Unfallwagen erkennen
Wenn Sie gerade auf der Suche nach einem Gebrauchtwagen sind, sollten Sie sich in Acht nehmen. Oft kann es bei Privatkäufen und unseriösen Autohändlern passieren, dass Sie ein Unfallfahrzeug kaufen. Das ist ansich nicht schlimm, wenn Sie es wissen. Wissen Sie aber nicht, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, kann die Nutzung durch technische Defekte schnell zu einem lebensgefährlichen Höllentrip werden. Auch, wenn es nach dem Verkehrsunfall bereits zu spät ist, haben Sie dennoch Handlungsspielraum in der auseinandersetzung mit dem Fahrzeugverkäufer. Sie müssen also trotz Kaufvertrag nicht zwangsläufig auf dem Schäden an Fahrzeug und Insassen sitzen bleiben. Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie einen Unfallwagen erkennen und was Sie gegen den Verkäufer unternehmen können, wenn er diese Tatsache verschwiegen hat.
Unfallwagen erkennen – Merkmale
Damit Sie auf der sicheren Seite sind, gibt es bestimmte Merkmale, auf die Sie bei einem Auto achten können. So sind Sie sich nach der Prüfung sicher, ob es sich um einen Unfallwagen handelt oder ob mit dem Fahrzeug alles in Ordnung ist. Wir möchten Ihnen hier eine kleine Checkliste zum Erkennen von Unfallschäden bereitstellen.
Prüfen Sie den Lack:
Beschädigungen am Lack können auf Unfallschäden hinweisen. Nehmen Sie einen Magneten und gehen Sie den Lack entlang. Bleibt der Magnet nicht haften, ist das ein Zeichen für gespachtelte Unfallschäden. Für ganz genaue Käufer kann auch ein Schichtdicke-Messgerät Aufschluss auf überlackierte Stellen geben.
Begutachten Sie die Spaltmaße:
Sind die Spalten an den zusammengesetzten Bauteilen ungleichmäßig, ist das ein klares Zeichen für einen Wagen mit Autounfall. Eventuell wurde das Bauteil nach einem Frontschaden oder Heckschaden entfernt und wieder repariert.
Sind Verwerfungen vorhanden?
Verwerfungen können genauso auf Unfallschäden hinweisen wie Dellen an Schweller und Holmen. Diese stammen meist von hoher Krafteinwirkung und sind oft Folgen eines Unfalls.
Sind Verfärbungen zu erkennen:
Sind an den Kunststoffteilen Verfärbungen vorhanden, ist das ein sicheres Zeichen für eine hohe Gewalteinwirkung. Sie entstehen nur durch Überdehnung, was dabei hilft, einen Unfallwagen zu erkennen.
Prüfen Sie die Reifenabnutzung:
Ungleiche Abnutzung der Reifen kann auf eine verbogene Radführung hindeuten.
Schweißnähte checken:
Gebrochene Schweißnähte oder aufgeknöpfte Schweißpunkte sind klare Unfallfolgen.
Sehen Sie weißes Pulver?
Talkum entsteht, wenn der Airbag ausgelöst wird – klare Unfallfolge!
Fehlende Unterlagen:
Fehlen Werkstattrechnungen kann ein Anzeichen für die Verheimlichung von Unfallschäden sein.
Unfallwagen erkennen - So finden Sie es heraus
Die vorher genannten Merkmale sind eine Seite der Medaille und lassen sich noch weiter ausweiten. Wenn Sie die Fahrgestellnummer kennen, können Sie auch auf andere Weise herausfinden, ob es sich um einen Unfallwagen handelt. Anhand dieser Nummer lässt sich beim Hersteller die Reparaturhistorie herausfinden und so auch eventuell bestehende Unfallschäden. Auf diese Art und Weise können Sie herausfinden, ob Ihr Fahrzeug bereits als Unfallwagen bekannt ist und noch einiges mehr erkennen. Beispielsweise, ob das Fahrzeug in der Datenbank für gestohlene Autos erscheint und wie hoch der tatsächliche Kilometerstand ist. Dieser Check kann sich auf jeden Fall lohnen.
Ist mein Auto ein Unfallwagen?
