Autounfall Gutachten

Nach einem Autounfall entscheidet die Schadenshöhe darüber, ob die Versicherung ein Autounfall Gutachten fordert oder nicht. Die Grenze hierfür liegt in den meisten Fällen bei 750 €, was die Bagatellgrenze darstellt. Unter dieser Grenze reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt oder die Reparaturrechnung.

In vielen Fällen wird der Gutachter damit beauftragt, die Schuldfrage bei einem Autounfall zu klären. Aber was kostet ein Gutachten, wer bezahlt den Sachverständigen und was steht eigentlich in so einem Gutachten drin? Wir gehen diesem wichtigen Thema auf den Grund und erklären Ihnen alles, was Sie wissen müssen.

Weiter erfahren Sie, was der Kfz-Gutachter feststellen kann und ob auch Vorschäden identifiziert werden können. Bleiben Sie am Ball und erfahren Sie mehr zu diesen wichtigen Punkten. So sind Sie nach einem Autounfall gut informiert und können die Situation in aller Ruhe meistern.

 

Gutachten nach Autounfall

Grundsätzlich gilt, dass vor einem Autounfall Gutachten einige Fragen im Raum stehen, die durch einen Autounfall entstehen:

  • Wer hat Schuld an dem Unfall?
  • Wie ist der Unfall vonstattengegangen?
  • Wie hoch ist die Schadenshöhe?
  • Ist ein defektes Bauteil oder menschliches Versagen schuld am Unfall?

Zur Klärung dieser Fragen wird ab einer Bagatellgrenze von 750 € ein Autounfall Gutachten angefordert. Weiter kann der Kfz Gutachter auch bemessen, welche zukünftigen Reparaturen auf das Fahrzeug zukommen und welche weiteren Kosten dabei zu erwarten sind.

Es kann beispielsweise sein, dass die Versicherung auch die Nutzungsausfallkosten (Mietwagen) bezahlen muss oder für die Regulierung von Personenschäden und Autounfall Schmerzensgeld zuständig ist. Sind Sie mit dem Autounfall Gutachten des Unfallgegners nicht einverstanden, können Sie einen eigenen Kfz Sachverständigen beauftragen. Nach der Fertigstellung werden sich die Gutachter zusammensetzen und die Unterschiede im Gutachten besprechen.

Um sicherzugehen, dass Sie alle notwendigen Informationen für den Gutachter zusammengetragen haben, sollten Sie dies mithilfe der Reparaturwerkstatt tun. So können Sie alle notwendigen Ausgaben mit Sicherheit feststellen und ein aussagekräftiges Autounfall Gutachten erwarten. Schließlich ist es nur so möglich, dass alle Schäden ausgeglichen werden.

Besonders wichtig ist die Angabe von Vorschäden. Diese können, wenn sie sich innerhalb des Schadensbildes befinden, den Reparaturwert verändern und sind deshalb zwingend mit anzugeben.

Was kostet ein Autounfall Gutachten?

Grundsätzlich orientieren sich die Kosten für das Autounfall Gutachten an der Höhe des Schadens. Hierfür haben große Verbände eine Gebührenordnung in Tabellenform veröffentlicht, an der sich ein Gutachter orientieren muss. Hier wird festgelegt, welche Fixbeträge abgerechnet werden dürfen und was unangemessen ist. Sollten Sie die DEKRA mit dem Gutachten beauftragen, kann aber auch ein Stundensatz als Berechnungsgrundlage genommen werden.

Kurzgutachten

Liegt der entstandene Schaden unter der Bagatellgrenze, kann der Sachverständige ein günstigeres Kurzgutachten erstellen. Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass viele Versicherungen dieses Kurzgutachten zwar akzeptieren, es vor Gericht allerdings keinen Bestand hat. In diesem Fall muss aus dem Kurzgutachten ein vollständiges Schadengutachten erstellt werden.

Leider haben große Schäden meist auch eine lange Begutachtungszeit, weil der Gutachter eben sehr genau hinsieht. Bei schweren Unfällen ist also mehr Zeitaufwand nötig, als bei einem kleinen Parkrempler. Dementsprechend fallen dann auch die Kosten für das Autounfall Gutachten höher aus. Entstehen weitere Kosten, wie Fahrtkosten, Porto, Telefonkosten oder Fotoerstellung, werden diese gesondert ausgewiesen.

