Glatteis-Unfall in den Wintermonaten

Glatteis zählt zu den häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle in den Wintermonaten. Bereits wenige Millimeter gefrorener Feuchtigkeit auf der Fahrbahn genügen, um Fahrzeuge ins Rutschen zu bringen und ein Glatteis-Unfall ist vorprogrammiert.
Besonders kritisch sind dabei frühe Morgenstunden, schattige Streckenabschnitte oder plötzlich einsetzender Niederschlag bei Bodenfrost. Auch geübte Fahrerinnen und Fahrer können in solchen Situationen die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren. Die Folgen reichen von harmlosen Blechschäden bis hin zum Totalschaden.
Neben der unmittelbaren Gefährdung durch einen Unfall stellt sich nach einem Glätteereignis oft die Frage nach der rechtlichen Einordnung. In diesem Ratgeber werden die wichtigsten rechtlichen, versicherungstechnischen und praktischen Fragen rund um einen Unfall bei Glatteis detailliert beleuchtet.
Gefahr durch Glatteis-Unfall frühzeitig erkennen und vermeiden
Glatteis entsteht in erster Linie durch gefrierende Feuchtigkeit auf kalten Oberflächen. Besonders häufig bildet sich Glätte bei Temperaturen knapp unter dem Gefrierpunkt, wenn Regen, Nebel oder Restnässe auf bereits ausgekühlte Straßen trifft. Die Eisbildung erfolgt dann schnell und oft ohne sichtbare Hinweise für Verkehrsteilnehmende. In solchen Situationen ist die Fahrbahn zwar optisch trocken oder nass, tatsächlich jedoch glatt wie Glas. Dies wird umgangssprachlich als schwarzes Eis bezeichnet.
Neben offenem Blitzeis gibt es auch tückische Glättebildungen, die etwa in Waldschneisen, an Brücken oder in Senken auftreten. Dort kühlt der Untergrund besonders schnell ab, was eine frühzeitige Eisbildung zur Folge haben kann. Auch Straßen, die in der Nacht nicht befahren wurden, sind stärker von Glätte betroffen, da der Asphalt dort stärker auskühlt. Wer diese Risiken kennt, kann die eigene Fahrweise frühzeitig anpassen.

Vor der Fahrt empfiehlt es sich, nicht nur auf die Außentemperatur zu achten, sondern auch auf Feuchtigkeit und Niederschlagswahrscheinlichkeit. Viele moderne Fahrzeuge zeigen eine Glättewarnung an, sobald die Temperatur unter vier Grad fällt. Diese Hinweise sollten ernst genommen werden, da Glätte schon bei Temperaturen knapp über null Grad auftreten kann, vor allem bei starker Auskühlung in der Nacht oder bei Windstille.
Die Anpassung des Fahrverhaltens ist in diesen Situationen essenziell. Dazu gehört
- eine deutliche Reduzierung der Geschwindigkeit,
- das Vermeiden plötzlicher Lenkbewegungen,
- ein besonders großer Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und
- wenn möglich, sollten Nebenstraßen gemieden werden, da diese seltener geräumt oder gestreut werden.
Nicht zuletzt ist die technische Vorbereitung des Fahrzeugs entscheidend. Eine wintertaugliche Bereifung mit ausreichend Profil ist gesetzlich vorgeschrieben. Empfehlenswert sind Reifen mit dem Alpine-Symbol, das für winterliche Eignung steht. Auch Assistenzsysteme wie ABS und ESP leisten einen Beitrag zur Fahrsicherheit, können aber physikalische Grenzen nicht aufheben. Wer trotz dieser Vorkehrungen zu schnell unterwegs ist, riskiert die Kontrolle zu verlieren.
Warnzeichen für Glatteis: So schützt sich, wer aufmerksam fährt
Typische Anzeichen für beginnende Glätte sind neben den bekannten Wetterfaktoren auch Veränderungen im Fahrverhalten des Fahrzeugs. Wenn das Fahrzeug leicht ausschert, beim Anfahren durchdreht oder das Lenkrad ungewöhnlich leichtgängig wird, ist dies oft ein Indiz für mangelnde Bodenhaftung. In solchen Fällen sollte sofort die Geschwindigkeit reduziert und jede unnötige Bewegung des Fahrzeugs vermieden werden.
Auch optisch lassen sich Glättezonen mit etwas Erfahrung erkennen. Ein besonders glatter, leicht spiegelnder Straßenbelag kann auf eine feine Eisschicht hinweisen. Dieser Effekt tritt häufig im Bereich von Brücken oder auf abgelegenen Landstraßen auf. Wer hier aufmerksam bleibt, kann potenzielle Gefahrensituationen frühzeitig erkennen und vermeiden, bevor es zu einem Unfall kommt.
