Wertverlust des Unfallwagens berechnen

Die Aufarbeitung eines Autos nach einem Autounfall, der das eigene Auto in Mitleidenschaft gezogen hat, gehört zu den Dingen, die jeder Autobesitzer am besten nie erleben möchte. Ist es dennoch zu einer derartigen Situation gekommen, gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und die Kommunikation mit Versicherungen, die Suche eines kurzfristigen Ersatzwagen und übrige Papierarbeit souverän zu erledigen. Ist es an Ihrem Wagen zu einem Schaden gekommen, der eine größere Reparatur nötig macht, fällt der Blick auch auf die finanziellen Folgen des Schadens. Selbst wenn die Instandsetzung professionell durchgeführt wird und der Unfallschaden nach der Reparatur optisch und funktional keine Spuren hinterlässt, ist Ihr Auto dennoch für immer als Unfallwagen gebrandmarkt. Besonders, wenn Sie Ihren Wagen verkaufen möchten, kommt der Wertverlust des Unfallwagens in den Fokus, denn als Verkäufer können Sie nach dem Verkehrsunfall keinesfalls mehr den ursprünglichen Preis verlangen. Um bei einem Unfallwagen den Wertverlust zu berechnen, der auch durch eine fachgerechte Reparatur nicht wiederzugewinnen ist und somit einen finanziellen Nachteil für den Autoeigentümer darstellt, wird deshalb von der Versicherung ein Gutachter hinzugezogen. Wir erklären Ihnen, wie der Wertverlust eines Unfallwagens berechnet wird und wie Sie trotz des Unfallschadens beim Verkauf einen guten Preis erzielen können, ohne am Gebrauchtwagenmarkt monatelang auf Interessenten zu warten.

 

Warum muss man den Wertverlust des Unfallwagens berechnen?

Nach dem Unfallhergang lässt sich ein Auto oft zwar wieder in den vorigen Zustand versetzen, der Unfall lässt sich aber nicht rückgängig machen und muss auch bei einem etwaigen Verkauf im Unfallwagen-Kaufvertrag angegeben werden. Verletzen Sie diese Informationspflicht, die Ihnen als Verkäufer in diesem Fall zukommt, kann es sein, dass der Kaufvertrag im Nachhinein annulliert wird und Sie für die entstehenden Kosten aufkommen müssen. Der Wertverlust des Unfallwagens, welcher von einem sachverständigen KFZ-Gutachter berechnet wird, gründet dabei auf zwei Arten der Wertminderung. Neben der Wertminderung bzw. dem Wertverlust bei einem Verkauf (merkantile Wertminderung) z.B. an der Restwertbörse kann es sein, dass auch die technische Wertminderung in Betracht gezogen werden muss. Eine technische Wertminderung liegt dann vor, wenn der Unfallschaden Folgen mit sich gebracht hat, die auch durch eine professionelle Werkstatt nicht unkenntlich gemacht werden können. Nach der Reparatur bleiben dann sichtbare oder gar funktionelle Mängel an einem Fahrzeug. Will man den Wertverlust eines Unfallwagens korrekt berechnen, sodass der Geschädigte angemessen behandelt wird, muss auch die technische Wertminderung berücksichtigt werden. Festzuhalten bleibt hier, dass KFZ-Gutachter berechnen, wie viel Wertverlust ein Unfallwagen erfahren hat, um den finanzielle Schaden des Eigentümer in der Folge zu regulieren.

 

Wie kann man den Wertverlust berechnen?

Eigentümlicherweise macht das deutsche Recht keine genaue Angabe dazu, wie der Wertverlust bei einem Unfallwagen zu berechnen sei. Feststeht also lediglich, dass der Geschädigte natürlich in der Aufarbeitung des Unfalls entsprechend berücksichtigt werden muss, sodass der Schaden finanzieller Natur geregelt werden kann. Diese Rolle kommt nach geltendem Recht einer Versicherung zu und da diese also im konkreten Fall den Geldbetrag aufwenden muss, um den Wertverlust des Unfallwagens zu bereinigen, setzt die Versicherung den Gutachter dazu ein. Selbstverständlich handelt es sich dabei um einen unabhängigen Sachverständigen, der nicht im Interesse einer beteiligten Partei handelt, sondern neutral feststellt, wie viel Wertverlust des Unfallwagens in der Entschädigung zu berechnen ist. Obgleich es keine per Gesetz festgelegte Formel gibt, nach der der Wertverlust eines Unfallwagens zu berechnen ist, gibt es dennoch Normen und übliche Berechnungsmodelle, denen die meisten Versicherungen und Gerichte in der Festsetzung der Schadenshöhe folgen. Kommt es zwischen den beteiligten Parteien zu Streitigkeiten über den Wertverlust, der für einen spezifischen Unfallwagen berechnet wurde, entscheidet letzten Endes ein Richter über die endgültige Wertminderung. Da der Richter seinerseits verständlicherweise nicht über die nötige Sachkenntnis verfügt, um den Wertverlust Ihres Unfallwagens korrekt zu berechnen, wird auch hierzu vom Gericht ein Gutachter beauftragt, der in der Berechnung selbst wiederum gewisse Modelle der Wertverlustberechnung bemüht.

