Die meisten Autobesitzer bringen Ihr Fahrzeug in die Werkstatt, ohne sich zuvor Gedanken über die Kosten der notwendigen Reparaturen zu machen. Stattdessen können die Mechaniker einfach loslegen. Und am Ende folgt das böse Erwachen. Die Werkstatt hat viele Kleinigkeiten repariert, die sich zu einer großen Gesamtsumme auf der Rechnung ergeben. Mit einem Kostenvoranschlag für das Auto bleiben Sie vor einer unschönen Überraschung bewahrt. Sie wissen dank der detaillierten Vorausberechnung schon vor der Reparatur, welche Kosten dabei für Sie anfallen. Das schafft Planungssicherheit im Geldbeutel und gibt Ihnen ein gutes Gefühl, wenn Sie Ihr Fahrzeug nach der Reparatur wieder abholen. Allerdings gibt es weitere Gründe, bei denen der Voranschlag der Kosten durch die Werkstatt wichtig ist. Nach einem Verkehrsunfall verlangt die Versicherung in der Regel einen Nachweis über den Schaden, damit die Regulierung überhaupt durchgeführt werden kann. Wir verraten Ihnen, was Sie darüber wissen sollten, welche Kosten anfallen und wer diese zu zahlen hat. Außerdem geben wir Tipps, wie Sie vor bösen Überraschungen bewahrt bleiben.

 

Wofür wird ein Kostenvoranschlag benötigt?

Die Vorausberechnung der Kosten für eine Reparatur in der Werkstatt kann in mehrfacher Hinsicht nützlich und manchmal sogar erforderlich sein. Wenn Sie demnächst eine größere Reparatur an Ihrem Fahrzeug vornehmen lassen, können Sie sich zunächst eine Aufstellung der anfallenden Kosten anfertigen lassen. Auf diese Weise verhindern Sie, dass nach dem Werkstattbesuch eine böse Überraschung folgt. Denn Reparaturen am Fahrzeug können je nach Werkstatt und Hersteller hohe Kosten zur Folge haben. Also sollten Sie sich zuvor absichern. Zudem können Sie die Auflistung der Werkstatt schon vor der Reparatur prüfen, um unnötige oder ungewünschte Vorgänge auszuschließen. Hier lauert weiteres Potenzial zum Sparen. Im Falle eines Unfalls kann die Erstellung der Vorausberechnung sogar erforderlich sein. Bei unverschuldeten Unfällen, bei denen die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden zu tragen hat, sind die Unterlagen notwendig. In diesem Fall wird sich die Versicherung mit dem Geschädigten in Verbindungen setzen, um die Erstellung des Voranschlags für die Reparaturkosten einzufordern. Das ist vor allem bei kleineren Schäden, die eine gewisse Summe nicht übersteigen, der Fall. Andernfalls kann eine Regulierung des Schadens nicht erfolgen und der Geschädigte bleibt auf seinen Kosten sitzen. Übrigens: Sie sich nicht dazu verpflichtet, die günstigste Werkstatt der Region aufzusuchen. Stattdessen dürfen Sie den Mechaniker Ihres Vertrauens aufsuchen. Die Vorausberechnung der Kosten für die Instandsetzung stellt eine Alternative zum Schadengutachten dar – dazu später mehr.

 

Wer erstellt einen Voranschlag der Kosten?

Die Vorausberechnung der Kosten wird in den meisten Fällen durch die Kfz-Werkstatt vorgenommen, die anschließend auch die Reparatur bzw. Instandsetzung des Fahrzeugs vornimmt. Das ist erforderlich, da die Kosten für eine entsprechende Reparatur von Werkstatt zu Werkstatt unterschiedlich sein können. Der Gutachter ist nicht für die Erstellung eines Kostenvoranschlags zuständig. Er übernimmt lediglich die Anfertigung eines Gutachtens, das bei höheren Schäden notwendig ist.

 

Welche Kosten fallen dafür an?

Kostenvoranschläge sind in der Regel kostenlos, sofern vor der Erstellung der Unterlagen nichts anderes vereinbart wurde. Die deutsche Gesetzgebung, genauer gesagt § 632 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sagt dazu, dass „ein Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten ist“, sofern die Vergütung für die entsprechende Branche nicht üblich ist. Im Kfz-Bereich werden Kostenvoranschläge meist kostenlos angefertigt. Sollte die entsprechende Werkstatt vor der Erstellung der Unterlagen dennoch eine Gebühr mit Ihnen vereinbaren, so gelten bis zu 10 Prozent der Reparaturkosten als angemessen. Sollten Sie sich im Anschluss dafür entscheiden, die Reparatur von der entsprechenden Werkstatt durchführen zu lassen, können Sie die Kosten für die Vorausberechnung in der Regel mit der Rechnungssumme verrechnen lassen. Das gilt allerdings nur, sofern der Kostenvoranschlag kostet. Andernfalls können Sie verständlicherweise keine Gebühren verrechnen lassen.

