Unfallauto verkaufen was beachten?

Die Ampel schaltet auf Rot, einige Sekunden der Unaufmerksamkeit und schon ist es passiert – ein Verkehrsunfall. Dabei kann es an den beteiligten Autos teils zu schwerwiegenden Schäden kommen. Um nach einem solchen Auffahrunfall oder anderen Unfallsituationen, den Restwert des beschädigten Autos zu bestimmen, wird eine Wertermittlung am Unfallfahrzeug vorgenommen, um das Unfallauto verkaufen zu können. In diesem Ratgeber erfahren Sie unteranderem, was Sie beim Unfallwagen verkaufen zu beachten haben.

 

Was beachten bei der Wertermittlung beim Unfallwagen verkaufen

Ein Unfallschaden am eigenen Auto ist immer sehr ärgerlich. Wichtiger ist jedoch, dass Sie hoffentlich unverletzt oder nur mit einem kleinen Kratzer davon gekommen sind. Während Sie sich in diesem Fall schnell vom großem Schreck erholen, ist die Sachlage bei Unfallfahrzeugen oft komplizierter. Je nach Schadensgröße ist ein Verkauf des Unfallautos oft sinnvoller als eine Reparatur. Der Begriff: Totalschaden ist dabei landläufig beinahe jedem bekannt – Die genaue Definition des Totalschadens andererseits meist nur Fachleuten oder denjenigen, die schon einmal mit einem Unfallauto zu tun hatten. Man spricht von einem Totalschaden, wenn die Kosten für die nötigen Reparaturen an einem Unfallfahrzeug den Wiederbeschaffungswert desselben übersteigen.

Die sogenannte Wertermittlung ist immer der erste Schritt, um den Restwert des Unfallautos festzustellen und auf dieser Basis die richtigen Schlüsse zu ziehen. Der Wertermittlung kommt also in der Aufarbeitung der Folgen eines Unfalls eine zentrale Rolle für den Eigentümer des Unfallfahrzeugs zu.

Beachten Sie die Wertermittlung im Detail

Zur Ermittlung des Restwerts an einem Unfallauto ist immer ein Kfz-Sachverständiger zu beauftragen. In einem Kfz-Gutachten stellt dieser die Größe des Schadens an Ihrem Unfallfahrzeug fest. Der „Wert“ im Begriff der Wertermittlung bezieht sich auf den Betrag, für den der Eigentümer des Unfallwagens diesen noch verkaufen kann. An dieser Stelle ist auch die Rolle der Versicherung zu berücksichtigen.Diese begleicht die Differenz zwischen dem in der Wertermittlung durch einen Sachverständigen benannten Restwert und dem Wert des Unfallautos unmittelbar vor dem Schadensfall.. Eine Bedingung für die Überweisung des Geldbetrags nach der Wertermittlung ist, den Unfallwagen unverzüglich zum festgestellten Restwert verkaufen. Es kann dabei durchaus vorkommen, dass die Versicherung des Unfallgegners Sie später auffordert, den beim Verkauf erzielten Restwert nachzuweisen.

Sachverständiger beim Unfallauto verkaufen

Die Rolle des Kfz-Sachverständigen ist in der Wertermittlung deshalb immer die eines unabhängigen Gutachters. Es gilt der Grundsatz der Wertermittlung, dass Sie nicht durch einen zu groß bemessenen Differenzbetrag am Schadensfall verdienen sollen. Andererseits darf keine Motivation bestehen, das Unfallauto mit einem größeren Restwert als den tatsächlich möglichen Verkaufserlös zu beziffern und somit den seitens der Versicherung zu zahlenden Betrag zu verringern. Die Wertermittlung versucht somit schlichtweg, eine möglichst realistische Einschätzung der Situation des Unfallautos zu treffen.

