TÜV – Alles was Sie über die Hauptuntersuchung wissen müssen
In diesem Artikel sprechen wir um alles Wissenswerte rund ums Thema Hauptuntersuchung des PKWS. Zum Beispiel, was zu beachten ist, wie ich mich vorbereiten kann und wie lange man die Frist überziehen darf. Wir gehen auf jede mögliche Frage ein und liefern Antworten ohne um den heißen Brei zu reden.
Welche Unterlagen muss ich bei der Hauptuntersuchung mitbringen?
- Das wichtigste Dokument ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Ohne diese Unterlage, kann eine Hauptuntersuchung nicht durchgeführt werden. Bei einigen Zulassungsstellen wird der Fahrzeugschein schon zur Terminvereinbarung abverlangt
- Änderungsabnahmebestätigung oder Prüfzeugnisse – Bei nicht serienmäßig verbauten Teilen, wie Tieferlegungsfedern, Sonderräder oder anderes zulassungspflichtiges Zubehör. (Nur falls diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.)
Welche Unterlagen muss ich bei der Nachuntersuchung mitbringen?
Wie bei der Nachuntersuchung wird die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und eventuell einen Typisierungsschein für serienmäßig verbaute Teile benötigt. Wichtig: Bei der Nachuntersuchung müssen Sie unbedingt den Untersuchungsbericht der nicht bestandenen Hauptuntersuchung mitbringen.
Sind TÜV, Dekra und Co. staatliche Organisationen?
Nein, bei diesen Institutionen handelt es sich um staatlich zertifizierte, jedoch rechtlich selbständige privatwirtschaftliche Unternehmen, welche weder einen Behördenstatus haben, noch in das Staatskonstrukt verwickelt sind. Wieso kann mir der TÜV dann eine Strafe verhängen? Der TÜV, wie TÜV-Nord, TÜV-Süd und TÜV-Rheinland selbst verhängt keine Strafen, denn dazu ist diese Organisation nicht berechtigt. Strafen die beim Überziehen der Hauptuntersuchungsfrist drohen, werden ausschließlich durch den Staat verhängt. Was wird bei der HU genau geprüft? Auspuff & Geräuschentwicklung
- Hier wird die ordnungsgemäße Funktion des Auspuffs überprüft. Zum Beispiel, ob die Auspuffanlage dicht ist und die Abgasnorm nicht überschritten wird.
Bremsen
- Bei den Bremsen erfolgt eine Generaluntersuchung, Überprüfung der Bremsflüssigkeit, Schläuche, Leitungen, Bremsscheiben und Trommeln.
Elektrik
- Bei der Elektrik wird die Funktion von Kontrolle und Warnlampen überprüft. Check der ordnungsgemäßen Funktion der Hupe, Leitungen usw.
Fahrgestell & Antrieb
- Genereller Rostcheck des Fahrgestells, Rahmen und tragende Teile. Überprüfung des Motors und des Getriebes auf Ölverlust, sowie zugehöriger Schläuche und Kraftstoffleitungen.
Lenkung
- Hierbei geht es um den Lenkradtest, denn dieses wird auf Zielgenauigkeit, eventuelles Vibrieren bei der Fahrt und der ordnungsgemäßen Ausrichtung getestet.
Räder und Reifen
- Bei Reifen und Rädern werden Profil, Druck, Laufrichtung sowie eventuelle Beulen, Schnitte und andere Beschädigungen geprüft. Bei den Felgen erfolgt die Prüfung auf mögliche starke Beschädigungen, wie Risse oder Verformungen.
Scheiben und Gläser
- Hierbei kommt es zur Prüfung der Windschutzscheibe auf Beschädigungen durch Steinschläge oder Risse. Die richtige Ausrichtung und der Zustand der Rückspiegel werden kontrolliert. Außerdem erfolgt die Testung der Funktion von Scheibenwaschanlage und den zugehörigen Scheibenwischern.
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Welche Mängelklassen gibt es?
