Unfallwagen privat verkaufen

Einen Unfallwagen privat verkaufen - zum besten Preis - stellen sich viele Fahrzeughalter deutlich schwerer vor, als es in Wirklichkeit ist. Der Gebrauchtwagenmarkt ist groß und jedem bekannt, doch ist das bei verunfallten Autos genauso? Gibt es Geheimtipps, wie man seinen Wagen mit Unfallschaden besonders profitabel verkauft? Unser Artikel gibt Ihnen Antworten auf die Fragen, ob sich die Reparatur eines Autos vor dem Verkauf lohnt, an wen ein Unfallverkauf besonders rentabel ist und wie Sie Ihren Unfallwagen verkaufen.

 

Unfallwagen privat verkaufen oder reparieren?

Ob sich die Reparatur des Autos lohnt, um dadurch einen höheren Verkaufspreis zu erzielen, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Verschiedene Faktoren spielen hierbei eine wichtige Rolle:

  • Wie hoch sind die Reparaturkosten?
  • Wie hoch ist der höchstmögliche erzielbare Verkaufspreis, wenn das Auto repariert wurde?
  • Können Sie die Gewährleistung nach einer Reparatur ausschließen?
  • Wie gewissenhaft ist die Aufbesserung erfolgt?

Gerne geben wir Ihnen ein paar Beispiele, wann eine Reparatur Sinn macht und wann sie nicht sinnvoll ist.

 

Reparierten Unfallwagen privat verkaufen

Kleinere optische Beschädigungen, die am Fahrzeug durch einen Autounfall entstanden sind, zu reparieren, kann wirtschaftlich gesehen, durchaus sinnvoll sein. Diese Reparaturen sind deutlich weniger aufwendig, als Reparaturen der Fahrzeugtechnik oder des Antriebsystems. So müssen Sie einen viel kleineren Kapitaleinsatz leisten und das Risiko nach dem Verkauf, auf den Reparaturkosten sitzen zu bleiben ist wesentlich geringer. Sinnvoll ist so eine Aufbesserung besonders, wenn Sie über einen Verkauf an einen privaten Käufer nachdenken. Privatpersonen legen in der Regel sehr viel mehr Wert auf eine makellose Optik eines Autos, als es professionelle Ankaufsunternehmen tun. Überlegen Sie jedoch einen größeren Schaden reparieren zu lassen, zum Beispiel einen Getriebe-, Turbo-, oder Motorschaden sollten Sie sich, die mit einhergehenden Risiken vor Augen führen.

  • Tendenziell dauert es länger Unfallfahrzeuge privat zu verkaufen, bei denen ein erheblicher Schaden behoben wurde
  • Sie müssen sich zu 100-% auf die Werkstatt verlassen können, wenn Sie Ihr Fahrzeug nach der Instandsetzung weiterverkaufen
  • Der Kapitaleinsatz, der für die Instandsetzung nötig ist, übersteigt in der Regel mehrere Tausend Euro
  • Sie haben keinerlei Garantie dafür, dass der Käufer Ihnen einen Aufpreis zu den geleisteten Reparaturkosten bezahlt. Ohne Aufpreis zum geleisteten Kapitaleinsatz macht die Instandsetzung ohnehin keinen Sinn.

 

Unfallwagen unrepariert privat verkaufen

Wurde der Unfallwagen nicht repariert, kann dieser noch immer zu einem guten Preis verkauft werden. Nicht immer ist klar, was nach dem Ankauf mit dem beschädigten Gebrauchtwagen passieren soll. In manchen Fällen wird der Gebrauchtwagen einfach instandgesetzt und mit einem Aufpreis verkauft, in anderen Fällen wird das Fahrzeug als Mittel zur Ersatzteilbeschaffung ausgeschlachtet oder der Unfallwagen wird ins Ausland verkauft. Ein kleines Rechenbeispiel, dass verdeutlichen soll, warum Sie in vielen Fällen mehr Geld beim Verkauf erhalten, wenn Sie Ihren Unfallwagen nicht reparieren lassen.

