Verkehrsunfall - Definition und Ursachen

Auf den Straßen kommt es jeden Tag aufs Neue zu Verkehrsunfällen. Die Schwere dieser Kollisionen reicht von einem simplen Parkrempler mit kleinen, fast unsichtbaren Kratzern bis hin zu einem schweren Verkehrsunfall, die den Beteiligten das Leben kosten. Nicht selten haben Beteiligte nach einem Verkehrsunfall noch eine lange Zeit mit den Unfallfolgen zu kämpfen, manche sogar für den Rest ihres Lebens.

Wenn Sie bereits einen Autounfall hatten oder sich darüber informieren möchten, dann empfehlen wir Ihnen unseren ergänzenden Ratgeber: Autounfall was tun?.

 

Verkehrsunfall Statistik

Allein im Jahr 2021 ereigneten sich 2.310.662 erfasste Unfälle. Wenn wir uns nun die Statistik ansehen stellen wir fest, dass bei diesen Zusammenstößen mehr als 320.000 Menschen verletzt wurden und sogar mehr als 2.000 Menschen gestorben sind. Der Unfallatlas der statistischen Ämter gibt Ihnen einen Überblick über deutschlandweite Unfälle.

Die Tatsache, dass der Trend zu höheren Unfallzahlen neigt, verdeutlicht den Handlungsbedarf. In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein Verkehrsunfall eigentlich ist, welche Ursachen es gibt und wie die Schuldfrage geklärt wird. Ein weiterer Teil in diesem Beitrag ist die Auflistung der verschiedenen Unfallarten und deren Häufigkeit. Ebenfalls erhalten Sie einen Tipp, was Sie unternehmen können, wenn Ihr Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall einen schweren oder Totalschaden erlitten hat.

Fahren Sie vorsichtig, denn auch wenn Sie eventuell zu spät zu einem wichtigen Termin kommen könnten: Nichts ist so wertvoll, dass man dafür sein Leben oder das eines anderen aufs Spiel setzen sollte.

 

Verkehrsunfall Definition

Die Definition des Wortes Verkehrsunfall ist rechtlich klar geregelt. Es handelt sich um ein Ereignis, das im Kontext des Straßenverkehrs und dessen Gefahren plötzlich auftritt und einen Personenschaden oder einen nicht unerheblichen Sachschaden verursacht.

Hierbei muss klargestellt werden, dass in diesem Zusammenhang nicht immer ein Kraftfahrzeug beteiligt sein muss, damit die Bezeichnung Verkehrsunfall gegeben ist. Auch, wenn Fußgänger untereinander oder Fahrradfahrer und Fußgänger aufeinanderstoßen, kann das einen Verkehrsunfall darstellen. Sogar die gerade in Großstädten relativ unwahrscheinliche (nicht ausgeschlossene) Beteiligung von Pferden wird so betitelt.

Bedenken Sie bei dem Geschehen, dass Unfälle mit Personenschäden immer anzeigepflichtig sind.

Oft wird im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall über sogenannte Bagatellschäden gesprochen. Da in den landeseigenen Rechtsprechungen meist keine Grenze genannt wird, ist hier also die bundesweite Richtlinie anzuwenden.

Je nachdem, welche Verkehrsteilnehmer an dem Unfall beteiligt sind, kann man zwischen einem

  • Autounfall,
  • Fahrradunfall,
  • Motorradunfall,
  • Wildunfall,
  • LKW-Unfall und
  • Fußgängerunfall

unterscheiden.

Von einem Alleinunfall kann gesprochen werden, wenn nur der Verursacher am Unfall beteiligt ist und keine Fremdeinwirkung dem Verkehrsunfall zugrunde liegt. Das gilt beispielsweise, wenn ein Fahrradfahrer mit einem Teil seines Gefährts einen Kratzer in ein Fahrzeug macht. Die Definition kann aber auch noch durch eine Steigerung des Verkehrsunfalls erweitert werden.

Erweiterte Verkehrsunfall Definition

Bei einem schweren Unfall handelt es sich um ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem mindestens einer der Unfallbeteiligten einen Schaden erleidet.

Die folgenden Kriterien müssen für einen schweren Unfall (je nach Definition) erfüllt sein:

  • Der Betroffene hat den Verlust oder eine dauerhafte Einschränkung eines Armes oder Beines oberhalb des Gelenks zu beklagen.
  • Durch den Unfall erlitt der Betroffene eine schwere Kopfverletzung mit (irreversiblen) Hirnschäden und dauerhaften neurologischen Ausfällen.
  • Tiefe Bewusstlosigkeit ohne Reaktion auf Reizsetzung von außen.
  • Bedarf stationärer oder intensivmedizinischer Behandlung über einen genau definierten Zeitraum (bspw. Tage).

