Autounfall was tun?

Wenn Sie bereits einmal in einem Autounfall verwickelt waren, dann kennen Sie bestimmt diese Situation: „Autounfall was tun?“ Oftmals ist in den ersten hektischen Minuten nicht klar, was bei einem Autounfall zu tun ist. Wir hoffen, dass Sie die sehr stressige Situation gut überwunden haben.

Haben Sie noch keinen Verkehrsunfall erlebt, möchten wir hoffen, dass es so bleibt. Damit Sie jedoch wissen, was nach einem Autounfall zu tun ist, sollten Sie unbedingt weiterlesen. Wir werden in diesem Beitrag folgende Punkte, zur Frage „Autounfall was tun?“, klären:

Zum Ende des Beitrags müssen Sie sich dieser schwierigen Situation nicht mehr mit negativen Emotionen nähern, sondern können sie ganz selbstbewusst meistern. Kurzum: Sie erfahren alles Wichtige zu der Frage: „Autounfall was tun?“. Schließlich kann falsches Handeln sogar zu einer Anzeige, bspw. wegen unterlassener Hilfeleistung oder anderen Konsequenzen, wie Führerscheinentzug, MPU o. ä. führen.

 

Autounfall was tun?

Die grundlegende Frage, die sich in dieser schwierigen Situation stellt, lautet meistens: „Autounfall was tun?“  Die Anweisungen hierzu sind relativ simpel und es spielt keine Rolle, ob Sie am Unfall beteiligt sind oder als Helfer dazustoßen. Dies sind die ersten Schritte nach einem Unfall:

  1. Sichern Sie die Unfallstelle ab, in dem Sie den Warnblinker einschalten, eine Warnweste anziehen, das Warndreieck aufstellen und bei geringen Schäden das Fahrzeug aus der Gefahrenzone bewegen. Sollten es doch schwerere Schäden sein, lassen Sie das Fahrzeug stehen und entfernen Sie keine Unfallspuren vom Unfallort.
  2. Wählen Sie den Notruf und beschreiben Sie die 5 W-Fragen:
    •  Was ist passiert?
    •  Wo ist der Unfallort?
    •  Wie viele Personen sind betroffen?
    •  Welche Verletzungen sind entstanden?
    •  Warten auf Rückfragen!
    • Haben Sie die Fragen durchgegeben, leisten Sie Erste Hilfe, wenn es notwendig ist.
  3. Beweissicherung und Unfalldokumentation: Besonders bei schwereren Unfällen ist eine besonnene Beweissicherung wichtig. Machen Sie also Fotos vom Unfallort und den Schäden von beiden Fahrzeugen. Auf den Bildern sollten Beschädigungen, Unfallspuren und verschiedene Detailstufen des Unfallortes selbst. Auch eine Unfallskizze kann hilfreich sein, wenn sie genügend Details enthält.
  4. Notieren Sie die Kontaktdaten des anderen Unfallbeteiligten: Name und Anschrift, Ort, Datum, Versicherer, Vertragsnummer, Name und in welcher Form er beteiligt war.

Autounfall was tun - Unfallbericht

Die Kontaktdaten sind für die Erstellung eines Unfallberichtes notwendig. Dieser dient der Klärung des Unfallhergangs und der Schuldfrage. Sollte der Unfallgegner sich weigern, bestehen Sie darauf. In dem Bericht wird ausschließlich der Unfallhergang beschrieben und auf Schuldzuweisungen oder -eingeständnisse verzichtet. Auch die notwendige Unterschrift bestätigt nur, dass die Angaben richtig sind und klärt die Schuldfrage nicht. Es ist übrigens besonders wichtig, den Bericht zu erstellen, wenn Sie die Polizei nicht gerufen haben und keine offizielle Beweissicherung durchgeführt wurde. Ein einfacher Zettel reicht aus, um einen Unfallbericht zu erstellen, da es nur wichtig ist, dass beide Beteiligten zustimmen.

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Was tun nach einem Autounfall?