Unfallauto an Gebrauchtwagenhändler verkaufen

Nach der Wertermittlung ist sodann der Eigentümer gefragt, den Unfallwagen zu dem an ihn kommunizierten Restwert zu verkaufen. Allerdings ist es hierbei vollkommen ausreichend, das Unfallfahrzeug einem seriösen Gebrauchtwagengeschäft anzubieten. Sollten Sie sich damit konfrontiert sehen, dass kein Händler den in der Wertermittlung bezifferten Betrag für Ihren Unfallwagen bezahlen möchte, gibt es für Sie als Besitzer einen zweiten Lösungsweg: Sie können die Versicherung des Unfallgegners auffordern, selbst einen kaufwilligen Interessenten für Ihr Fahrzeug zu finden. Ist die Versicherung in der Lage Ihnen ein höheres Kaufangebot zu unterbreiten, müssen Sie dies annehmen und etwaige selbst ermittelte Kaufangebote ausschlagen. Allerdings geschieht dies Zwangsweise auf Eigeninitiative der Versicherung. Solange Sie Ihr Unfallfahrzeug zu dem aus der Wertermittlung resultierenden Betrag verkaufen, müssen Sie keine Abstimmung mit der Versicherung vornehmen. Der Versicherung kommt lediglich eine einseitige Informationspflicht zu, wenn sie den Unfallwagen für einen höheren Preis verkaufen kann. Als Eigentümer sind Sie lediglich an die Wertermittlung gebunden.

 

Was muss bei der Wertermittlung des Unfallautos beachtet werden

Wer die anfallenden Kosten für die Wertermittlung sowie die Fahrzeugreparatur übernimmt, ist von der Schuldfrage abhängig. Bei geklärter Schuldfrage zahlt die Versicherung. Sollte die Schuldfrage nicht geklärt sein, kommt es meist zu Streitigkeiten mit der Versicherung, ob diese den Schaden überhaupt übernimmt. Ist der entstandene Totalschaden am Fahrzeug fremdverschuldet, kommt es auf die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Fahrzeuges an, ob und welche Summe die gegnerische Versicherung übernimmt. Denn grundsätzlich ergibt sich die Entschädigungsleistung der Versicherung bei einem Totalschaden aus der Differenz des Wiederbeschaffungswertes eines Fahrzeuges und dem Restwert des beschädigten Autos. Dabei wird für die Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes nicht ein neuwertiges Auto als Bemessungsmaßstab herangezogen, da sonst der Wertverlust des gebrauchten Unfallfahrzeuges keine Beachtung finden würde. Sollte das Angebot der Versicherung nicht zufriedenstellend sein, kann ein Unfallfahrzeug auch verkauft werden. Um aus einem Unfallwagen in diesem Fall so viel wie möglich raus zu holen, sind wir von Autoankauf regional als Spezialisten für Unfallankäufe der richtige Ansprechpartner. Denn wir verkaufen Unfallwagen stets zu besten Preisen.

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Unfallauto verkaufen was beachten und mit welchem Wert?

Für Laien ist es so gut wie unmöglich, den entstandenen Schaden am Fahrzeug zu beziffern. Doch auch wenn man die Kosten der zu reparierenden Ersatzteile und den Arbeitslohn der Werkstatt genau kennt, sagt das nichts über den Wert von einem Unfallauto aus. Naturgemäß ist der erste Gedanke, dass der Wert des Fahrzeugs vor dem Autounfall minus den Kosten für die Reparatur dem Wert des Fahrzeugs nach dem Autounfall entspricht. Oft ist der einfachste Weg der richtige, doch hier ist das zu Ihrem Glück nicht der Fall. Entspräche der Wert des Autos nach dem Unfall dem Wiederbeschaffungswert minus den Reparaturkosten, wäre jedes Fahrzeug mit einem wirtschaftlichen Totalschaden 0,00€ wert. Wie Sie sich sicher schon denken, ist dies nicht der Fall.

Wie also erfahren Sie, was Ihr Unfallauto noch wert ist?

Wo es Laien gibt, muss es auch Experten geben. Experten, die sich auf die genaue Schadensermittlung nach einem Autounfall spezialisiert haben, nennt man Kfz-Sachverständige. Mithilfe eines Unfallgutachtens beziffert der Kfz-Sachverständige den Restwert Ihres Unfallwagens. Doch wie macht er das? Hierzu dokumentiert er akribisch den Unfallhergang, die Plausibilität, die beschädigten Teile und die entstehenden Kosten im Falle einer Reparatur. Er gibt seine Expertenmeinung ab, ob eine Reparatur aus seiner Sicht sinnvoll ist.