Ruhkopf/Sahm: Der Goldstandard beim Berechnen des Wertverlustes bei Unfallwagen

Eine allgemein gültige und weitverbreitete Vorgehensweise in der Berechnung des Wertverlustes für einen Unfallwagen ist die Feststellung der Wertminderung nach Ruhkopf/Sahm. Dabei berechnen Gutachter, wie viel Wertverlust bei einem Unfallwagen vorliegt, indem diverse Daten des Wagens in einer Formel veranschlagt werden. Dies geschieht aus dem offensichtlichen Grund, dass der zu berechnende Wertverlust bei einem Neuwagen deutlich höher sein muss, als bei einem älteren Gebrauchten, der bereits vor dem Unfallhergang anderweitige Mängel aufgewiesen hatte. In der Formel von Ruhkopf/Sahm werden Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten addiert und dann mit einem zuvor festgesetzten Faktor der Wertminderung multipliziert. Dieser Faktor der Wertminderung hängt davon ab, wie viel Prozent des Wiederbeschaffungswerts die Reparaturkosten ausmachen und wie viele Jahre das Auto bereits zugelassen ist. Das prozentuale Verhältnis von Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert wird dabei in drei Schadenskategorien eingeordnet und mit der bisherigen Nutzungsdauer in Bezug gebracht. In der Tabelle von Ruhkopf und Sahm entspringt aus der Schadenskategorie und Nutzungsdauer der Faktor der Wertminderung, mit dem die Summe aus Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten multipliziert wird.

Das Problem mit dem Berechnen des Wertverlustes von Unfallwagen für Autobesitzer

Nicht immer berechnen Versicherungen einen Wertverlust des Unfallwagens in der Schadensregulierung, denn besonders bei älteren Gebrauchtwagen ist der Wertverlust nach Instandsetzung und Reparatur des Schadens aus Sicht der Versicherung unwesentlich. Für den Eigentümer des Unfallwagens ist dies durchaus problematisch, denn unabhängig vom Alter und der Laufleistung eines Autos wird der Restwert selbst nach der Reparatur niedriger sein als der Wert eines Autos mit identischer Nutzungsdauer ohne Unfallschaden. Die meisten Versicherung lehnen ein Berechnen des Wertverlustes und die damit einhergehende Entschädigung ab, wenn der Unfallwagen älter als fünf Jahre ist und/oder mehr als 100.000 Kilometer auf der Straße verbracht hat. Selbst Wagen mit normaler jährlicher Fahrlast fallen so leider schnell durchs Raster beim Berechnen des Wertverlustes für einen Unfallwagen, obwohl die Wertminderung bei einem Mittelklassewagen, Baujahr 2015 mit durchschnittlich 20.000 gefahrenen Kilometern pro Jahr, doch sehr real erscheint und bei einem eventuellen Verkauf definitiv eine Rolle spielen wird. Die Aussichten auf eine Entschädigung des Wertverlustes bei Unfallwagen, die von den üblichen Berechnungsmethoden nicht berücksichtigt werden, ist jedoch für Autoeigentümer nicht allzu vielversprechend, da Gerichte und Versicherungen diese Praxis allgemein akzeptieren. Wenn Sie gute Argumente für das Berechnen des Wertverlustes haben, beispielsweise wenn Ihr Auto ein Oldtimer oder überdurchschnittlich wertvolles Fahrzeug ist, verschieben sich die Chancen auf eine Entschädigung des Wertverlustes bei Ihrem Unfallwagen immerhin wieder schnell zu Ihren Gunsten.