Autounfall Gutachten Beispiel:

Hat Ihr Fahrzeug einen Schaden in Höhe von 500 Euro erlitten (zzgl. Wertminderung, Wiederbeschaffung) fällt das Gutachter-Honorar laut Honorarbefragung der BVSK im Jahr 2018 zwischen 165 und 230 Euro aus. Bei einem Schaden von 2.000 Euro sind es zwischen 364 € und 426 €.

Wer zahlt das Gutachten bei einem Autounfall?

Bei einem Alleinunfall (beispielsweise Parkrempler) ist die Schuldfrage eindeutig. In diesem Fall übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden am gegnerischen Fahrzeug, wenn Sie ihn nicht selbst übernehmen, um der Rückstufung zu entgehen.

Es ist aber auch bei solchen Fällen möglich, dass der Geschädigte oder Ihre Versicherung auf die Bestellung eines Gutachters besteht, um die genaue Schadenshöhe feststellen zu lassen. In diesem Fall bezahlt Ihre Autounfall Versicherung das Honorar für den Gutachter, weil dieses in den verursachten Unfallkosten enthalten ist.

In anderen Fällen kann es auch sein, dass der Unfallgegner eine Mitschuld am Unfall hat. Dann muss er einen Teil der Gutachterkosten übernehmen. Ist der Unfall ein Kasko fall, bestellt die Versicherung den Sachverständigen und trägt auch die entstehenden Kosten hierfür. Möchten Sie in diesem Fall einen eigenen Gutachter beauftragen, müssen Sie die Kosten allein tragen.

Schuldfrage beim Autounfall Gutachten

  • Bei geklärter Schuldfrage trägt die Versicherung des Verursachers die Kosten
  • Bei Teilschuld wird der Gutachter von der Versicherung des Verursachers und vom Unfallgegner getragen.
  • Bei Kaskofällen beauftragt die Versicherung den Gutachter und zahlt die Kosten. Sie müssen die Kosten tragen, wenn Sie einen eigenen Gutachter bestellen möchten.

Ist die Schuldfrage nicht eindeutig zu beantworten, zahlt die Versicherung des gerichtlich festgestellten Unfallverursachers die Kosten für die Gutachtenerstellung zur Schuldfrage. Hier kann sich allerdings die Auszahlungsfrist der Versicherung verschieben.

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Autounfall Gutachten erstellen

Die Bearbeitungsdauer kann bei einem Autounfall Gutachten stark variieren. In der Regel werden aber weniger als vier Arbeitstage dafür benötigt. Die Gutachtenerstellung ist in zwei Teile aufgeteilt:

  1. Schadensaufnahme am Fahrzeug
  2. Kalkulation im Sachverständigenbüro

In der Regel sollte die Begutachtung nach der Auftragserteilung innerhalb von zwei Tagen durchgeführt werden. Nach der Begutachtung beginnt der Gutachter damit, die entstandenen Schäden zu analysieren und die Schadenshöhe zu kalkulieren, die Schadenbilder zu bearbeiten und den Wiederbeschaffungswert festzulegen.

Im weiteren Verlauf erstellt der Gutachter die schriftliche Form des Gutachtens und holt Restwertgebote für das Unfallfahrzeug ein. Hat der Gutachter diese Arbeiten beendet, ist das Gutachten fertig und kann an den Geschädigten ausgehändigt werden.

Dieser reicht das Gutachten dann bei der gegnerischen Versicherung ein und diese übernimmt dann die Kosten für das Gutachten und die Fahrzeugreparatur. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird die Differenz zwischen dem Restwert und dem Wiederbeschaffungswert übernommen und bei einem technischen Totalschaden werden bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes übernommen, sofern das Fahrzeug gemäß dem Gutachten repariert wird. Sollte das Gutachten einen höheren Prozentsatz festlegen, können Sie diese Kosten durch den Einbau gebrauchter Fahrzeugteile schmälern und so die Zahlung der Versicherung sicherstellen.