Abschließend listet er den Unfallwagen samt seiner Dokumentation in einer Restwertbörse. Auf einer Restwertbörse kommen Gewerbetreibende zusammen, die sich für den Ankauf von Unfallfahrzeugen interessieren. In einem Verfahren bei der Unfallwagen-Auktion wird der Restwert des Fahrzeugs ermittelt. Der Restwert ist das höchste Gebot, das für das Fahrzeug abgegeben wurde. Anders als auf Kunstauktionen, wissen die Ankäufer nicht, wie viel ein anderer geboten hat. Das soll die Objektivität bei der Wertermittlung sicherstellen. Das Restwertgebot dient erst einmal als reine Verrechnungsgrundlage für die Versicherung.

 

Was beachten beim Unfallauto-Verkauf zum Höchstgebot?

Wenn ein Unfallgutachten erstellt wurde und Sie darüber nachdenken ob Sie Ihren Unfallwagen verkaufen ist das Restwertgebot fast immer das erste konkrete Kaufangebot. Die Verlockung kann mitunter groß sein, das Unfallauto zu dem Preis zu verkaufen und den Unfall hinter sich zu lassen. Je länger sich die Schadensabwicklung zieht, desto verlockender ist es den Unfallwagen schnell zu verkaufen. Das Restwertgebot ist aber fast nie der höchst erzielbare Preis für ein Unfallfahrzeug. Der ermittelte Restwert sollte daher nur als Orientierung dienen.

Warum kann das Auto im Ausland weiter gefahren werden?

Die Gründe, warum Sie Ihr Unfallauto an uns verkaufen sind vielfältig. Es kann sein, dass eine Reparatur den Restwert des Fahrzeugs übersteigt und der TÜV gerade an der Reihe ist. Es kann aber auch an einem Motorschaden oder Getriebeschaden liegen, dass Sie Ihr Unfallauto verkaufen. Das heißt aber nicht, dass in anderen Ländern, außerhalb der EU, auch der Fall ist. Vielerorts sind die Werkstattkosten weit geringer und die rechtlichen Anforderungen, die an die Fahrzeuge gestellt werden, nicht so hoch wie in Deutschland. Das sorgt dafür, dass die Unfallautos, die wir dorthin verkaufen, relativ schnell wieder einsetzbar sind. Es kann aber auch sein, dass das Auto ausgeschlachtet und in Einzelteilen verkauft wird. So werden andere Fahrzeuge zu einem günstigen Preis repariert.

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Was muss ich außerdem beim Unfallwagen verkaufen beachten?

Ein wichtiges Thema bei dem Verkauf eines Unfallautos ist, dass der Käufer Kenntnis über die Schäden haben muss. Ein Unfallschaden, der über die Bagatellgrenze hinausgeht, muss dem Käufer ohne dessen Nachfragen mitgeteilt werden. Erkundigt sich der Käufer auch nach einem Bagatellschaden, muss wahrheitsgemäß geantwortet werden. Die Haftung kann beim Unfallwagen verkaufen bei Privatpersonen ein sensibles Thema sein. Zwar sind Sie als Privatperson beim Verkauf nicht verpflichtet eine Garantie oder Gewährleistung zu geben, aber wenn der Privatkäufer unzufrieden ist, wird er Ihnen dennoch viel Kopfschmerzen verursachen. Wenn Sie Ihren Unfallwagen dagegen ein einen professionellen Unfallaufkäufer veräußern, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. So steht in unserem Kaufvertrag, dass Sie uns keinerlei Garantie oder Gewährleistung für die Schäden des Fahrzeugs geben.

 

Wie und wann wird mein Unfallwagen abtransportiert?

Zeit ist Geld und das besonders bei Unfallfahrzeugen. Standgebühren, Abschleppkosten von öffentlichen Straßen sind nur zwei Dinge, die ein Unfallauto zu einer echten Kostenfalle machen. Eine schnelle Abholung ist damit ein ungemein wichtiges Verkaufskriterium. Informieren Sie sich bereits vor dem Verkauf über den Abholzeitraum Ihres Unfallfahrzeugs, denn dieser kann unter den Restwertaufkäufern stark variieren. Die durchschnittliche Abholzeit beträgt etwa 5 Werktage. Es ist aber nicht ungehört, dass manche Kunden bis zu 20 Werktage auf die Abholung ihres Fahrzeugs warten.