Checkliste: Was direkt nach dem Unfall bei Glatteis zu tun ist
- Warnblinkanlage einschalten und Warnweste anlegen
- Warndreieck mit großem Abstand platzieren
- Polizei rufen
- Verletzte versorgen
- Unfallstelle dokumentieren mit Fotos von Fahrzeugen, Straßenzustand, Spuren und sichtbarem Eis
- Daten austauschen mit Namen, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Telefonnummer
- Zeuginnen und Zeugen aufnehmen
- Kein Schuldeingeständnis abgeben
- Eigene Beschwerden zeitnah ärztlich dokumentieren
Ratgeber-Tipp: Autounfall was tun?
Glatteis-Unfall: Wer zahlt den Schaden?
Ein Glatteisunfall wirft häufig Fragen zur Verantwortung auf. Wer auf glatter Straße die Kontrolle über das Fahrzeug verliert, ist nicht automatisch frei von Schuld. Entscheidend ist, ob die Fahrweise an die Witterungsverhältnisse angepasst war. Die Straßenverkehrsordnung verpflichtet alle Verkehrsteilnehmenden zur ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme. Dazu zählt auch, das Tempo an die Straßenverhältnisse anzupassen. Wird dieser Grundsatz verletzt, liegt in der Regel ein Verschulden vor.
Ein weitverbreiteter Irrtum besteht in der Annahme, Glatteis zähle grundsätzlich zur höheren Gewalt. In der Rechtsprechung wird jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen von einem Ereignis höherer Gewalt ausgegangen. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn das Auftreten von Glatteis vollkommen überraschend und selbst mit größter Sorgfalt nicht vorhersehbar war. Die bloße Tatsache, dass die Fahrbahn vereist war, genügt nicht, um jegliche Haftung auszuschließen.
Wer trotz erkennbarer Glätte zu schnell fährt oder mit unzureichender Bereifung unterwegs ist, handelt fahrlässig. Auch das Missachten von Warnhinweisen, das plötzliche Beschleunigen oder das zu enge Auffahren können zu einer Mithaftung oder alleinigen Haftung führen. In vielen Fällen wird nach einem Unfall eine sogenannte Betriebsgefahr angenommen. Diese beschreibt das allgemeine Risiko, das von einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr ausgeht. Selbst wenn kein grobes Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, bleibt diese Gefährdungshaftung bestehen.
Kommt es zu einem Unfall mit mehreren Beteiligten, wird im Rahmen der Schadensregulierung häufig eine prozentuale Verteilung der Haftung vorgenommen. Dabei wird geprüft, welches Verhalten zum Unfall geführt hat und ob einzelne Beteiligte den Unfall durch pflichtwidriges Verhalten hätten vermeiden können. Die Verantwortung liegt dann nicht zwangsläufig bei einer einzelnen Partei.
Besondere Aufmerksamkeit gilt auch der Frage, ob die Unfallstelle ausreichend gesichert war. Dies betrifft vor allem Kommunen und Straßenbaulastträger. Bei unzureichendem Winterdienst kann es zu einer Mithaftung der Gemeinde oder des Straßenbetreibers kommen. Voraussetzung ist jedoch der Nachweis, dass gegen die Streu- oder Räumpflicht verstoßen wurde. Die Anforderungen an eine solche Haftung sind hoch, da die Gerichte berücksichtigen, dass ein flächendeckender Winterdienst nicht jederzeit und überall möglich ist.
Wer haftet bei einem Unfall wegen Glatteis?
Die Haftung bei einem Glatteisunfall richtet sich nach dem Grad der Fahrlässigkeit. Leichte Fahrlässigkeit liegt etwa dann vor, wenn ein Fahrzeug aufgrund plötzlicher Glätte ohne erkennbaren Anlass ins Rutschen gerät, obwohl das Tempo angepasst wurde. Grobe Fahrlässigkeit hingegen wird angenommen, wenn trotz offensichtlich glatter Fahrbahn schnell gefahren, scharf gebremst oder ein riskantes Überholmanöver ausgeführt wurde.
Ein Schuldanerkenntnis am Unfallort sollte unbedingt vermieden werden. Die Klärung der Haftung erfolgt im Regelfall durch die Versicherungen oder gegebenenfalls durch ein Zivilgericht. Das bedeutet jedoch nicht, dass man keine Angaben machen darf. Eine sachliche Schilderung des Ablaufs ist möglich und sinnvoll, solange keine rechtlichen Bewertungen vorgenommen werden.
