Die Berührung mit dem Abschleppdienst bedeutet für die Autofahrer in der Regel nichts Gutes. Entweder führt eine Panne oder sogar ein Auffahrunfall dazu, dass das Auto abgeschleppt werden muss. Oder das Parken auf einem verbotenen Parkplatz macht das Eingreifen der Ordnungshüter erforderlich. Egal ob Unfallbeteiligter oder Verkehrssünder: Bei der Zusammenarbeit mit dem Abschleppservice gibt es viele Details zu klären – und oftmals stehen die Betroffenen vor zahlreichen Fragen. Wer bezahlt den Abschleppdienst? Darf der Dienstleister das Auto einbehalten? Was kann über die Versicherung abgerechnet werden? Und was bringt ein Autoschutzbrief? Wir schaffen Klarheit und geben die wichtigsten Antworten, die Sie zum Abschleppdienst wissen müssen.

Wann wird ein Abschlepp- bzw. Pannendienst benötigt?

Es gibt mehrere Gründe, bei denen die Unterstützung von Pannenhilfe oder Abschleppservice benötigt wird. Der klassische Autounfall stellt eine Möglichkeit dar. Je schlimmer der Aufprall, desto größer ist die Gefahr, dass das Fahrzeug anschließend nicht mehr fahrbereit ist. Dann kommen Sie nicht mehr auf eigener Achse zur Werkstatt oder nach Hause. Selbst, wenn das Auto noch fahrbereit ist, kann die Polizei die Weiterfahrt jedoch untersagen. Das gilt insbesondere dann, wenn wichtige Sicherheitsvorschriften, wie eine funktionierende Lichtanlage, nicht mehr erfüllt sind oder scharfkantige Fahrzeugteile die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden würden. Selbst wenn der Weg zur nächsten Werkstatt nicht weit wäre, kann die Hilfe vom Abschleppservice erforderlich sein. Hören Sie in diesem Fall auf den Hinweis der Polizei und bringen Sie sich selbst nicht in Gefahr. Auch ein technischer Defekt, also eine Panne, kann die Ursache dafür sein, dass die Hilfe durch einen Abschlepper in Anspruch genommen werden muss. Wenn das Fahrzeug nicht mehr anspringt oder andere Mängel eine Weiterfahrt unmöglich machen, bleibt keine andere Lösung. Der Abschleppservice bringt das Fahrzeug in die nächstgelegene Werkstatt oder einen Standort nach Wunsch. Bei selbstverschuldeten Problemen ist die Hilfe des Pannendiensts, etwa dem ADAC, nicht zwingend erforderlich, aber hilfreich. Sollten Sie beispielsweise den falschen Kraftstoff getankt haben, fahren Sie besser nicht mehr auf eigener Achse zur Werkstatt. Andernfalls entstehen Folgeschäden – und die sind oft teurer als die Nutzung des Abschleppservices. Böse Folgen kann der Abschleppservice auch für Verkehrssünder haben. Stört das abgestellte Fahrzeug den laufenden Verkehr, behindert es andere Verkehrsteilnehmer oder blockiert es sogar Feuerwehrzufahrten, werden die Polizei oder das Ordnungsamt das Auto abschleppen. Die böse Überraschung bemerken die Autofahrer erst, wenn Sie zu Ihrem Fahrzeug zurückkommen. Und dann ist es längst zu spät. Daher lohnt es sich, nicht nur aufgrund der Kosten, die Verkehrsregeln und Vorschriften zu beachten.

 

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Wer bezahlt den Abschleppdienst?