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In diesen Fällen erübrigt sich das Berechnen des Wertverlustes von Unfallwagen

Nach dem Schadensfall kann es bei Unfallwagen außerdem aus weiteren Gründen passieren, dass das Berechnen des Wertverlustes in der Aufarbeitung und Schadensregulierung keine Rolle spielt. Da Werkstattkosten für die Behandlung von Blechschäden hoch sind und schon bei einem leichten Unfall, bei welchem die Insassen hoffentlich keinerlei persönlichen Schaden hinnehmen mussten, mitunter diverse Bauteile des Wagens ersetzt werden müssen, tritt der vom Gutachter festgestellte wirtschaftliche Totalschaden schneller ein, als von vielen Autobesitzern erwartet. Das Berechnen des Wertverlustes, das zu kalkulieren versucht, inwiefern eine Wertminderung am Unfallwagen dem Besitzer bei einem Verkauf zum Nachteil gereicht, erübrigt sich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden aus dem offensichtlichen Grund, dass ein Verkauf im vom Gesetzgeber definierten Sinne dann nicht mehr möglich ist. Da die zu erwartenden Reparaturkosten hier den Restwert des Unfallfahrzeugs übersteigen würden, besteht keine Hoffnung mehr, dass der eigene Wagen durch einen Aufenthalt in einer professionellen KFZ-Werkstatt nochmals die Gelegenheit bekommt, Fahrten auf den Kilometerzähler aufzuspulen. Gerade bei Gebrauchtwagen, die als Familienwagen seit Jahren oder sogar Jahrzehnten verhältnismäßig kostengünstig im Einsatz waren und dabei über die Zeit hinweg an verschiedenen Stellen substanziellen Verschleiß angesammelt haben, ist der Totalschaden schon bei leichten Unfallschäden stets eine reale Bedrohung, der Sorgen um das korrekte Berechnen des Wertverlusts an Ihrem Unfallwagen ohnehin zunächst beiseite schiebt.

 

Nach dem Berechnen des Wertverlustes: Umgang mit dem Unfallwagen?

Abhängig von der Schwere des Unfalls bleibt für viele Autofahrer auch nach der Reparatur des Unfallwagens oft ein fader Beigeschmack im Hinblick auf die Weiternutzung des Fahrzeugs. Das Gefühl der nötigen Sicherheit auf der Straße ist auch durch eine fachgerechte Instandsetzung des Wagens nicht vollständig wiederherzustellen und so kommen Überlegungen zu einem baldigen Verkauf des Unfallautos in den Fokus. Bei uns können Sie Ihren Unfallwagen verkaufen - bequem online und in wenigen Schritten. Das Berechnen des Wertverlustes bei Ihrem Unfallwagen kommt Ihnen dabei als angenehme Ergänzung zum erhofften Verkaufserlös zu Gute. Leider verhält es sich beim Verkauf eines Unfallautos oft aber so, dass, egal wie viel Wertverlust der Wagen erlitten hat und wie groß demnach der Schaden tatsächlich war, die Interessenten für Ihren PKW rar sind. Bieten sie den Wagen privat in Zeitungsannoncen und auf den einschlägigen Portalen an, müssen sich Eigentümer eines Autos mit repariertem Unfallschaden auf lange Wartezeiten einstellen. Aus Gründen der Transparenz und Verantwortlichkeit muss der Unfallschaden in den Informationen über das Fahrzeug angegeben werden. Kaum ein Schlagwort schreckt Interessenten aber so sehr ab wie „Unfallwagen“, sodass ein zeitnaher Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt schnell aussichtslos wird.

Die praktische Alternative hierzu sind professionelle Ankaufunternehmen, die sich auf das Geschäft mit defekten Fahrzeugen oder Unfallwagen spezialisiert haben. Die Abwicklung des Verkaufs kann dabei gänzlich online erfolgen und um ein Vielfaches schneller geschehen, ganz ohne nervenaufreibendes Warten auf private Interessenten. Besonders vor dem Hintergrund, dass Sie als Autofahrer in möglichst kurzer Zeit eine Neuanschaffung realisieren möchten, stellt der Weg über ein Ankaufunternehmen eine äußerst attraktive Option dar. Als großes Plus kommt hierbei hinzu, dass Sie den Unfallwagen sogar ohne vorherige Reparatur verkaufen können und somit keine weiteren Geldbeträge in die Instandsetzung des Altautos investieren müssen.