Ein Auffahrunfall ist immer schlimm für Autofahrer. Selbst dann, wenn es nicht zu irreparablen Schäden oder ernstzunehmenden Verletzungen kommt, sondern nur ein Blechschaden entsteht, kann es anschließend bei der Reparatur oder Schadensabwicklung haken. Autofahrer warten und hoffen darauf, dass die Kostenübernahme schnell vonstattengeht. Wenn es dann zu finanziellen Problemen oder langen Wartezeiten kommt, wird der Vorfall erst recht zum Ärgernis. Insbesondere für Autofahrer, die viel auf der Straße unterwegs sind, ist eine schnelle Schadensregulierung daher wichtig. Welche Kosten der Versicherer übernimmt, was es dabei zu beachten gilt und wie lange der Prozess dauert, erfahren Sie im Folgenden.

Foto machen vom Unfall

 

Was gibt es bei der Schadensregulierung zu beachten?

Die Schadensregulierung beschäftigt sich mit der kompletten Abwicklung nach einem Autounfall, in dessen Rahmen es zu einem Schaden gekommen ist, für den nun Ersatzansprüche abgewickelt werden müssen.

Was Sie nach einem Verkehrsunfall zuerst machen müssen

  • Direkt nach dem Unfall hat selbstverständlich Ihre persönliche Sicherheit oberste Priorität. Von höchster Priorität ist es nun, die Unfallstelle mit Hilfe eines Warndreiecks abzusichern, so dass es nicht noch zu weiteren Schäden kommt. Erst unter gebührendem Eigenschutz und mit vorgeschriebener Warnweste dürfen Sie auch der Hilfeleistungspflicht am Unfallgegner nachgehen. Das ist nicht nur im Kontext der strafrechtlichen Hilfeleistungspflicht relevant, sondern dient auch der Minderung späterer Schadensersatzansprüche.

Wie Sie die Beweise sichern und richtig dokumentieren

  • Anschließend sollte der Unfall im Rahmen von aussagekräftigen Beweisfotos und einem Unfallbericht dokumentiert werden. Das ist unverzichtbar, wenn es darum geht, die anschließende Schadensabwicklung in die richtigen Bahnen zu lenken. Sollen bei einem unverschuldeten Unfall der Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen, müssen Sie als Betroffener nachweisen können, wie es zum Unfall gekommen ist. Dabei geht jeder Beweisnachteil zu Ihren Lasten. Achten Sie daher unbedingt darauf, Beweise für die spätere Schadensabwicklung zu sichern. Die Beweisfotos sollten nicht nur die beteiligten Fahrzeuge, sondern die gesamte Unfallstelle umfassen.
  • Das gilt vor allem für markante Details, die möglicherweise in der Umgebung zu sehen sind – so beispielsweise Ampeln, Kanaldeckel oder Verkehrsschilder. Im Streitfall helfen solche Fotos einem Sachverständigen, sich ein Bild vom Unfallhergang zu machen. Der Unfallbericht, dessen Vordruck sich im Idealfall immer in Ihrem Handschuhfach befindet, sollte neben dem Unfallhergang auch den Namen der anderen Versicherung, die Adressen aller Beteiligten und das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs enthalten. Sinnvoll ist es auch, Zeugen zu ermitteln, deren Adressen man sich ebenfalls geben lassen sollte.
  • Auf Wunsch kann auch die Polizei zu Hilfe gerufen werden. Dabei ist es aber von Bundesland zu Bundesland verschieden, ob die Beamten am Ende auch tatsächlich anrücken – bei ernsteren Unfällen ist das aber immer der Fall.
  • Doch ob mit oder ohne Polizei: Keinesfalls sollten Sie sich dazu bewegen lassen, ein Schuldanerkenntnis abzugeben. Vermeiden Sie daher jede Aussage, die Feststellungen zur eigenen Verursachung enthalten könnte.

Wie Sie den Schaden Ihrer Versicherung melden

  • Nachdem Sie alle wesentlichen Daten aufgenommen haben, sollten Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung melden. Wenn Sie in einen Autounfall mit Ihrem Auto verwickelt werden, ist Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung der richtige Ansprechpartner. Je schneller Ihr Versicherer von dem Unfall erfährt, desto schneller kann auch die Schadensabwicklung beginnen. Die Schadensregulierung Dauer liegt in diesem Zusammenhang in aller Regel in den Händen Ihrer Haftpflichtversicherung. Es ist daher durchaus möglich, dass der Versicherer die Dauer der Schadensabwicklung hinauszögert.
  • Dann kann es sein, dass Sie unverhältnismäßig lange auf Ihr Fahrzeug warten. Grundsätzlich empfiehlt es sich, eine lange Dauer bei der Schadensabwicklung dringend zu beanstanden: Sie nämlich zeugt in vielen Fällen von einem durchwachsenen Kundenservice. Gut zu wissen ist, dass Sie schon im Falle einer Verzögerung von mehr als zwei Wochen gerichtlich einen Ersatz einfordern können. Natürlich gibt es aber auch Ausnahmen: So hängt die Schadensregulierung Dauer immer auch davon ab, wie mit der Schuldfrage umgegangen wurde. Muss eine Teilschuld noch überprüft werden oder liegen noch nicht alle Autounfall Gutachten vor, kann sich die Regulierung hinziehen.
  • In diesem Fall ist es dem Versicherer nicht immer möglich, die Kosten für die Regulierung zügig zu übernehmen – vor allem dann, wenn ein eventueller Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen ist. Im Allgemeinen kann daher festgehalten werden, dass der Zeitrahmen für die Schadensregulierung vier bis sechs Wochen betragen kann. Sollten noch weitere Überprüfungen vonnöten sein, liegt eine weitere Verzögerung von bis zu drei Wochen im Bereich des Möglichen.