Die Autofahrer werden sich zurecht fragen: Wer bezahlt den Abschleppdienst? Die schlechte Nachricht: In der Regel ist der Fahrzeughalter für die Kosten des Abschleppservices verantwortlich. Wie hoch die Kosten für das Abschleppen sind, ist von mehreren Faktoren abhängig. Zumeist handelt es sich um einen dreistelligen Betrag. Dabei spielt es eine Rolle, ob das Fahrzeug zunächst geborgen werden muss oder schon bereit zum Verladen ist. Auch die Entfernung, die der Abschlepper zurücklegen muss, schlägt sich im Kilometergeld wieder. Teuer wird es auch am Wochenende sowie an Feiertagen: Hier werden Zusatzgebühren und Zuschläge fällig. Die Mitglieder der Automobilclubs, etwa dem ADAC, sind im Vorteil. In diesem Fall sind die Kosten bereits im Jahresbeitrag enthalten und der Club übernimmt die Kosten für das Abschleppen, sofern es sich um einen Autounfall oder eine Autopanne handelt. Auch eine Kfz-Versicherung kann nützlich sein – dazu später mehr. Autofahrer, die als Verkehrssünder aufmerksam wurden und daher zur Dienstleistung gezwungen wurden, können die Kosten nicht geltend machen. In diesem Fall führt kein Weg daran vorbei, die Zahlung vorzunehmen. Schlechte Nachricht für alle Sünder: Das Unternehmen ist sogar berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung als Pfand einzubehalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Auto auf öffentlicher Fläche oder auch Privatgrund stand. Sollte der Abschleppservice also von einem privaten Eigentümer beauftragt worden sein, gelten die gleichen Regelungen. In diesem Fall bleibt dem Fahrzeughalter nur noch die Möglichkeit, die Rechnung zu begleichen.

 

Was bezahlt die Autoversicherung?

Ob die Autoversicherung die Abschleppkosten zahlt, hängt von mehreren Faktoren ab. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Sollte der Vorfall selbstverschuldet sein, werden die Kosten ebenfalls übernommen, sofern eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen ist. Bei einer Panne wird es kompliziert. In diesem Fall werden die Zahlungen nur beglichen, wenn ein spezieller Schutzbrief abgeschlossen ist. Auch dazu später mehr. Wenn Ihnen Freunde und Familie unter die Arme greifen und Sie zur nächsten Werkstatt schleppen, können Sie ebenfalls eine Kostenübernahme beantragen. In diesem Fall wird eine Entschädigung gezahlt, die bei den meisten Versicherern die Hälfte des üblichen Vertrages ausmacht. Es lohnt sich, einen Blick in die Unterlagen der Kaskoversicherung zu werfen. Allerdings ist der selbstständige Abschleppvorgang nicht ungefährlich. Alles, was Sie dazu wissen müssen, erklären wir Ihnen später.

 

Was passiert bei einem Totalschaden?

Bei schweren Unfällen, bei denen das Fahrzeug nicht mehr zu reparieren und ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden ist, bleibt nur noch die Fahrt zum Schrottplatz. Dieser Transfer wird ebenfalls von der Kfz Versicherung übernommen. Möchten Sie das Auto noch einmal retten und die Fahrt zum Schrottplatz vermeiden, müssen Sie selbst dafür zahlen. Wird allerdings erst in der Werkstatt der Totalschaden durch einen erfahrenen Gutachter festgestellt, zahlt die Versicherung auch die Abschleppdienst Kosten für die Fahrt zur Werkstatt.

 

Was ist ein Autoschutzbrief und wobei hilft er?

Beim Schutzbrief handelt es sich um eine kostenpflichtige Zusatzleistung, die von der Kfz-Versicherung angeboten wird. Sie übernimmt eine ähnliche Funktion wie die Mitgliedschaft in einem Automobilclub, etwa dem ADAC, also die Kostenübernahme von Abschleppen, Pannendienst und Übernachtungskosen. Allerdings gibt es einige Unterschiede. Die Erstattungsgrenzen beim Autoschutzbrief sind in der Regel nicht so hoch wie bei einer Mitgliedschaft im Automobilclub. Zudem gilt der Schutzbrief nur für das versicherte Auto, wohingegen die Mitgliedschaft an die Person bzw. sogar die ganze Familie gebunden ist. Welche Kosten und Leistungen vom Schutzbrief übernommen werden, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Folgende Leistungen könnten enthalten sein: Die Pannenhilfe wird in der Regel bis zu 100 Euro abgedeckt, beim Abschleppservice werden sogar bis zu 200 Euro der Kosten übernommen. Ein Mietwagen für bis zu 350 Euro wird ebenso gezahlt, wie drei mögliche Übernachtungskosten von 60 Euro pro Person. Hinzu kommen weitere Leistungen, die je nach Versicherung unterschiedlich sein können. Ein normaler Schutzbrief kostet zwischen fünf und 20 Euro im Jahr. Achten Sie auch auf das Kleingedruckte: Die meisten Schutzbriefe gelten erst ab einer Entfernung von 50 Kilometern zum Wohnort. Sie lohnen sich daher für Vielfahrer und Reisende.