Wenn die Wartezeit, bis die Versicherung die Schadensregulierung vornimmt, für Sie zu lang ist, können Sie nach dem Gutachten die Reparatur in Eigenleistung durchführen lassen. Die Versicherung bezahlt nach der Bearbeitungsfrist von vier bis sechs Wochen die Reparaturkosten an Sie. Es entstehen hierdurch keine Nachteile, solange die notwendigen Reparaturen gemäß dem Autounfall Gutachten durchgeführt werden.

 

Schadengutachten beim Autounfall

Wenn Sie ein Schadengutachten als Autounfall Gutachten erstellen lassen, geht die Begutachtung über die reine Reparaturermittlung hinaus. Es werden weitere Ansprüche festgestellt, die mit dem Verkehrsunfall in Zusammenhang stehen. Hierzu gehören die

Mit dem Schadengutachten wird eine solide Basis für den Ausgleich von materiellen und immateriellen Schäden gelegt.

Bevor Sie allerdings ein Schadengutachten beauftragen, sollten Sie die Vor- und Nachteile kennen.

Vorteil:

  • Ein Schadengutachten bietet viel Sicherheit in der Schadenabwicklung.

Nachteil:

  • Es ist die teuerste Variante des Autounfall Gutachten.

Im Normalfall ist nach einem Unfall kein Schadengutachten notwendig. Bei vielen Unfällen reicht es, einen Kostenvoranschlag oder ein Autounfall Gutachten anfertigen zu lassen. Sollte der Schaden allerdings zu hoch sein, kann sich ein Schadengutachten durchaus lohnen.

Auch das Schadengutachten wird von der Versicherung des Verursachers übernommen, sofern die Schuldfrage geklärt ist. Es besteht Klärungsbedarf, wenn der Verursacher nicht bekannt ist, der Schaden im Ausland passiert ist oder es sich um einen Bagatellschaden handelt.

Schadensgutachten - Unverschuldeter Unfall

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls sollten Sie sich die Sicherheit dieses Gutachtens nicht nehmen lassen, sofern die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung gegeben sind.

Schadensgutachten - Selbstverschuldeter Unfall

Bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall sollten sie die Regulierung über die Kaskoversicherung abwickeln. Hier nimmt die Versicherung dann meist das Recht wahr, den Gutachter selbst zu bestellen. Möchten Sie im Kaskofall selbst einen Gutachter bestellen, ist das zwar möglich, aber Sie müssen die Kosten für das Gutachten selbst tragen.

 

Was wird im Autounfall Gutachten festgestellt?

Bei der Erstellung von Autounfall Gutachten werden in den meisten Fällen folgende Punkte zur Schadensbemessung abgearbeitet:

  • Die technischen Daten des beschädigten Fahrzeugs
  • Eine Beschreibung der vorhandenen Sonderausstattung
  • Auflistung der Schäden am Fahrzeug, die mit dem Unfall zu tun haben.
  • Bildliche Dokumentation der Unfallschäden
  • Bestimmung des Reparaturweges
  • Bestimmung der Reparaturkosten
  • Einschätzung der Reparaturdauer
  • Aufnahme von Vorschäden
  • Wertbestimmung des Fahrzeugs vor dem Unfall (Wertgutachten)
  • Einschätzung, welche Wertminderung durch den Unfall eingetreten ist.
  • Wie viel ist das Fahrzeug nach dem Autounfall noch wert?
  • Besteht ein Totalschaden?
  • Wie lange fällt das Fahrzeug durch den Unfall aus?

Dieses Gutachten gilt auch als fiktive Schadensrechnung. Sie können dieses Gutachten als Grundlage der Regulierung einreichen, ohne die Reparaturen tatsächlich durchführen zu lassen (beispielsweise um sich ein anderes Fahrzeug zu kaufen). Das bedeutet, dass das Autounfall Gutachten bereits als Reparaturrechnung angesehen werden kann. Die Versicherung Ihres Unfallgegners übernimmt die Kosten, ohne dass das Fahrzeug repariert worden ist.

Bedenken Sie aber bitte, dass ein Kostenvoranschlag beispielsweise vor Gericht keinen Bestand hat und Sie hier nur ein Autounfall Gutachten als fiktive Schadensabrechnung einreichen können. Nur dieses hat vor Gericht bestand. Darum sollten Sie auf Nummer sicher gehen und im Streitfall einen Gutachter für die Bemessung der zukünftigen Reparaturkosten beauftragen.

 

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