 

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Was zahlt die Voll-/Teilkasko?

Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung deckt nicht nur Schäden ab, die an anderen Fahrzeugen entstanden sind, sondern übernimmt auch die Schadensabwicklung bei Schäden am eigenen Wagen. Die Teilkasko deckt üblicherweise Diebstahl, Schäden durch Wildunfälle und Elementarschäden ab. Die Vollkasko übernimmt zusätzlich Schäden durch Fahrerflucht, Vandalismus und Eigenverschulden. Einige Versicherungspolicen übernehmen sogar dann die Kosten, wenn die gegnerische Partei nicht haftpflichtversichert ist. Im Gegensatz zu einem fremdverschuldeten Schaden werden bei einem Kaskoschaden übrigens keine Unfallfolgekosten erstattet. Die einzige Ausnahme bilden Schlepp- und Bergungskosten in der Vollkasko. Hier sollten Sie aber genauestens auf die Formulierungen in Ihrer Police achten – die Versicherung zahlt oft nur dann, wenn kein Totalschaden vorliegt. Andernfalls zahlt auch die Vollkasko nur den Zeit- beziehungsweise Wiederbeschaffungswert, nicht aber den Neuwert des Fahrzeugs aus. Eine Sonderregelung bietet die Neuwertentschädigungsklausel: Ist sie dem Vertrag hinzugefügt worden, zahlt der Versicherer im Falle eines Totalschadens den Neupreis des Autos. Bis zu welchem Alter die Regelung gilt, ist vertraglich vereinbart – üblich sind sechs Monate bis hin zu zwei Jahren.

Übrigens sollten Betroffene mit Voll- oder Teilkasko ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zu lange mit der Meldung des Schadens warten. Schließlich muss der Versicherer davon überzeugt werden, dass der Unfall nicht vorsätzlich verursacht wurde, was als Ausschlusskriterium für die Schadensabwicklung gelten würde.

Dieser Prozess kann die Abwicklung merklich in die Länge ziehen. Bevor Sie kurzentschlossen das Telefon in die Hand nehmen, sollten Sie sich allerdings gut überlegen, ob sich eine Inanspruchnahme tatsächlich für Sie lohnt: Denn genau wie bei der Haftpflichtversicherung wird der Versicherer nach der Regulierung eines Kaskoschadens vermutlich mit einer Hochstufung der Versicherungsprämie durch Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse reagieren. Das hat zur Folge, dass die Kosten der Hochstufung den Schadenumfang gerade bei kleineren Schäden durchaus schon einmal übersteigen können.

 

Welche Tipps und Tricks können den Umgang mit der Versicherung erleichtern?

Wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, ist die Haftpflichtversicherung der wichtigste Ansprechpartner, um den Schaden am Fahrzeug erstattet zu bekommen. Schließlich können selbst kleine Beulen oder minimale Lackschäden am Auto schnell einige Hunderte Euro kosten. Damit die Versicherung zahlt, ist direkt nach dem Unfall unbedingt daran zu denken, Name, Adresse, Versicherer und Kennzeichennummer zu notieren. Auch Ort, Uhrzeit und Unfallhergang sind dabei von größter Wichtigkeit. Um diesen Prozess zu erleichtern, kann es im Zweifelsfall hilfreich sein, die Polizei zu rufen.