 

Ursachen für einen Verkehrsunfall

Es gibt verschiedene Unfallursachen, die durch verschiedene Situationen hervorgerufen werden. Diese werden in der Regel in vier Kategorien eingeordnet:

  1. Fehler des Fahrers
  2. Technische Mängel sowie Wartungsmängel
  3. Fehlerhafte Verhaltensweisen von Fußgängern
  4. Allgemeine Unfallursachen

1. Fehler des Fahrers führt zum Verkehrsunfall

Der Fahrer eines Fahrzeugs ist dafür verantwortlich, stets die Kontrolle über das Gefährt zu haben. Angesichts dessen sind der Konsum von Drogen, Alkohol, Medikamenten und Einschränkungen durch Übermüdung mit in dieser Kategorisierung. Weitere Problematiken sind körperliche und geistige Einschränkungen.

Es gibt verschiedene Ursachen von Verkehrsunfällen, die unterschiedlich gewertet werden. Die einen sind meist harmloser Natur und haben nur leichte Schäden am Fahrzeug zur Folge. Andere sind besonders schwer und bringen verletzte Personen oder irreparable Fahrzeugschäden hervor.

Geht es um ein sogenanntes fehlerhaftes Fahrverhalten, handelt es sich allerdings immer um Aufmerksamkeitsmangel oder Missachtung von Verkehrsregeln durch den Fahrzeugführer. Dies sind die häufigsten Unfallursachen:

  • Stark überhöhte Geschwindigkeit
  • Abkommen von der Straße
  • Auffahrunfall durch Nichteinhaltung des Abstands
  • Ablenkung durch Smartphone, Autoradio, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
  • Vorfahrtsmissachtung
  • Zu schnelles Fahren bei regennasser Straße
  • Kontrollverlust und Schleudern des Fahrzeugs
  • Überholfehler
  • Zu schnelles Kurvenfahren

Es gibt somit zahlreiche Unfallursachen, die ins Gewicht fallen können. In der Allgemeinheit der Experten wird immer wieder bemängelt, dass die Häufigkeit der einzelnen Unfallarten nur anhand der Verkehrsunfallstatistik berechnet wird und ausschließlich die Unfälle mit Personenschäden in die Veröffentlichung gehen.

2. Verkehrsunfall durch technische Mängel

Nicht nur der Mensch, sondern auch technische Mängel und Wartungsmängel können einen Verkehrsunfall hervorrufen. In dieser Kategorie befinden sich z. B.:

  • Lenkung
  • Bremse
  • Motor
  • Beleuchtung
  • defekte Bereifung

Technische Defekte, die hier nicht enthalten sind, fallen in die Kategorie allgemeine Unfallursachen.

3. Fehlverhalten von Fußgängern

Macht der Fußgänger einen Fehler, kann das zu einem Verkehrsunfall führen. Die häufigsten Unfälle geschehen an unübersichtlichen Übergängen und Kreuzungen und durch Unachtsamkeit beim Überqueren der Straße außerhalb des Einflusses von Verkehrszeichen oder Ampeln.

4. Allgemeine Ursachen für einen Verkehrsunfall

Die allgemeinen Ursachen sind beispielsweise:

  • Schwierige Straßenverhältnisse
  • Sichtbehinderungen und Einschränkungen durch Wettereinflüsse (Starkregen, Sonneneinstrahlung)
  • Schnee oder Glatteis
  • Hindernisse (bspw.: ungesicherte Unfallstellen, Ölspuren usw.)
  • Wildunfälle

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Wahrscheinlichkeit eines Verkehrsunfalls

Wenn Sie mit Ihren Bekannten über das Thema Verkehrsunfall sprechen und nach der Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Unfalls fragen, wird wahrscheinlich 50/50 herauskommen.

Statistisch gesehen ist von 120 Unfällen „nur“ einer tödlich. Das ergibt eine Wahrscheinlichkeit von 0,8 %, auf das gesamte Leben gerechnet. Die jährliche Wahrscheinlichkeit, an einem tödlichen Verkehrsunfall beteiligt zu sein, liegt bei rund 0,01 %.

Denken Sie an diese Zahlen, wenn Sie im Straßenverkehr unterwegs sind und achten Sie auch auf die Fehler, die andere Verkehrsteilnehmer machen könnten. So gehen Sie sicher durch die Welt und müssen keine Angst haben.