Unmittelbar nach der Untersuchung erfahren Sie das Ergebnis. Folgende Mängelgrade gibt es bei der Hauptuntersuchung: OM – Ohne erkennbare Mängel - Sie erhalten sofort eine Prüfplakette und haben die Hauptuntersuchung bestanden. Die nächste Hauptuntersuchung Ihres PKWs steht erst in 2 Jahren an. GM – Geringe Mängel – Sie erhalten zwar die Prüfplakette und haben in einer Hinsicht die Untersuchung bestanden, jedoch sollten Sie die kleinen Mängel reparieren lassen, ansonsten droht ein Bußgeld bei einer Verkehrskontrolle. Das Auto muss erst in zwei Jahren wieder bei der Hauptuntersuchung vorgeführt werden, jedoch empfehlen wir die kleinen Mängel, die in der Regel nicht viel Kosten, gleich beseitigen zu lassen. EM – Erhebliche Mängel – Das Auto erhält keine Plakette und eine Nachprüfung wird verlangt. Wird die Nachprüfung nicht innerhalb einer einmonatigen Frist vollzogen, muss eine erneute Hauptuntersuchung durchgeführt werden, bei der Sie den vollen Preis zahlen. VM – Gefährliche Mängel – Diese Mangelklasse stuft das Fahrzeug als verkehrsgefährdend ein. Eine Nachuntersuchung sollte innerhalb eines Monats vollzogen werden. Von weiteren Fahrten mit diesem Mängelgrad wird strikt abgraten VU – Verkehrsunsicher - Beim Worst- Case- Szenario, also bei schweren Mängeln kommt es zur Einstufung des Fahrzeugs als verkehrsgefährdend. Die zuständige Zulassungsstelle wird kontaktiert und die vorhandene Prüfplakette entfernt. Es erfolgt eine gesetzliche Betriebsuntersagung, das heißt, dass das Auto auf öffentlichen Straßen nicht mehr gefahren werden darf. Das Auto muss sofort in die Werkstatt und nach einem Monat zur Nachprüfung antreten.
Wo kann man den TÜV machen?
Ihr Hauptuntersuchungsnachweis läuft demnächst ab oder ist es bereits? Diese können Sie bei jeder beliebigen TÜV, Dektra und GTÜ Stelle machen lassen, insofern sich diese in der Bundesrepublik Deutschland befindet. Außerdem kann man die Hauptuntersuchung auch von einer zugelassenen Werkstatt-Prüfstelle durchführen lassen. Dort wird im Gegensatz zu größeren Unternehmen eine Reihe an Vorteilen geboten. Zum einen können Sie das Fahrzeug gegebenenfalls direkt vor Ort reparieren lassen, zum anderen sind Werkstatt- Prüfstellen billiger und drücken öfter ein Auge zu.
Darf ich nach nicht bestandener Hauptuntersuchung noch fahren?
Für gewöhnlich nicht, denn eine Nachuntersuchung wird nur in Fällen von größeren Mängeln vorgeschrieben. Auch, wenn die Mängel nicht als verkehrsgefährdend eingestuft werden, wird Ihnen die Plakette nicht ausgestellt. Die Heimfahrt von der Prüfstelle ist nur dann erlaubt, wenn Ihr Auto als nicht verkehrsgefährdend beurteilt wird und ihre KFZ-Haftpflichtversicherung eine solche Fahrt vertraglich erlaubt.
In welchen Zeitabständen ist eine Hauptuntersuchung fällig?
Das hängt von der Art des Fahrzeugs ab. Die genaue Bezeichnung Ihres Fahrzeugs können Sie in den zugehörigen Fahrzeugpapieren auslesen. Die Begriffe haben sich über die letzten Jahre ein wenig geändert. Zum Beispiel werden neuere PKS in den Fahrzeugpapieren ‘‘Fahrzeug zur Personen- Beförderung‘‘ kurz Fz. Z. Pers. Bef. genannt. Wichtig: Der Termin für die erste Hauptuntersuchung wird nach dem Datum der Erstzulassung bemessen. PKW Für PKWs wird eine Erstuntersuchung nach 36 Monaten fällig. Alle folgenden Hauptuntersuchungen in den 24- montägigen Abständen. Das gilt auch für Gebrauchtwagen, diese müssen ebenfalls im 2 Jahres Abstand zum TÜV. Bei unseren Nachbarn in Österreich, ist diese Frist sogar auf nur 12 Monate gesetzt. Krafträder Nach Neukauf eines Kraftrads, hierzu zählen auch Trikes und Quads, ist eine 24-monatige Frist für Erstuntersuchungen fällig. Alle folgenden Untersuchungen ebenfalls im 24 Monats- Zyklus. Anhänger inklusive Wohnanhänger Für Anhänger und Wohnanhänger gelten die gleichen Fristen. Ungebremste Anhänger müssen bis zu einer Gewichtsklasse von 750 Kg nach 36 Monaten zur ersten Hauptuntersuchung. Für folgende Hauptuntersuchungen ist genauso wie bei PKWs eine 24-monatige Frist fällig. Anhänger der Gewichtsklasse 750 kg aufwärts bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen, müssen nach 24 Monaten nach der Neuzulassung, zur ersten Hauptuntersuchung. Folgeuntersuchungen im 24 Monat- Takt. Anhänger die ein Gewicht von 3,5 bis 10 Tonnen aufweisen, sind sowohl zu Erstuntersuchungen als auch zu Folgeuntersuchungen im 12-monatigen Takt verpflichtet. Wohnmobile Wohnmobile der Gewichtsklassen bis zu 3,5 Tonnen haben eine Erstuntersuchungspflicht, die nach 36 Monaten fällig wird, folgende Hauptuntersuchungen alle 24 Monate. Die Gewichtsklasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen muss sowohl zu Erst als auch zu weiteren Untersuchungen in 24-monatigen Abständen. Diese Regelung gilt für diese Gewichtsklasse jedoch nur bis zum 6. Jahr nach der Neuzulassung. Anschließend sind weitere HU‘s schon nach 12 Monaten verpflichtend. Exakt wie bei Anhängern müssen Wohnmobile der Gewichtsklasse 3,5 Tonnen aufwärts nach 12 Monaten, sowohl zur Erstuntersuchung als auch zu Folgeuntersuchungen.