Wer bei Glätte mit Sommerreifen unterwegs war, riskiert nicht nur die vollständige Haftung, sondern auch Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister. Seit 2010 besteht in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei Glatteis, Schnee oder Reif entsprechende Bereifung vorgeschrieben ist. Verstöße können als grob fahrlässiges Verhalten gewertet werden und damit sowohl zivilrechtliche als auch versicherungsrechtliche Folgen haben.
Unfall bei Glatteis: Was übernimmt die Versicherung?
Nach einem Unfall bei Glatteis stellt sich regelmäßig die Frage, welche Versicherung welche Schäden abdeckt. Dabei sind die bestehenden Versicherungsverträge und die konkreten Umstände des Unfalls entscheidend. Grundsätzlich ist zwischen der Kfz-Haftpflichtversicherung, der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung zu unterscheiden. Jede dieser Absicherungen greift unter bestimmten Voraussetzungen und deckt unterschiedliche Schadensbereiche ab.
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt alle Schäden ab, die Dritten durch das versicherte Fahrzeug entstehen. Das umfasst sowohl Sachschäden an anderen Fahrzeugen als auch Personenschäden. Wird ein Unfall bei Glatteis verursacht und dabei ein anderes Fahrzeug beschädigt oder eine Person verletzt, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Regulierung. Allerdings prüft sie vorab, ob ein Mitverschulden oder ein Ausschlussgrund vorliegt. In manchen Fällen kann sie Regress nehmen, wenn etwa grobe Fahrlässigkeit im Spiel war.
- Die Teilkaskoversicherung springt bei bestimmten Elementarschäden ein, etwa bei Glasbruch, Wildunfällen oder Schäden durch Naturereignisse. Ein Unfall bei Glatteis zählt jedoch in der Regel nicht zu den Leistungen der Teilkasko, da dieser meist durch Fahrverhalten beeinflusst werden kann und daher nicht als äußeres Ereignis im klassischen Sinn gewertet wird. Eine Ausnahme besteht, wenn das Fahrzeug beispielsweise im geparkten Zustand durch Glatteis beschädigt wird, etwa durch herabfallende Eisplatten. Solche Fälle sind selten und erfordern eine genaue Prüfung.
- Die Vollkaskoversicherung ist die umfassendste Form der Absicherung und übernimmt auch selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug. Bei einem Unfall wegen Glatteis, bei dem das Fahrzeug von der Straße abkommt oder mit einem anderen Fahrzeug kollidiert, ist die Vollkasko die wichtigste Versicherung. Sie kommt für Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert auf, abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung. Voraussetzung ist, dass kein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt oder dieses nicht zum vollständigen Leistungsausschluss führt. Viele moderne Vollkaskoverträge schließen grobe Fahrlässigkeit nicht pauschal aus, sondern behandeln sie einzelfallbezogen.
Glatteis-Unfall und Haftpflichtversicherung - Was ist abgedeckt?
Die Haftpflichtversicherung greift immer dann, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einen Schaden an Dritten verursacht. Bei einem Glatteisunfall bedeutet das: Wird ein anderes Fahrzeug beschädigt oder eine Person verletzt, zahlt die eigene Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden. Die geschädigte Partei hat Anspruch auf Schadensersatz, Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und gegebenenfalls Schmerzensgeld.
Die Versicherung prüft allerdings jeden Schaden individuell. Wenn Anzeichen für grobe Fahrlässigkeit vorliegen, etwa das Fahren mit Sommerreifen bei Glätte oder ein stark überhöhtes Tempo, kann es zu einer Leistungskürzung oder sogar zu Regressforderungen kommen. Die Haftpflicht leistet zwar zunächst gegenüber der geschädigten Person, kann jedoch vom Versicherten später eine Rückzahlung fordern, wenn schwerwiegendes Fehlverhalten nachgewiesen wird.
Glatteis-Unfall und Teilkasko - Wann zahlt sie, wann nicht?
Die Teilkasko ist auf bestimmte Schadensarten beschränkt. Ein klassischer Unfall wegen Glatteis fällt in der Regel nicht unter den Schutz der Teilkaskoversicherung, da dieser nicht als äußeres, unvermeidbares Ereignis gilt. Es handelt sich vielmehr um ein Ereignis, das durch Fahrverhalten, Reaktion und technische Ausstattung beeinflusst wird.
- Einzige Ausnahme: Wird das Fahrzeug im Stillstand durch äußere Umstände beschädigt, etwa durch umstürzende Bäume infolge von Eislast oder herabfallende Eiszapfen von Dächern, kann die Teilkasko leistungspflichtig sein. In diesen Fällen handelt es sich um sogenannte Elementarschäden. Diese sind meist im Versicherungskatalog enthalten, müssen jedoch im Einzelfall geprüft und nachgewiesen werden.