Ist der Autounfall geschehen, sollten Sie wissen, was nach einem Autounfall zu tun ist. Hierbei unterscheidet es sich, ob der Verkehrsunfall ein Alleinunfall war oder ob Sie mit einem anderen Verkehrsteilnehmer gemeinsam in den Unfall verwickelt waren.

Autounfall - was tun bei Alleinunfall

Haben Sie ein parkendes Fahrzeug beschädigt, in dem niemand sitzt, handelt es sich um einen Alleinunfall. In diesem Fall reicht der Zettel an der Windschutzscheibe nicht aus, um den Unfall zuzugeben. Hier müssen Sie unbedingt die Polizei rufen, um die Unfallstelle dokumentieren zu lassen. Das dient zu Ihrer Sicherheit sowie der Sicherheit des Unfallgegners. Sollten Sie das nicht tun, droht eine Anzeige wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und wird strafrechtlich verfolgt.

Autounfall – was tun bei Fremdbeteiligung

Wenn ein weiterer Verkehrsteilnehmer am Verkehrsunfall beteiligt war, besprechen Sie gemeinsam, ob die Polizei hinzugezogen werden soll. Erstellen Sie in jedem Falle den oben genannten Bericht. Bei einer schnellen Einigung reicht es, wenn Sie die Daten der Versicherung und Ihre persönlichen Daten austauschen sowie den Bericht unterschreiben. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, Bilder der Unfallstelle und der Schäden an beiden Fahrzeugen zu machen, damit die Kfz-Versicherung einen Ist-Zustand nach dem Unfall hat. Besonders wichtig ist, dass Sie den Schaden nicht auf eigene Faust beheben lassen, bevor ein Autounfall Gutachten gemacht wurde, sofern das als notwendig erachtet wurde.

Was tun bei Autounfall: Versicherung

Der Unfall ist geschehen und mit oder ohne Polizei über die Bühne gebracht. Nun müssen Sie den Schaden nach einem Autounfall der Versicherung melden. Hierfür haben Sie in der Regel eine Woche Zeit.

Grundsätzlich ist für die Schadenregulierung der Versicherer des Unfallverursachers zuständig. Das bedeutet, dass Sie als Geschädigter die Versicherung des Unfallverursachers benachrichtigen. Sollten Sie keine Versicherungsdaten haben, weil er sich vom Unfallort entfernt hat, können Sie anhand des Kennzeichens beim Zentralruf der Autoversicherer unter der kostenlosen Rufnummer 0800/25 026 00 den Versicherer herausfinden.

Räumen Sie eine Teilschuld mit ein oder denken, selbst schuld an dem Unfall zu sein, sollten Sie das auch Ihrem Versicherer mitteilen. Dieser setzt sich dann mit der gegnerischen Versicherung auseinander. Sie bestimmen den Schuldanteil der einzelnen Beteiligten und wer welche Kosten übernimmt.

Sind Sie der Unfallverursacher, bleiben Sie allerdings auf Ihren eigenen Kosten sitzen. Es sei denn, Sie haben eine Vollkaskoversicherung. Im Umkehrschluss kann diese Leistung allerdings eine Erhöhung des Schadenfreiheitsrabattes nach sich ziehen. Sie haben allerdings die Möglichkeit, sich über das „Quotenrecht“ (ein Anwalt berät Sie) einen Teil der Rückstufungskosten und der Selbstbeteiligung von der gegnerischen Versicherung zurückzuholen.

Tipp: Sollte ein Gutachten angefordert werden raten wir, dass Sie selbst den Gutachter beauftragen. So entgehen Sie Abhängigkeiten des Versicherungsgutachters und erhalten einen objektiven Bericht. Der Gutachter ist für den Unfallgeschädigten kostenlos.

Wie verhalten Sie sich bei einem Autounfall richtig?