Abgemeldetes Fahrzeug mit abgelaufenem Hauptuntersuchungsnachweis, was ist zu beachten?
Wenn Sie Ihr Auto abmelden wollen, aber nicht wissen wie Sie zur Zulassungsstelle kommen, stellen wir hier für die unterschiedlichen Optionen parat. Fahrzeugtransporter oder Anhänger
- Eine eher umständliche Methode ist, das Kraftfahrzeug per Fahrzeugtransporter oder Anhänger zur Zulassungsstelle zu transportieren. Wenn Sie einen Freund oder Bekannten haben, der einen passenden Anhänger besitzt, ist das allerdings die günstigste Methode.
Kurzzeitkennzeichen
- Eine angenehmere Methode ist es, beim Straßenverkehrsamt ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen. Hierbei erhalten Sie einen sogenannten Blanko-Fahrzeugschein, bei dem die Fahrzeugdaten im Nachhinein eingetragen werden. Sie müssen jedoch eine Deckungsbestätigung Ihrer Versicherung und einen Personalausweis vorweisen. Hierbei können Sie ein 5 Tages Kennzeichen beantragen. Dieses kostet zwischen 10 und 15 Euro Bearbeitungsgebühr, ungefähr 20 Euro für das Kennzeichen selbst und zwischen 25 und 155 Euro für den Versicherungsschutz.
Ausnahme entstempeltes Kennzeichen:
- Insofern Ihr Auto noch über ein amtliches Entstempeltest- Kennzeichen verfügt, dürfen Sie direkt zu Zulassungsstelle fahren. Mit der Einschränkung, dass sich die Prüfstelle im selben oder angrenzenden Bezirk befinden muss.
Wichtig: Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung sollte keine Klausel im Vertrag stehen haben, die solche Fahrten untersagt. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer Versicherung. Rotes Kennzeichen:
- Ein rotes Kennzeichen ist die einfachste Lösung für eine Überführungsfahrt zur Prüfstelle, jedoch gibt’s die nur für gewerbliche Nutzung. Fast ausschließlich Autohändler und Beamte können diese Art von Kennzeichen beantragen.
Wie lange darf man ohne TÜV fahren?
Sie können bis zu 2 Monate überziehen ohne Gefahr zu laufen, ein Bußgeld bezahlen zu müssen. Genau genommen werden Bußgelder in Bezug auf das Überschreiten der TÜV-Frist, nur bei öffentlichen Verkehrskontrollen ausgeschrieben. Wichtig ist zu beachten, dass ab dem 8 Monat überschrittener Frist, ein Bußgeld und zudem ein Punkt in Flensburgs fällig wird, sollten Sie bei einer Verkehrskontrolle mit einer abgelaufenen TÜV Plakette erwischt werden.
Lohnt sich eine Reparatur vor dem TÜV?
Diese Frage lässt Sicht nicht einheitlich beantworten. Ist Ihr Auto in einwandfreiem Zustand, müssen Sie die Hauptuntersuchung nicht fürchten. Wenn Ihr Fahrzeug jedoch ein paar Jahre auf dem Buckel hat und offensichtliche Mängel aufweist, ist eine Reparatur vor der Hauptuntersuchung wärmstens zu empfehlen. Vor allem Rost ist ein Aufmerksamkeitserreger, der die meisten Prüfer dazu bewegt, noch genauer nachzusehen. Im Zweifelsfall das Auto in die Werkstatt bringen und es vorher durchchecken lassen, das spart Zeit und Ärger! Tipp: Das Auto vorher gründlich zu reinigen ist für den Prüfer angenehmer, macht einen besseren Eindruck und lässt ihn womöglich das eine oder andere Auge zudrücken.