Für Schäden am eigenen Fahrzeug nach einem Fahrfehler auf glatter Fahrbahn ist die Teilkasko nicht zuständig. Hier besteht nur Versicherungsschutz über eine Vollkaskoversicherung.
Glatteis-Unfall und Vollkasko: Wer zahlt bei Eigenverschulden?
Die Vollkasko greift bei nahezu allen Unfällen, die am eigenen Fahrzeug entstehen – auch bei eigenem Verschulden. Bei einem Glatteisunfall, bei dem das Fahrzeug beispielsweise in eine Leitplanke rutscht oder auf ein anderes Fahrzeug aufprallt, übernimmt die Vollkasko die Reparatur oder erstattet den wirtschaftlichen Totalschaden.
Wichtig ist jedoch, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder diese durch den Versicherungsvertrag nicht ausgeschlossen ist. Viele ältere Policen enthalten Klauseln, die grob fahrlässige Fahrweise nicht abdecken. Dazu zählt unter anderem das Fahren mit Sommerreifen im Winter, stark überhöhte Geschwindigkeit trotz erkennbarer Glätte oder das bewusste Ignorieren von Warnhinweisen. In solchen Fällen kann die Versicherung die Zahlung ganz oder teilweise verweigern.
Moderne Tarife bieten häufig einen erweiterten Schutz, bei dem auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet wird. Ob dieser Einschluss besteht, sollte bereits vor der kalten Jahreszeit geprüft werden. Auch bei Inanspruchnahme der Vollkasko ist mit einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse zu rechnen. Die daraus resultierende Beitragssteigerung kann erheblich sein. Daher ist zu prüfen, ob eine Selbstzahlung günstiger wäre, insbesondere bei kleineren Schäden.
Glatteisunfall vermeiden: Tipps für sicheres Fahren im Winter
Ein Glatteisunfall lässt sich nicht in jedem Fall verhindern. Dennoch gibt es zahlreiche Maßnahmen, mit denen sich das Risiko deutlich reduzieren lässt. Die Kombination aus technischer Vorbereitung, angepasstem Fahrverhalten und vorausschauender Planung ist entscheidend für ein sicheres Vorankommen bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Bereits vor Fahrtantritt sollte der Zustand des Fahrzeugs überprüft werden. Winterreifen mit ausreichendem Profil sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein zentraler Sicherheitsfaktor. Ein Mindestprofil von vier Millimetern wird empfohlen, um ausreichende Haftung zu gewährleisten. Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) sind für den Winterbetrieb besonders geeignet und bieten bessere Traktion als reine M+S-Reifen. Auch der Luftdruck sollte regelmäßig kontrolliert und an winterliche Bedingungen angepasst werden.
Funktionierende Scheibenwischer, frostsicheres Scheibenwischwasser und eine klare Sicht durch alle Fenster ist unabdingbar. Vereiste oder beschlagene Scheiben stellen nicht nur ein Sicherheitsrisiko dar, sondern können auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Beim Fahren auf potenziell glatten Straßen gilt grundsätzlich:
- Geschwindigkeit reduzieren,
- Abstand vergrößern und
- jede abrupte Bewegung vermeiden.
Denn
- Lenkeingriffe,
- starkes Bremsen oder
- plötzliches Beschleunigen
können auf vereisten Fahrbahnen zum Verlust der Kontrolle führen. Auch das Verhalten in Kurven erfordert besondere Vorsicht. Die Lenkung sollte ruhig erfolgen, ohne Gegenbewegungen oder hektisches Korrigieren.
Glatteis-Unfall? Auto verkaufen
Ein Unfall bei Glatteis kann jedes Fahrzeug treffen, ob Kleinwagen, SUV oder Neuwagen mit hochwertiger Ausstattung. Häufig stellt sich nach der Schadensaufnahme die Frage, ob sich eine Unfallwagen-Reparatur wirtschaftlich noch lohnt oder ob ein Verkauf die bessere Alternative darstellt. Besonders dann, wenn die Regulierung langwierig ist oder das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist, kann ein professioneller Ankauf die schnelle Lösung bieten.
Als spezialisierter Fahrzeugankäufer nehmen wir Unfallfahrzeuge jeder Art entgegen, unabhängig von Alter, Laufleistung, Marke oder Ausstattung. Ob Totalschaden, Reparaturschaden oder optische Beschädigung: Jedes Fahrzeug wird individuell bewertet.