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Wer übernimmt die Kosten?

Wer die Kosten für einen Voranschlag der Reparaturen übernimmt, ist von der Situation und der Voraussetzung der Erstellung abhängig. Sollten Sie eine Vorausberechnung durch die Werkstatt erstellen lassen, weil Sie nach der Reparatur keine böse Überraschung erleben und zuvor über das Vorgehen der Werkstatt informiert werden möchten, dann müssen Sie die Kosten dafür übernehmen. Sofern ein unverschuldeter Unfall vorliegt, der eine Reparatur notwendig macht, können Sie die Kosten für die Unterlagen durch die gegnerische Versicherung begleichen lassen. Im Idealfall werden keine Kosten für die Erstellung notwendig, dann müssen Sie sich über die Zahlung keine Gedanken machen. Sofern der Kostenvoranschlag kostet, ist es entscheidend, ob Sie die Reparatur durchführen lassen oder lediglich eine „fiktive Reparatur“ vornehmen. Im ersten Fall werden die Kosten mit der Rechnungssumme für die Reparatur verrechnet. Sollten Sie sich lediglich die Summe der Reparatur auszahlen lassen, ohne die Instandsetzung vorzunehmen, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für den Voranschlag zusätzlich erstattet. Zu diesem Entschluss kam das Landgericht Hildesheim im September 2009 (Az. 7 S 107/09). Die Gebühren gelten als Teil der Kosten für die Schadensregulierung und sind daher von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu zahlen.

 

Was beinhaltet eine Vorausberechnung der Kosten?

Die Kostenvoranschläge der Werkstätten sollten die wichtigsten Informationen beinhalten, die einen ausreichenden Überblick über die anfallenden Reparaturen geben. Dazu gehören vor allem die Dienstleistungen, die für die Durchführung der Reparaturen notwendig sind. Diese müssen sorgfältig sowie mit einer Angabe über die erforderliche Arbeitszeit (meist in Stunden) aufgelistet werden. Darüber hinaus werden alle Teile und Materialien, die für die Reparaturen benötigt werden, sowie deren Kosten beschrieben. Sofern zuvor vereinbart, sind auch die Kosten für die Vorausberechnung angegeben. Wir empfehlen Ihnen, dass auch der Auftragszeitraum bzw. die Dauer der Reparatur erwähnt wird, damit Sie möglicherweise eine Ausfallzeit bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können. Um Rückfragen oder Zahlungsverweigerungen durch die Haftpflicht des Unfallgegners zu vermeiden, muss das betroffene Fahrzeug, beispielsweise durch Angabe des Kennzeichens, erwähnt sein. Damit schützen Sie sich vor der Anschuldigung, einen fremden Kostenvoranschlag eines größeren Schadens eingereicht zu haben. In diesem Fall wäre das Eingreifen eines Gutachters notwendig. Denn ein KFZ-Sachverständiger hat in der Regel mehr Aussagekraft als die Werkstatt und gilt als unabhängig.

 

Ist ein Voranschlag der Kosten verbindlich?

Kostenvoranschläge sind für den Kunden nicht verbindlich. Nach Erstellung der Vorausberechnung steht es ihm daher frei, ein weiteres Angebot von einer weiteren Werkstatt einzuholen oder die Reparaturen sogar dort durchführen zu lassen. Aus diesem Grund sichern sich einige Werkstätten mit einer kleinen Gebühr ab, die nach Durchführung der Reparaturen verrechnet werden kann. Auch die Werkstatt ist nicht an den Voranschlag der Kosten gebunden, allerdings ist der Kunde vorab zu informieren, sobald die berechneten Kosten des Anschlags deutlich überschritten werden. Der § 650 Absatz 1 des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) sieht vor, dass eine „wesentliche Überschreitung“ immer dann vorliegt, wenn die Kosten der Reparatur mindestens 15 bis 20 Prozent über dem Preis des Voranschlags liegen. In diesem Fall liegt die Entscheidung beim Kunden, ob die Arbeiten durch die Werkstatt weitergeführt werden sollen oder nicht. Anders sieht es jedoch aus, wenn dem Kunden keine einfache Vorausberechnung der Kosten, sondern ein tatsächliches Angebot, also eine sogenannte Festpreisvereinbarung, vorliegt. Diese ist für die Werkstatt verbindlich, der angegebene Preis muss daher eingehalten werden.

 

Was ist der Unterschied zu einem Unfallgutachten?