Wie kann ich mich auf die Hauptuntersuchung beim TÜV vorbereiten?
Eine gute Vorbereitung ist die beste Vorsorge um beim TÜV grünes Licht zu bekommen. Im folgenden Absatz listen wir eine Checkliste, die Sie einfach und schnell abarbeiten können, um bei der TÜV Hauptuntersuchung gut da zu stehen. Bremsen
- Die Bremsen, das Sicherheitssystem welches uns die meiste Verkehrssicherheit gewährt. Hier werfen die Prüfer einen scharfen Blick darauf, dass alles ordnungsgemäß funktioniert. Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Funktion erfordert jedoch einiges an Fachkenntnissen, deshalb sollte man Bremsen in der Werkstatt des Vertrauens prüfen lassen, anstatt in Eigenregie.
Lichter
- Ein defektes Lämpchen und deswegen zur Nachuntersuchung? Tatsächlich führen Mängel in Bezug auf die Beleuchtung der Fahrzeuge, die Liste der Nachuntersuchungsgründe an. Prüfen Sie vor der HU die Funktion von Scheinwerfern sowie Signallichtern. Das erfordert so gut wie keinen Zeitaufwand und ist schon die halbe Miete!
Reifen
- Das Alter Ihrer Reifen ist hierbei völlig irrelevant. Wichtig ist nur, dass Sie mindesten 1.6 mm Profil aufweisen, andernfalls fällt Ihr Auto durch und muss zur Nachuntersuchung.
Hupe und Verbandskasten
- Funktioniert die Hupe Ihres Fahrzeugs so wie sie soll? Checken sie das Verfallsdatum Ihres Verbandskastens. Beides ist in Sekundenschnelle erledigt und erspart Ihnen möglicherweise späteren Ärger.
Abgasuntersuchung
- Die Abgasuntersuchung ist ein essenzieller Bestandteil der Hauptuntersuchung. Sind die Werte zu hoch fällt das Fahrzeug durch. Hier muss jedoch nicht direkt der Auspuff daran schuld sein. In vielen Fällen reichen neue Zündkerzen oder ein frischer Luftfilter und die Werte sind schon normalisiert. Wenn jedoch Einspritzdüsen oder Luftmassenmesser die Auslöser sind, muss der Besitzer ein wenig tiefer in die Tasche greifen.
Scheibenwischer, Gläser & Rückspiegel
- Untersuchen Sie ihre Windschutz- und Heckscheibe auf eventuelle Steinschläge oder Risse die Ihre Sicht bei der Fahrt einschränken könnten. Die ordnungsgemäße Funktion von Scheibenwischern ist ebenfalls Pflicht. Beide Rückspiegel müssen vorhanden sein und im Optimalfall richtig ausgerichtet werden.
Auto ohne TÜV verkaufen? Aus rechtlicher Sicht spricht nichts dagegen Ihr Auto ohne eine gültige TÜV-Plakette zu verkaufen. Egal ob Privatperson oder Autohändler, Autos mit abgelaufener TÜV-Plakette werden preislich deutlich niederer eingeschätzt als vorgeführte Fahrzeuge. Der Grund liegt auf der Hand, denn wenn ich ein Fahrzeug mit gültiger TÜV Plakette kaufe, kann ich sicher sein, dass zumindest bei dem Datum der Vorführung noch alles in einwandfreiem Zustand war. Höchstwahrscheinlich werden die meisten potentiellen Käufer eine TÜV-Hauptuntersuchung als Voraussetzung verlangen. Anmerkung: Wenn Sie Ihr Auto ohne TÜV-Plakette verkaufen, sind auch Probefahrten gesetzlich verboten.
Muss ich einen Termin zur Hauptuntersuchung vereinbaren?
Dies wäre von Vorteil, um lange Wartezeiten zu vermeiden, egal ob TÜV oder eine der anderen Prüfstellen. Sie sollten einen Termin vereinbaren und das möglichst frühzeitig. Sowohl für Hauptuntersuchung als auch für Nachuntersuchungen. Beim TÜV können Sie das sogar bequem online erledigen.
Wann muss ich zur Nachuntersuchung?