Gibt es Tipps und Tricks im Umgang mit den Dienstleistern?

Bei der Verhandlung mit dem Abschleppservice sowie der Zahlung der Rechnung ist es hilfreich zu wissen, welche Kosten überhaupt auf den Fahrzeughalter umgelegt werden können. Viele Anbieter versuchen sämtliche Aufwendungen gezahlt zu bekommen – dabei dürfen nur bestimmte Kosten auf der Rechnung auftauchen. Dazu gehören neben den reinen Abschleppkosten auch die Kosten, die für die Vorbereitung des Vorgangs entstanden sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Ermittlungskosten, damit der Fahrzeughalter kontaktiert werden kann. Andere Kosten, etwa für die Überwachung von Supermarktplätzen, dürfen nicht in Rechnung gestellt werden. In Zweifel kann es hilfreich sein, einen Anwalt einzuschalten.

Gegen die Standgebühren, die zusätzlich anfallen, ist nichts einzuwenden – sofern Sie im realistischen Rahmen bleiben. Bei einem Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 472 C 8222/18) ging es um die Angemessenheit von Abschleppkosten. Statt der geforderten 653 Euro musste die Verkehrssünderin nach einer Schätzung des Gerichtes nur noch 314,75 Euro zahlen. Darin enthalten waren die Kosten für das Abschleppen sowie der Zuschlag für Sonn- und Nachtarbeit und die Standgebühren für das Fahrzeug. Es lohnt sich also, die Kosten und Rechnungen genauestens zu überprüfen.  Denn viele Fahrzeughalter lassen sich auf die Forderungen der Abschleppservices ein, damit Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich zurückbekommen. Das im Zivilrecht als "Zurückbehaltungsrecht" bezeichnete Vorgehen der Dienstleister wird nicht selten als Druckmittel eingesetzt. Darauf sollten Sie sich nicht einlassen. Bei hohen Kosten ist es empfehlenswert, die Rechnungen von einem spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen.

 

Welche Rechte haben die Verbraucher?

In einigen Fällen ist es nützlich, die eigenen Rechte zu kennen. Denn abgesehen von erhöhten Kosten gibt es weitere Schlupflöcher, die sich die Abschleppunternehmen zu Nutze machen. Sie sollten demnach prüfen, ob möglicherweise ein ungerechtfertigtes Abschleppen vorliegt. Gegen die Handlungen der Polizei oder des Ordnungsamtes werden Sie sich nur schwer behaupten können. Beim Abschleppen von Privatgrundstücken besteht jedoch die Möglichkeit, eine Prüfung durch einen Anwalt vornehmen zu lassen. Dazu gehört beispielsweise das Entfernen des Fahrzeuges von einem leeren Supermarktparkplatz am Sonntag oder in der Nacht. Diese Handlung durch die Eigentümer gilt als unverhältnismäßig, sodass Sie einer Kostenforderung möglicherweise nicht nachkommen müssen. Ähnliches gilt bei Grundstücken, die nicht über die erforderliche Beschilderung verfügen, dass unberechtigtes Parken zu einem kostenpflichten Abschleppen führt. Akzeptieren Sie die Forderungen des Unternehmens, sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich zurückbekommen. Auch vorher sind Sie dazu berechtigt, den Standort des Autos zu erfahren. Drohen Sie im Zweifel mit der Polizei oder einem Anwalt. Außerdem ist es hilfreich, die Zahlung nur unter Vorbehalt vorzunehmen. Lassen Sie sich hierüber eine entsprechende Quittung ausstellen. Erhalten Sie Ihr Fahrzeug nach der Zahlung nicht zurück, können Sie beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erwirken. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen. In jedem Fall sollten Sie sich von einem erfahrenen Anwalt vertreten lassen.