Foto vom Unfallauto

Die Polizei erstellt einen Unfallbericht, den Sie Ihrem Versicherer zukommen lassen können. Unter diesen Umständen müssen Sie sich allerdings selbst um einen Gutachter kümmern. Nachdem der Unfallhergang von der Polizei dokumentiert wurde, müssen Sie den Schaden so schnell wie möglich Ihrer Haftpflichtversicherung melden. Das ist sowohl in schriftlicher Form als auch am Telefon möglich. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, den Versicherer sofort anzurufen, denn auf diese Art und Weise erfährt er möglichst früh von dem verursachten Schaden. Außerdem haben Sie so die Möglichkeit, ihm erste Details zur Verfügung zu stellen. Ein Anruf kann außerdem sinnvoll sein, wenn Sie weitere Informationen von Ihrem Versicherer benötigen. Die schriftliche Meldung des Schadens ersetzt der sofortige Anruf aber nicht. Denn erst, wenn der Haftpflichtversicherung alle Informationen in schriftlicher Form vorliegen, kann sie mit ihrer Arbeit beginnen. Achten Sie in diesem Zusammenhang darauf, dass Sie die Schadensabwicklung selbst auf den Weg bringen. Von einem Schadenservice des gegnerischen Versicherers ist abzuraten, da er mit Sicherheit versuchen wird, im Sinne der gegnerischen Partei zu handeln. Dadurch können Ihnen Nachteile bei der Schadensabwicklung entstehen. Ihre Schadensmeldung, die Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung einreichen, sollte auf jeden Fall das Datum, die Uhrzeit, den Unfallort, die Beweisfotos, die Unfallskizze und den Unfallhergang beinhalten. Auch die Unterschriften der Zeugen, Name, Adresse und Versicherer der Beteiligten sowie die Unterschriften der Beteiligten dürfen nicht fehlen. Viele Versicherer halten zu diesem Zweck Formulare bereit, in die Sie die betreffenden Informationen lediglich einzutragen brauchen. Grundsätzlich gilt: Je eher Sie den entstandenen Schaden melden, desto eher kann Ihr Versicherer die Schadensabwicklung weiterführen. Dabei wird genauestens überprüft, welcher Fahrer den Unfall verursacht hat. Befindet sich Ihr Auto für unbestimmte Zeit in der Werkstatt, können Sie von einer Nutzungsausfallentschädigung profitieren, sofern Sie Ihr Fahrzeug im Alltag üblicherweise dringend benötigen. Liegt ein Totalschaden vor, haben Sie in vielen Fällen sogar die Möglichkeit, nach einem Unfall einen Mietwagen zu beantragen. Grundsätzlich lassen sich manche Versicherer bei der Schadensabwicklung gerne Zeit, weil die Regulierung Kosten verursacht, die sie tragen müssen. Diese Zeit nutzt die Haftpflichtversicherung, um möglichst genau zu ermitteln, ob und wie Sie zur Zahlung des entstandenen Schadens verpflichtet ist.

 

Was macht man mit einem Kostenvoranschlag oder einem Unfallgutachten?

Wer das Opfer eines unverschuldeten Verkehrsunfalls wird, stellt sich früher oder später die Frage, wie er den Schaden an seinem Fahrzeug ersetzt bekommt. An dieser Stelle ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag an Bedeutung. Dem Betroffenen ist dabei immer zu raten, sich nicht auf den gegnerischen Versicherer zu verlassen, weil er vor allem ein Interesse daran hat, dass seine Schadensbeteiligung sich in möglichst geringen Grenzen hält. Ist das Auto im Rahmen des Unfalls beschädigt worden, muss zunächst natürlich bestimmt werden, wie groß der Schadenumfang überhaupt ist, der sich rein rechtlich aus den Reparaturkosten, dem zu erwartenden Nutzungsausfall und der Wertminderung nach dem Unfall zusammensetzt. Für Sie als Geschädigten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Höhe des Unfallschadens durch einen Kostenvoranschlag oder ein Unfallgutachten ermitteln zu lassen. Bei Bagatellschäden mit einer Schadenhöhe bis circa 750 Euro reicht ein Voranschlag als Schadensnachweis im Regelfall aus. Er beziffert die voraussichtlichen Reparaturkosten, trifft über die Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung aber keine Aussage. Handelt es sich dagegen um einen größeren Schaden, dürfen Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, dessen Kosten der Gegner übernehmen muss. Dadurch wird die Beauftragung eines qualifizierten Gutachters für Sie als Geschädigten kostenlos. Auf diese Möglichkeit zu verzichten, ist für gewöhnlich keine gute Idee: Dann nämlich müssen Sie davon ausgehen, dass das Gutachten über das Unfallfahrzeug nicht objektiv ausfällt. Der Gutachter Ihres Vertrauens, für dessen Beauftragung Sie sich letztendlich entscheiden, erstellt ein Unfallgutachten, das im Gegensatz zum Voranschlag nicht nur die Reparaturkosten beziffert, sondern auch die Unfallwagen Wertminderung und die Nutzungsausfallentschädigung ermittelt. Zudem werden Aussagen über den Unfallhergang und den Fahrzeugzustand vor der Reparatur getroffen. Das ist vor allem dann nützlich, wenn es zu einem Rechtsstreit über das Verschulden oder den Schadenumfang kommt. Wenn Sie darüber nachdenken, das Unfallauto nicht reparieren zu lassen, sondern stattdessen zu verkaufen, sollten Sie übrigens auf jeden Fall ein Gutachten erstellen lassen: Denn in diesen Fall können Sie vom Versicherer des Unfallverursachers die Differenz einfordern, die zum Verkaufswert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall besteht. Aus einem Voranschlag geht diese Differenz dagegen nicht hervor. Ebenfalls hilfreich ist ein Gutachten, falls Sie eine Nutzungsausfallentschädigung für den Ausfall Ihres Wagens in Anspruch nehmen möchten, weil es Angaben zur voraussichtlichen Dauer der Reparatur und erwartbaren Höhe des Tagessatzes enthält.

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