FAQ beim Ankauf mit Unfallschaden

Wir beantworten die häufigsten Fragen beim Verkauf von Autos mit Unfallschaden bei autoankauf-regional.de

1. Allgemeine Fragen zum Unfallwagen-Verkauf

Ein Unfallwagen ist ein Fahrzeug mit erheblichen Schäden, etwa an tragenden Teilen, durch einen Unfall. Auch wenn der Schaden repariert wurde, bleibt das Fahrzeug in der Regel als Unfallwagen eingestuft.

Ja, selbstverständlich. Auch reparierte Fahrzeuge mit Unfallschäden können verkauft werden – wichtig ist nur, dass der Vorschaden offen kommuniziert wird.

Ja, wir kaufen auch Fahrzeuge mit wirtschaftlichem Totalschaden an – unabhängig von Zustand, Alter oder Laufleistung.

Nein, auch stillgelegte Fahrzeuge können wir übernehmen. Auf Wunsch kümmern wir uns sogar um den Abtransport und die Abmeldung.

Ja, das ist möglich. Sie benötigen dafür eine Vollmacht vom eingetragenen Halter sowie die vollständigen Fahrzeugdokumente.

2. Fragen zur Bewertung und Preisfindung von Unfallautos

Die Bewertung erfolgt anhand von Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand, Schadensumfang und dem allgemeinen Zustand. Auch aktuelle Marktpreise fließen mit ein.

Nein, die Bewertung ist für Sie komplett kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Ja, für unsere Bewertung reichen Fotos vom Unfallwagen.

Der Schaden beeinflusst den Fahrzeugwert natürlich, aber wir bewerten fair und orientieren uns am realistischen Restwert.

In den meisten Fällen senden wir Ihnen noch am selben Tag ein unverbindliches Angebot zu – oft innerhalb weniger Stunden.

3. Fragen zum generellen Ablauf

Der Verkaufsprozess beginnt in der Regel mit einer Bewertung des Fahrzeugs, gefolgt von einem Angebot des Käufers. Nach der Annahme des Angebots erfolgen die Übergabe des Fahrzeugs und die Zahlung.

Nein, das ist nicht notwendig. Mit einer unterschriebenen Vollmacht kann auch eine andere Person die Übergabe übernehmen.

Im Durchschnitt dauert es etwa 6 Tage vom Erstkontakt bis zur finalen Abholung und Bezahlung – je nach Region und Verfügbarkeit.

Das hängt vom Zustand ab: Manche Fahrzeuge werden weiterverwendet, andere für den Export vorbereitet oder dem Recycling zugeführt.

Nein, das übernehmen wir vollständig. Die Abholung erfolgt kostenlos – deutschlandweit und termingerecht.

4. Rechtliche Fragen beim Verkauf des Unfallwagens

Ja. Sie sind gesetzlich verpflichtet, bekannte Schäden, auch wenn sie repariert wurden, beim Verkauf anzugeben.

Ja, Sie erhalten unser Angebot samt Kaufvertrag vorab per E-Mail oder auf Wunsch auch per Post. Erst wenn Sie diesen unterschreiben, wird der Verkauf verbindlich.

Nein. Sobald das Fahrzeug übergeben und der Kaufvertrag abgeschlossen ist, übernehmen wir die volle Verantwortung.

Nicht zwingend. Wir übernehmen die Abmeldung für Sie – kostenlos und zuverlässig.

Für den Verkauf benötigen Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, ein gültiges Ausweisdokument sowie – falls vorhanden – das Unfallgutachten, das Serviceheft oder aktuelle TÜV-Berichte.

Unfallwagen verkaufen - einfach, sicher und fair bei autoankauf-regional.de

Dank unserer langjährigen Erfahrung im Fahrzeugankauf wissen wir, worauf es ankommt: klare Kommunikation, rechtliche Sicherheit und ein reibungsloser Ablauf – deutschlandweit. Ganz gleich, ob es sich um einen reparierten Unfallwagen, ein Fahrzeug mit Totalschaden oder ein nicht fahrbereites Auto handelt – wir sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.