Wenn Kraftfahrer den TÜV überziehen, kostet das ab einer Überziehung von zwei bis zu vier Monaten ein Verwarnungsgeld von 15 Euro, bei vier bis acht Monaten 25 Euro. Bei einer noch längeren Überziehung kostet es 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Das Überschreiten der Nachprüfungsfrist kostet 15 Euro.

 

TÜV überziehen während der Coronakrise

Während der Coronakrise hat das BMVI unter Andreas Scheuer angeregt, die Frist für die erste Phase ohne Verwarngeld von zwei auf vier Monate zu verlängern. Das liegt teilweise an mangelnden Kapazitäten der Werkstätten. Das BMVI hat aber diese Kulanz den Landesregierungen nur empfohlen. Inwieweit sie darauf eingehen, müssen Kraftfahrer beobachten. Einige Regelungen gelten schon jetzt bundesweit einheitlich:

  • Die HU wird um 20 % teurer, wenn der TÜV abgelaufen ist (länger als zwei Monate).
  • Die Fahrzeuguntersuchungen können prinzipiell weiter durchgeführt werden.
  • Die Werkstätten halten die hygienischen Schutzmaßnahmen ein.
  • Die Frist für die Nachuntersuchung nach einer Mängelfeststellung wurde für das Jahr 2020 auf zwei Monate verlängert (vorher: ein Monat).
  • Eine Ausnahme machen nur Bremen und Niedersachsen, die beiden Länder bleiben bei einem Monat.

 

Darf man den TÜV überziehen?

Prinzipiell: nein. Wenn der TÜV abgelaufen ist und der Fahrer das Auto weiter fährt oder auch nur im öffentlichen Raum abstellt, begeht er eine Ordnungswidrigkeit (§ 29 StVZO). Der Gesetzgeber hat aber schon längst festgelegt, dass das Verwarnungsgeld erstmalig erst dann erhoben wird, wenn schon länger als zwei Monate der TÜV überfällig ist. Beispiel: Laut Prüfplakette wäre im September 2019 der TÜV abgelaufen. Dann wäre ab dem 1. Oktober 2019 der TÜV überfällig. Bis spätestens zum 30. September hätte der Halter das Fahrzeug zur HU bringen müssen. Ein Bußgeld zahlt er aber (im Normalfall, ohne Corona) erstmals ab dem 1. Dezember. Dieses Bußgeld erhebt keinesfalls der TÜV, sondern die Polizei, wenn sie ein Fahrzeug entdeckt, bei dem der TÜV abgelaufen ist. Es gibt jedoch Ausnahmen bei Fahrzeugen, die laut StVZO in bestimmten Intervallen eine Sicherheitsprüfung bestehen müssen. Das sind beispielsweise Busse und Taxis. Deren Halter dürfen für keinen Tag bußgeldfrei den TÜV überziehen. Ihr Bußgeld wäre im beschriebenen Fall schon am 1. Oktober fällig.

 

TÜV überziehen: Was sagt die Prüfplakette?

Wann der TÜV abgelaufen ist, zeigt die Prüfplakette auf folgende Weise:

  • Das Prüfungsjahr (nächste HU) steht im Zentrum.
  • Der Prüfungsmonat ist in der 12-Uhr-Position markiert.

Wenn das Jahr und der Monat überschritten werden, ist der TÜV überfällig. Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ist ebenfalls vermerkt, wann der TÜV abgelaufen wäre.

 

Wenn wir den TÜV überziehen: Wird dann die HU-Plakette rückdatiert?

Ausdrücklich: nein. Das wurde bis 2011 so gehandhabt, um TÜV-Sünder zu bestrafen, doch heutzutage werden sie quasi belohnt. Wenn Sie den TÜV überziehen, wird die nächste HU glatt zwei Jahre später fällig. Das ist natürlich verlockend: Da es für die ersten zwei Monate praktisch straffrei ist, den TÜV zu überziehen, könnte man die Intervalle stets auf bis zu zwei Jahre und zwei Monate ausdehnen.

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Das Auto schafft die HU nicht: Ist dann der TÜV überfällig?

Nein. Wenn das Fahrzeug wegen festgestellter Mängel die HU nicht besteht, verlängert sich automatisch die Gültigkeit der Plakette. Sie gilt einen Monat länger, in welchem der Fahrzeughalter verpflichtet ist, die Mängel beseitigen zu lassen. In dieser Zeit muss er den Prüfbericht der HU mitführen, falls er in eine Verkehrskontrolle gerät. Dann muss er den Wagen zur Nachuntersuchung vorführen. Diese ist mit rund 12 bis 30 Euro sehr günstig. Wer allerdings diese Frist verstreichen lässt, muss eine erneute, in voller Höhe gebührenpflichtige HU durchführen lassen. Es wird dann auch bald das erste Bußgeld von 15 Euro fällig. Wichtig ist außerdem, dass erhebliche Mängel sofort zu beseitigen sind. Darauf weist der Prüfer hin. Es gibt auch Fahrzeuge, denen im Zuge der HU wegen zu gravierender Mängel die Betriebserlaubnis entzogen wird – bis der Mangel beseitigt ist.

 

Wie oft ist die HU fällig?

Neuwagen müssen drei Jahre nach der Erstzulassung zur ersten HU, danach alle zwei Jahre. Dieselben Fristen gelten für Hybrid- und Elektrofahrzeuge.

 

TÜV überziehen: Auswirkung auf die Kfz-Versicherung

Wenn Sie den TÜV überziehen, hat das keinen Einfluss auf die Regulierung eines Schadens – es sei denn, die Versicherung weist Fahrlässigkeit nach. Dann kann Sie den Halter mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie trotz bekannter, gravierender Mängel den TÜV überziehen (oder vielleicht gerade deshalb).

 

Kann man mit einem Saisonkennzeichen den TÜV überziehen?

Da das Fahrzeug außerhalb der zugelassenen Saison nicht bewegt werden darf, muss es in dieser Phase auch nicht zum TÜV. Es darf ja gar nicht in die Werkstatt fahren. Der Fahrer kann daher auch nicht den TÜV überziehen. Dieser wird dann im ersten Monat des neuen Betriebszeitraums fällig. Das Szenario ist aber selten, weil die Fahrzeuge ja regelmäßig in der Saison zugelassen werden und dann immer im Abstand von zwei Jahren die HU fällig wird. Wenn jemand zufällig doch ein Motorrad im Winter zulässt, wird die erste HU dennoch in der gefahrenen Saison fällig – und verlängert sich dann automatisch um zwei Jahre, womit jede HU in die Fahrsaison fällt. Der Fahrer könnte natürlich jeweils straffrei um zwei Monate den TÜV überziehen und würde dann irgendwann in der Ruhesaison landen, die nächste Fahrsaison abwarten und so weiter agieren. Seine HU-Phasen würden sich dadurch deutlich verlängern. So kann man auch Geld sparen. Denken Sie aber an die Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs. Die HU hat ja einen wichtigen technischen Sinn. Es ist auch Ihre eigene Sicherheit.

 

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