Wenn Sie einen Unfallschaden am Fahrzeug erlitten haben, führt Sie der erste Weg in die Kfz-Werkstatt. Hier wird eine Ersteinschätzung vorgenommen und ein Kostenvoranschlag für die Höhe der Reparaturkosten erstellt. Liegen diese unter der Bagatellgrenze von 1000 €, reichen Sie diesen einfach bei der Versicherung ein und schicken die Bilder vom Unfallort mit. Ist die Schadenshöhe jedoch höher, wird die Versicherung darauf bestehen, einen Gutachter einzuschalten, um die Werkstattkosten bestätigen zu lassen.

Wie oben bereits erwähnt, sollten Sie den Gutachter selbst wählen, um einen unabhängigen Bericht zu bekommen. Wird kein Gutachter verlangt, kann die Versicherung eine Reparaturkostenübernahme ausstellen. Sie können die Reparaturen auch ohne diese ausführen lassen und für die direkte Abrechnung mit der Versicherung eine Abtretung unterschreiben. Da Sie jedoch der Auftraggeber sind, tragen Sie auch das finanzielle Risiko.

Tipp: Die Schäden an Ihrem Fahrzeug müssen Sie nicht reparieren lassen. Sie haben auch die Möglichkeit, den Betrag von der Versicherung ausbezahlt zu bekommen (Gutachten oder Kostenvoranschlag) und können anschließend Ihren Unfallwagen verkaufen.

Ist Ihr Fahrzeug ein Totalschaden, übernimmt die Versicherung übrigens die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert. Bei einem technischen Totalschaden muss die Versicherung die tatsächlichen Reparaturkosten übernehmen, auch wenn diese bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen.

 

Erste Hilfe bei einem Autounfall

Bei einem Autounfall ist Erste Hilfe besonders wichtig, nicht nur aus moralischen Gründen. Sie sollten nicht wegsehen, sondern den Geschädigten helfen, schließlich wünschen Sie sich auch, dass Ihnen jemand in dieser Situation hilft. Bei einem Autounfall können Sie folgende Erste Hilfe leisten:

  • Nicht wegsehen, sondern am Unfallort verbleiben/anhalten.
  • Achten Sie auf Eigensicherung, damit Ihnen nichts passiert.
  • Stellen Sie ihr Fahrzeug in einem Abstand von 10 Metern sicher am Straßenrand ab und schalten Sie den Warnblinker an. Nun können Sie mit Warnweste aus dem Fahrzeug steigen und das Warndreieck aufstellen.
  • Wählen Sie den Notruf und beantworten Sie die oben genannten Fragen.
  • Holen Sie sich Unterstützung, das vereinfacht den Umgang mit mehreren Verletzten.

Leisten Sie Erste Hilfe: Sehen Sie zuerst nach ruhigen Personen. Zitat eines Erste Hilfe Ausbilders: „Wer schreien kann, hat Puls und Atmung. Den können Sie erst einmal warten lassen“. Sprechen Sie den Verletzten an und versorgen Sie blutende Wunden. Ist der Verletzte nicht ansprechbar, schauen Sie nach der Atmung und legen ihn dann in die stabile Seitenlage. Atmet er nicht, wechseln Sie Herzdruckmassage und Beatmung in Schritten von 30 x Drücken und 2 x atmen ab.

Sollten Sie nicht wissen, was Sie genau unternehmen müssen, werden Sie von der Notrufzentrale angeleitet, bis die Rettungskräfte vor Ort sind.

Ruhig bleiben und Hilfe leisten

Auch wenn Sie mit der Situation eventuell überfordert sind, können Sie nichts falsch machen. Sie könnten etwa bei der Reanimation die Rippen des Verletzten brechen, aber hier zählt der Grundsatz des höheren Wohls: „Lieber eine gebrochene Rippe, als tot!“. Es drohen hierbei keine rechtlichen Konsequenzen. Zitat Rettungssanitäter: „Ist eine Rippe gebrochen, haben Sie bei der Reanimation alles richtig gemacht!“.

Eines sollten Sie auf jeden Fall nicht tun: Vorbeifahren! Schauen Sie weg und helfen Sie in dieser Situation nicht, droht Ihnen ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung und damit verbunden eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

 

Autounfall was tun mit einem Firmenwagen: Wer muss zahlen?