Wenn es um genaue Unfallzahlen geht, ist die Polizei für die Pflege der Statistik verpflichtet. Ereignet sich also ein Verkehrsunfall, zu dem die Polizei nicht gerufen wird, kann dieses Ereignis in der Statistik nicht mit aufgeführt werden. Dementsprechend sind die Zahlen nicht sonderlich genau, weil viele kleine Unfälle ohne Zuhilferufen der Polizei untereinander geklärt werden.

Entgegen vieler Meinungen ist man bei einem Verkehrsunfall nicht direkt dazu verpflichtet, die Polizei zu rufen. Es kann aber ratsam sein, da der gefertigte Unfallbericht zur objektiven Klärung der Schuldfrage beitragen kann.

 

Verkehrsunfall und die Unfallarten

Wenn von einem Verkehrsunfalltyp gesprochen wird, bezeichnet dies meist die Konfliktsituation, die zu einem Verkehrsunfall geführt hat. Wird diese Situation dann mit der Unfallursache in Verbindung gebracht, beschreibt der Typ die Entstehungsphase des eigentlichen Unfalls. Im Folgenden finden Sie die einzelnen Unfalltypen:

Fahrunfall

Ein Verkehrsunfall, bei dem der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verliert, weil er mit zu hoher Geschwindigkeit gefahren ist. Dies kann auch zu Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern führen.

Abbiegeunfälle

Ein Konflikt, bei dem ein Abbieger und ein anderer, die Fahrbahn kreuzender Verkehrsteilnehmer sich in die Quere kommen und kollidieren.

Einbiegen/Kreuzen

Hier handelt es sich überwiegend um einen Konflikt zwischen einem Wartepflichtigen und einem vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmer. Dies geschieht vorwiegend an Kreuzungen oder Einmündungen, auf denen diese beiden aufeinandertreffen können.

Verkehrsunfall durch ruhenden Verkehr

Hier besteht der Konflikt zwischen einem haltenden oder parkenden Fahrzeug und einem Fahrzeug, dass im fließenden Verkehr unterwegs ist. Hierzu zählen auch Unfälle mit ausparkenden Teilnehmern.

Längsverkehrunfälle

Hier geraten zwei Verkehrsteilnehmer, die in derselben Richtung unterwegs sind, in einen Konflikt.

Sonstige Unfälle

Hier sind alle Unfallarten eingestuft, die keiner der anderen Kategorien gerecht werden.

 

Schuldfrage Verkehrsunfall

Bei einem Verkehrsunfall kommt es immer auf die Schuldfrage an. Sie ist ausschlaggebend dafür, wessen Versicherung die Kosten übernimmt und wer gegebenenfalls die rechtlichen Konsequenzen trägt. Zumal die rechtliche Seite nicht nur von offizieller Natur ist und im schlimmsten Fall Gefängnis für den Unfallverursacher bedeuten kann. Je nach Unfallgeschehen und Ursache kann es sogar möglich sein, dass der Schuldige Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen muss.

Das wohl größte Problem stellt oft die Feststellung des Unfallverursachers dar. Leider gibt es in den meisten Fällen keinen, der die Schuld auf sich nimmt. Daher ist es besonders wichtig, die Schuldfrage durch eine Beweissicherung zu klären. Hierfür ist es notwendig, für die Zeit der Unfallaufnahme stehenzubleiben und erst danach das Fahrzeug von der Fahrbahn zu bewegen, sofern das möglich ist. So gehen Sie vor:

  • Markieren Sie mit Kreide, wo sich Ihr Fahrzeug befindet und in welcher Ausrichtung es zum gegnerischen Auto steht.
  • Machen Sie aussagekräftige Fotos von der Situation und der Unfallstelle.
  • Geben Sie die Situation gemeinsam mit dem Unfallgegner so detailliert wie möglich wieder.
  • Fertigen Sie eine möglichst genaue Unfallskizze an.
  • Kein Schuldanerkenntnis abzugeben kann später zu Problemen führen. Lassen Sie die Schuldfrage anhand der gesicherten Beweise durch einen Gutachter und einer Einigung der Versicherungen ermitteln.
  • Rufen Sie immer die Polizei zur Unfallstelle. So stellen Sie sicher, dass der Unfall auch objektiv aufgenommen und ein neutrales Schadensbild dargelegt wird.

Auch wenn der Verkehrsunfall durch die Polizei aufgenommen wurde, haben Sie einen Schaden am Fahrzeug. Eine eigenmächtige Reparatur kann einem Gutachter im Zweifelsfall die Arbeit erschweren. Um ein aussagekräftiges Autounfall Gutachten erstellen zu können, benötigt er im Idealfall einen Blick auf die unveränderten Unfallfolgen.

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