Übersteigt die Schadenskalkulation einen Wert von 750 Euro, dann wird in der Regel kein Kostenvoranschlag, sondern ein Unfallgutachten erstellt, da es sich nicht mehr um einen Bagatellschaden handelt. Ein KFZ-Sachverständiger erstellt in diesem Fall nicht nur eine Aufstellung der Reparaturkosten, sondern auch eine Analyse des Unfalls. Wie ist der Unfall passiert? Und wer trägt die Schuld? Damit versucht die gegnerische Versicherung noch einmal, sich von der Zahlungspflicht zu befreien und die genauen Umstände des Vorfalls dazustellen. Außerdem wird die Wertminderung, die durch den Unfall entstanden ist, berücksichtigt. Zudem kann ein möglicher Nutzungsausfall geltend gemacht werden. Die Kosten für den Gutachter trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung. Die Wahl des richtigen Sachverständigen liegt bei Ihnen. Dieses Recht sollten Sie auch nutzen, denn der vorgeschlagene Gutachter der Gegnerversicherung handelt meist im Sinne des Unternehmens – und versucht den Schaden so gering wie möglich zu halten. Die Schadenskalkulation per Gutachten spielt für die gegnerische Versicherung daher eine wichtige Rolle. Achten Sie darauf, dass alle Positionen im Gutachten berücksichtigt werden, damit Sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Nicht selten kann es sogar hilfreich sein, einen spezialisieren Anwalt einzuschalten. Dieser kennt sich mit den Tricks der Versicherungen aus und wird Ihnen das Maximum aus Ihrem unverschuldeten Unfall herausholen.

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Welche Vorteile bietet der Kostenvoranschlag für das Auto?

Die Vorteile eines Voranschlags für die Kosten der Reparatur sind offensichtlich. Die zuständige Werkstatt kann die Unterlagen innerhalb weniger Tage für Sie anfertigen, zudem können die Kosten – sofern überhaupt welche anfallen – mit der späteren Reparatur verrechnet werden. Unabhängige Gutachter sind deutlich teurer und können nicht verrechnet werden. Die Gesamtsumme der Dienstleistung wird durch den Voranschlag sowohl für den Geschädigten als auch die Versicherung direkt deutlich. Der Kostenvoranschlag für das Auto stellt daher eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit dar, um sich vorab über die Kosten einer Reparatur zu informieren oder den Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Die Beauftragung und Bezahlung eines Gutachters, der einige Zeit braucht, um das Gutachten zu erstellen, ist nicht notwendig.

 

Welche Nachteile bietet der Kostenvoranschlag für das Auto?

Wie bereits zuvor erwähnt, beinhaltet der Kostenvoranschlag für das Auto deutlich weniger Informationen und Details als beispielsweise das Unfall-Gutachten. Bei größeren Unfällen und daraus resultierenden Schäden führt daher kein Weg am Kfz-Gutachter vorbei. Auf diese Weise wird auch die Wertminderung, die sich aus einem Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug ergibt, berücksichtigt. Zudem kann der Sachverständige feststellen, ob möglicherweise ein wirtschaftlicher Totalschaden besteht. Das ist der Fall, wenn die Kosten der Reparatur den Wert des Autos übersteigen. Eine Reparatur ist nicht mehr lohnend, was für die Schadensregulierung und den Ausgleich durch die Versicherung wichtig ist.

 

Tipps und Tricks im Umgang mit den Werkstätten

Es gibt Werkstätten, die nicht gerne eine Vorausberechnung der Kosten erstellen. Immerhin haben sie hinterher nur noch wenig Spielraum für zusätzliche Reparaturen. Davon sollten Sie sich allerdings nicht aus der Ruhe bringen lassen. Beharren Sie auf einem Kostenanschlag für die notwendigen Reparaturen und lassen Sie sich genau zeigen, welche Arbeiten an Ihrem Fahrzeug vorgenommen werden müssen. Haben Sie bereits positive Erfahrungen mit der Werkstatt, dann können Sie auf die Erstellung der Unterlagen verzichten. Das kann die Stimmung lockern. Vereinbaren Sie in diesem Fall aber dennoch eine Obergrenze für die Kosten, andernfalls könnte die Werkstatt Ihre Gutmütigkeit ausnutzen. Achten Sie bei der Auftragserstellung auf eine deutliche Definition der zu erledigenden Aufgaben. Die Werkstätten kennen die Tricks: Das Auto wieder „fit für den TÜV zu machen“ kann sehr umfangreiche Arbeiten zur Folge haben. Schaffen Sie vor dem Beginn der Reparaturen also klare Verhältnisse. Und lassen Sie sich niemals in die Knie zwingen. Reparaturen und Dienstleistungen, die Sie gar nicht in Auftrag gegeben haben, müssen von Ihnen nicht bezahlt werden!

 

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