Wenn Sie mit einem Firmenwagen unterwegs sind, kann es ebenfalls zu einem Autounfall kommen. Was tun Sie in dieser Situation und wer haftet für die Schäden?

Grundsätzlich ist der Halter für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. Im Rahmen eines Firmenwagens ist somit der Unternehmer für sein Auto zuständig und muss die Verkehrssicherheit gewährleisten. Kommt es nun durch Mängel am Fahrzeug selbst zu einem Autounfall, haftet der Unternehmer für die entstandenen Schäden. Allerdings kann ein fahrlässig selbst verursachter Unfall in die Haftung des Angestellten fallen. Hier gibt es allerdings Abstufungen:

  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Unternehmer.
  • Eine mittlere Fahrlässigkeit sorgt für eine Haftungsteilung. Der Angestellte haftet im Rahmen der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung (500 € - 1000 €). Ohne Vollkasko richtet sich der Anteil des Angestellten nach der Schadenssumme.
  • Die schwere Fahrlässigkeit liegt vollständig in der Verantwortung des Angestellten. Übersteigt der Schaden allerdings das Einkommen des Angestellten, muss der Unternehmer anteilig zahlen.
  • Beim Vorsatz ist die Haftung ganz klar und ohne Einschränkungen haftbar.#

Heutzutage ist es geläufig, seinen Angestellten auch private Fahrten zu erlauben. Ereignet sich jetzt ein Autounfall während einer genehmigten privaten Nutzung, übernimmt oftmals der Arbeitgeber die Kosten. Voraussetzung ist hier aber meist, dass keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegeben ist. Haben Sie den Wagen unerlaubt für private Zwecke genutzt, tragen Sie die Kosten allein und müssen mit einer Abmahnung oder Kündigung wegen Vertragsbruchs rechnen.

  • Legen Sie mit Ihrem Vorgesetzten die private Nutzung in einem Überlassungsvertrag fest. Hier kann der Arbeitgeber auch eine Selbstbeteiligung eintragen.
  • Entfernen Sie sich mit einem Dienstwagen unerlaubt vom Unfallort, kann das nicht nur strafrechtlich von Belang sein. Da es sich hier um eine Verletzung der Sorgfaltspflicht handelt, zahlt die Versicherung den Schaden nicht und nimmt den Arbeitgeber in Regress. Dieser kann die Kosten auf Sie umlegen, sodass Sie die Kosten, arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen tragen müssen.

 

Was tun bei einem Autounfall im Ausland?

Wenn Sie im Ausland unterwegs sind und einen Autounfall haben, stellt sich die Frage „Autounfall was tun im Ausland?“. In diesem Fall sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Im Idealfall besorgen Sie sich vor Auslandsfahrten einen europäischen Unfallbericht, den Sie im Falle der Fälle ausfüllen können. Ein weiteres Dokument, was Sie innerhalb der EU und vereinzelter nicht EU-Länder nicht benötigen, welches aber hilfreich sein kann, ist die Grüne Versicherungskarte fürs Ausland. Hier stehen alle relevanten Daten zum Fahrzeug und der Versicherung.
  • Sollte es nun zu einem Unfall kommen, können Sie gemeinsam den Unfallbericht ausfüllen und so alle notwendigen Daten zum Fahrzeughalter, dessen Versicherung und des Fahrzeugs bekommen.
  • Im Ausland gilt: Immer wenn jemand verletzt, der Sachschaden sehr hoch ist oder Sie sich mit dem Unfallgegner nicht einigen können, muss die Polizei gerufen werden.
  • Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein, bieten die Versicherer oft einen Schutzbrief an, mit dem Sie Ihr Fahrzeug abschleppen lassen können. Als ADAC-Mitglied können Sie auch bei der ADAC-Auslands-Notrufstation anrufen und um Hilfe bitten.
  • Befinden Sie sich innerhalb der EU, können Sie aus Deutschland heraus die Schäden geltend machen. Dies geschieht über das Schadensersatzrecht des Unfalllandes.

 

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