Zur Nachuntersuchung müssen Sie, wenn Ihr Fahrzeug die Hauptuntersuchung aufgrund Mängel nicht bestanden hat. Die Mängel sollen nach Nichtbestehen schnellstens behoben werden, denn das Fahrzeug muss man innerhalb einer 1-monatigen Frist zur Nachprüfung vorführen. Wird diese Frist nicht eingehalten, droht ein Bußgeld von 40 Euro. Am besten Sie vereinbaren direkt nach nicht bestandener Hauptuntersuchung, einen Termin zur Nachuntersuchung. Anderenfalls ist es möglich, dass Sie keinen zeitgemäßen Termin erhalten. Außerdem können Sie durch das Vorweisen eines Termins zur Nachuntersuchung, eventuelle Bußgelder bei Polizeikontrollen vermeiden. Anmerkung: Die einmonatige Frist zur Nachuntersuchung wird exakt einen Monat nach der Hauptuntersuchung fällig. Sollte dieses Datum auf einen Wochenendtag oder einen staatlichen Feiertag fallen, ist der nächste Werktag das geltende Fälligkeitsdatum. Dieses Datum ist leider endgültig und lässt sich nicht verschieben. Wenn Sie es nicht einhalten, droht ein Bußgeld und eine erneute Hauptuntersuchung zum Vollpreis wird vorausgesetzt.
Was geschieht, wenn mein Auto die Nachuntersuchung nicht besteht?
Es besteht kein Grund zur Panik. Nicht jedes Fahrzeug besteht die Nachuntersuchung beim ersten Mal. Sie können sich einfach erneut zur Nachuntersuchung anmelden und die Mängel beheben, um die Prüfung schließlich zu bestehen. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Grenze für die Anzahl an Nachuntersuchungen. Sie können sich also so oft zur Nachprüfung anmelden, bis Ihr Fahrzeug diese erfolgreich besteht.
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Kann ich die Hauptuntersuchung eines auf Deutschland zugelassenen Fahrzeugs, auch im benachbarten Ausland durchführen lassen?
Das ist gesetzlich leider nicht möglich. Die Hauptuntersuchung kann für in Deutschland angemeldete Fahrzeuge, ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Alles andere wäre ungültig. Im Falle Ihre TÜV-Plakette ausgelaufen ist und Sie beispielsweise für längere Zeit im Ausland sind, sollten Sie die Prüfstelle vorher kontaktieren und einen baldigen Termin nach Ihrer Rückkehr vereinbaren. Solange Sie einen Termin vorweisen können, kann Ihnen bei einer Verkehrskontrolle nicht viel geschehen. HU-Bericht verloren, was nun? Nicht weiter schlimm. Die jeweiligen Prüfstellen speichern die Daten jeglicher Hauptuntersuchungen in Ihrem System ab. Sollten Sie also ihren Hauptuntersuchungsnachweis verloren oder verlegt haben, können Sie bei der zuständigen Stelle eine sogenannte Zweitschrift beantragen. Im Klartext, dazu wird keine erneute Hauptuntersuchung benötigt. Dafür berechnen Zulassungsstellen in Deutschland eine Bearbeitungspauschale zwischen 9 und 15 Euro. Zudem sollten Sie entweder Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief, sowie einen gültigen Personalausweis vorlegen. Damit bestätigen Sie Ihre Identität und bekommen eine Kopie des HU-Nachweises ausgestellt. Was passiert, wenn ich die TÜV Frist nicht einhalte, wie lange darf ich überziehen? Genau genommen ist es nicht erlaubt den Termin zur Hauptuntersuchung zu überschreiten. Sobald der Termin für 2 Monate nach der Fälligkeit überschritten wurde, wird ein Bußgeld von 15 Euro fällig. Bei einer Überschreitung von vier bis acht Monaten, liegt der Bußgeldbetrag bei 60 Euro. Ab 8 Monaten überziehen, wird es kritisch, denn dann ist ein Punkt in Flensburg fällig. Wichtig ist, dass Zulassungsstellen wie der TÜV selbst, keine Bußgelder erheben. Tatsächlich werden Bußgelder in Bezug auf abgelaufene TÜV-Plaketten nur in Verkehrskontrollen von Beamten verhängt. Eine Ausnahme sind Taxis und andere öffentliche Verkehrsmittel. Hier wird schon am ersten Tag des Überschreitens der Hauptuntersuchungsfälligkeit ein Bußgeld ausgestellt. Polizisten achten bei Verkehrskontrollen in der Regel als allererstes auf die Gültigkeit der Prüfplakette.
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