Machen Sie auf jeden Fall eine Probefahrt. Hier können Sie weitere Hinweise auf Unfallschäden bemerken und den Verkäufer danach fragen. Während dieser Probefahrt können Sie prüfen, ob das Fahrzeug in der Spur bleibt, wenn Sie das Lenkrad loslassen. Tut es das nicht, ist das ein Hinweis auf vorhandene Schäden an verschiedenen Bauteilen des Fahrwerks. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich ein Gespräch mit einem KFZ-Gutachter. Diese Option sollte aber nur genutzt werden, wenn tatsächlich einige verdächtige Punkte vorhanden sind und Sie das Fahrzeug bereits gekauft haben. Ist der mutmaßliche Unfallwagen noch nicht in Ihrem Besitz, verzichten Sie bei dem Verdacht lieber auf den Kauf. Das spart Ihnen böse Überraschungen, Zeit, Geld und ist auf jeden Fall sicherer für Ihre eigene Gesundheit – schließlich ist die Unfallgefahr bei einem beschädigten Fahrzeug größer, als bei einem intakten.
Unfallwagen gekauft – Unfallwagen nicht erkannt!
Manchmal kommt die tragische Wahrheit erst nach dem Kauf des Gebrauchtwagens ans Licht. Sie haben einen Unfallwagen gekauft und nicht gewusst, dass er beschädigt ist. Das passiert leider nicht selten. In diesem Fall haben Sie das Recht, den Wagen zurückzugeben.
In den Verhandlungen um den Kaufpreis sollte die Frage nach der Unfallfreiheit definitiv nicht fehlen. Nun kommt es auf die Antwort des Verkäufers an, wie Sie sich bzgl. des Kaufs entscheiden. Bei folgenden Formulierungen sollten Sie skeptisch sein und eventuell den Kaufprozess abbrechen:
- Unfallfrei laut Vorbesitzer: Diese Formulierung klingt erst einmal vertrauenerweckend. Nimmt man sie aber auseinander, bedeutet das nur, dass der Verkäufer selbst keine Kenntnis über die Unfallfreiheit des Fahrzeugs hat. So gibt er nur seinen Wissensstand wieder und gewährleistet keinerlei Sicherheit über die Richtigkeit dieser Angaben.
- Unfallschaden unbekannt: Diese Formulierung beschreibt, dass der Verkäufer nicht weiß, ob das Fahrzeug einen Unfall hatte. Das ist keine Zusicherung darüber, dass das Auto unfallfrei ist.
Stehen diese Angaben im Kaufvertrag oder äußert der Verkäufer diese Formulierungen im Gespräch, sollten Sie sicherheitshalber auf den Fahrzeugkauf verzichten. So sparen Sie sich teure Reparatur und Prozesskosten, sowie jede Menge Stress und Gefahren. Falls es jedoch bereits zu spät ist und Sie einen Unfallwagen gekauft haben, dann können Sie Ihren Unfallwagen verkaufen - Autoankauf-regional.de ist hierfür eine sehr gute Anlaufstelle. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Unfallwagen nicht angegeben – Rechtslage
Sie haben unbewusst ein Unfallauto gekauft und möchten jetzt wissen, wie Sie den Kauf rückgängig machen können und ob das überhaupt möglich ist? Um das herauszufinden, muss als Erstes der Kaufvertrag für den Unfallwagen geprüft werden. Es kommt hier besonders auf die Formulierungen zum Zustand des Fahrzeugs an und darauf, ob diese widerlegbar sind. Sie können beispielsweise auch angefochten werden. Denn diese sind zwar an sich nicht bindend, aber auch nicht schuldbefreiend. Diese Aussagen sind nur dann befreiend, wenn der Verkäufer wirklich keine Kenntnis hatte. Hat der Vorbesitzer dem Verkäufer allerdings den Schaden mitgeteilt, ist dieser in der Pflicht, das Fahrzeug zurückzunehmen. Dasselbe gilt, wenn das Auto als unfallfrei verkauft wurde und sich im Nachhinein ein Vorschaden herausstellt. Dann kann sich der Verkäufer auch nicht mehr auf den eigenen Kenntnisstand berufen. Ab dem Moment, in dem eine Unfallfreiheit bescheinigt wird, ist diese Angabe nicht mehr änderbar.
Der Status Unfallwagen ist unumkehrbar
Setzen Sie sich nach der Unfallfeststellung mit dem Verkäufer auseinander, argumentiert dieser häufig, dass der Schaden ja behoben wurde. Der Verkäufer behauptet, der Wagen sei daher kein Unfallauto mehr und er müsse es nicht angeben. Diese Vermutung ist allerdings falsch. Nachdem ein Fahrzeug einen Unfallschaden erlitten hat, ist dieser Status unumkehrbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug fachgerecht oder von einem Laien repariert wurde – es bleibt für immer ein Unfallwagen und das muss der Käufer erkennen können!