 

Was passiert bei Schäden während des Abschleppens?

Sollte dieser Fall tatsächlich eintreten, wird es problematisch. Denn die Beweispflicht, dass die Beschädigungen erst durch den Transport des Fahrzeuges entstanden sind, liegt bei Ihnen. Anhand von aktuellen Fotos sollte nachgewiesen werden, dass Dellen oder Kratzer unmittelbar vor dem Abschleppen noch nicht vorhanden waren. Das können leider die wenigsten Fahrzeughalter. Aufgepasst: Mit falschen Beschuldigungen kommen Sie nicht weit. Die Unternehmen erstellen vor dem Abschleppen in den meisten Fällen Beweisfotos, um sich gegen Schadensersatzansprüche zu schützen.  Es wird sich also keine Gelegenheit bieten, den eigenen Parkrempler über das Abschleppunternehmen ausgleichen zu lassen. Dennoch kann es nützlich sein, den Zustand des eigenen Fahrzeuges von Zeit zu Zeit mit Bildern zu dokumentieren.

 

Kann man auf den Abschleppservice verzichtet werden?

In einigen Fällen kann auch die Dienstleistung durch einen Abschleppunternehmer oder die Pannenhilfe verzichtet werden. Stattdessen können Sie Ihr Auto selbst abschleppen. Bei kleineren Unfällen sowie bei einer Autopanne ist es möglich, das Fahrzeug auf eigene Faust zur nächstgelegenen Werkstatt zu bringen. Auf diese Weise werden die Abschleppkosten gespart. Das ist insbesondere dann nützlich, wenn der Fahrzeughalter kein Mitglied im Automobilclub ist und die Kosten somit nicht erstattet bekommt. Bevor Sie allerdings mit dem Abschleppvorgang beginnen, sollten Sie die Gesetze und Vorschriften kennen. Die Vorgehensweise ist in § 15 der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschrieben. Wenn Sie ein Auto abschleppen, müssen Sie zu jederzeit an beiden Fahrzeugen das Warnblinklicht eingeschaltet haben. Sollte im Rahmen der Panne die Beleuchtung ausgefallen sein, können Sie den Abschleppvorgang nicht selbstständig vornehmen. In diesem Fall ist die Hilfe eines professionellen Abschleppers erforderlich. Auch bei Fahrzeugen mit Automatikschaltung sowie neuen Elektroautos ist die Hilfe der Profis zu empfehlen. Es drohen teure Schäden! Entscheiden Sie sich für das eigene Abschleppen, gibt es wichtige Regeln zu beachten. Sonst droht ein Bußgeld bis zu 20 Euro. Sollten Sie auf der Autobahn unterwegs sein, müssen Sie die nächste Ausfahrt nehmen. Eine Auffahrt auf die Autobahn ist zu keinem Zeitpunkt gestattet. Darüber hinaus ist die nächste Werkstatt anzufahren, um eine Reparatur des Fahrzeugs vornehmen zu lassen. Eine Maximalgeschwindigkeit ist zwar nicht vorgeschrieben, allerdings hat sich 40 Stundenkilometer als Richtwert durchgesetzt. Das Abschleppen ist sowohl mit Seil als auch mit Stange möglich, wobei die Abschleppstange eine erhöhte Sicherheit gegen Auffahrunfälle bietet. Achten Sie während des Vorgangs jederzeit auf ein hohes Maß an Eigenschutz – dann erreichen Sie einfach und problemfrei die nächste Werkstatt. Der Abschleppdienst sowie Kosten und unnötiger Ärger werden gar nicht erforderlich.

 

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