
Nein, die Fahrbereitschaft ist keine Voraussetzung. Auch vollständig ausgefallene Motoren stellen kein Problem dar.
1.4 Mein Auto steht still und wurde abgemeldet – ist das ein Hindernis?
Nein, das ist problemlos möglich. Wir holen das Fahrzeug kostenlos bei Ihnen ab, auch wenn es nicht mehr angemeldet ist.
1.5 Ich bin mir nicht sicher, was genau am Motor kaputt ist – kann ich es trotzdem anbieten?
Ja, eine detaillierte Diagnose ist nicht erforderlich. Sie können uns einfach die bekannten Symptome oder Werkstattaussagen mitteilen – wir kümmern uns um den Rest.
2. Bewertung und Preisfindung bei Motorschäden
2.1 Wie ermitteln Sie den Wert eines Autos mit defektem Motor?
Wir berücksichtigen Fahrzeugtyp, Baujahr, Laufleistung, Zustand und den geschätzten Schaden am Motor. Auch Marktpreise und Verwertungsmöglichkeiten fließen in die Bewertung mit ein.
2.2 Beeinflusst der Motorschaden den Restwert stark?
Ein Motorschaden wirkt sich auf den Preis aus, aber je nach Fahrzeug können Ersatzteilwert und Nachfrage den Preis positiv beeinflussen.
2.3 Muss ich Nachweise oder Gutachten vorlegen?
Nein, das ist nicht zwingend nötig. Fotos oder kurze Beschreibungen helfen – wir übernehmen die Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben.
2.4 Erhalte ich ein verbindliches Angebot?
Ja, Sie erhalten ein schriftliches Kaufangebot inklusive Vertrag – transparent und nachvollziehbar.
2.5 Kostet mich die Bewertung etwas?
Nein, die Bewertung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
3. Ablauf & Abwicklung beim Verkauf mit Motorschaden
3.1 Wie läuft der Verkauf eines Autos mit Motorschaden ab?
Sie übermitteln uns Ihre Fahrzeugdaten, erhalten ein Angebot mit Kaufvertrag, und nach Ihrer Zustimmung vereinbaren wir einen Abholtermin – meist innerhalb weniger Tage.
3.2 Wie lange dauert der gesamte Verkaufsprozess?
In der Regel ist der Verkauf innerhalb von etwa sechs Werktagen abgeschlossen – vom Erstkontakt bis zur finalen Abholung.
3.3 Muss ich das Auto zu Ihnen bringen?
Nein, wir organisieren die Abholung deutschlandweit – für Sie kostenlos und zum Wunschtermin.
3.4 Wann erhalte ich das Geld?
Die Bezahlung erfolgt bei der Abholung – entweder bar oder per Überweisung, ganz wie Sie möchten.
3.5 Muss ich beim Abholtermin anwesend sein?
Nicht unbedingt – eine bevollmächtigte Person kann die Übergabe auch für Sie übernehmen.
4. Rechtliches beim Autoankauf mit Motorschaden
4.1 Muss ich den Schaden am Motor offenlegen?
Ja, bekannte technische Mängel sollten immer angegeben werden – das schafft rechtliche Sicherheit für beide Seiten.
4.2 Bekomme ich den Kaufvertrag im Voraus?
Ja, Sie erhalten den Vertrag vorab per E-Mail oder auf Wunsch auch per Post. So können Sie alles in Ruhe prüfen.
4.3 Bin ich nach der Übergabe noch verantwortlich für das Fahrzeug?
Nein, mit Unterzeichnung des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs geht die Verantwortung vollständig auf uns über.
4.4 Muss das Fahrzeug vor dem Verkauf abgemeldet werden?
Das ist nicht zwingend nötig. Wir übernehmen die Abmeldung gerne für Sie – kostenlos und zuverlässig.
4.5 Welche Unterlagen sind für den Verkauf erforderlich?
In der Regel benötigen wir die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sowie ein gültiges Ausweisdokument. Weitere Nachweise wie Werkstattberichte sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.

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