Beispiel: Unfallauto mit Getriebeschaden

Eigene Reparatur:

  • Die Werkstatt erstellt einen Kostenvoranschlag von 3.000 €.
  • Der Restwert des Autos beträgt 2.000 €.
  • Der mögliche Verkaufswert des nachgebesserten Autos beträgt 5.200 €.
  • Lassen Sie das Fahrzeug reparieren und verkaufen es zu dem möglichen erzielbaren Preis erhalten Sie 200 € „mehr“.

Instandsetzung durch das Ankaufsunternehmen:

  • Kosten der Instandsetzung durch eigene Werkstatt oder Kooperationswerkstatt: 2.000 €.
  • Der Restwert beträgt unverändert 2.000 €
  • Der mögliche Verkaufswert ist unverändert 5.200 €
  • Bietet Ihnen das Ankaufsunternehmen nur 2.500 € für Ihren Unfallwagen an, verdient das Unternehmen 700 € nach der Instandsetzung und dem Verkauf. Sie erhalten trotzdem 300 € mehr, als wenn Sie Ihren Unfallwagen selbst reparieren lassen. In der Regel ist der Preisvorteil sogar noch größer.

Besonders lohnenswert ist es daher, den Gebrauchtwagen mit einem erheblichen Unfallschaden an professionelle Käufer privat zu verkaufen.

 

unfallwagen-privat-verkauf

 

Unfallwagen verkaufen an einen privaten Käufer

Meist erfolgt der Kontakt zu einem privaten Käufer durch das Inserieren des Unfallautos auf einer Verkaufsplattform. In einem Inserat geben Sie die Unfallschäden und die Fahrzeugdetails so genau wie möglich an. Die angegebene Preisvorstellung ist meist verhandelbar. Mit den Interessenten treffen Sie sich zu Besichtigungsterminen des Unfallautos und vor Ort wird über den endgültigen Kaufpreis verhandelt. Verkauft eine Privatperson an die andere, kommen oft für Experten schwer nachvollziehbare Verkaufspreise zustande. So kann es durchaus sein, dass eine der Parteien so das vermeintliche Geschäft des Lebens macht.

 

Unfallwagen privat verkaufen an einen seriösen Ankäufer

Leider glauben viele Fahrzeughalter fälschlicherweise, dass es keine professionellen und seriösen Unternehmen in der Unfallankaufsbranche gibt. Dieser Irrglaube sorgt regelmäßig für Verluste aufseiten der Fahrzeugbesitzer, wenn sie Ihren Unfallwagen privat verkaufen. Von welchen kostenlosen Zusatzleistungen kann ich, bei seriösen Unternehmen, die im Ankauf von beschädigten Gebrauchtwagen tätig sind, außerdem profitieren?

Höhere Preise beim Ankauf des Fahrzeugs:

  • Tendenziell lässt sich sagen, dass Sie bei professionellen Unternehmen einen höheren Preis für Ihr Unfallfahrzeug erhalten, als bei Privatpersonen.

Eine kostenlose Fahrzeugabholung:

  • Die Regel ist, dass das ankaufende Unternehmen Ihr Unfallauto für Sie abholt. Bei autoankauf-regional.de erfolgt diese für Sie vollkommen kostenlose Fahrzeugabholung in der Regel in unter 48 Stunden nach dem Ankauf und europaweit, egal wo Ihr Auto mit Verkehrsunfall steht.

Die Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle:

  • Viele Ankäufer melden das Auto nach der Überführung für Sie bei der Zulassungsstelle ab. Auch autoankauf-regional.de meldet Ihren Wagen, für Sie vollkommen kostenfrei, ab.

Einen kundenorientieren Abwicklungsprozess:

  • Seriöse Ankäufer sind in der Lage, Ihnen den Verkauf Ihres Unfallwagens so unkompliziert und angenehm wie möglich zu gestalten.

Unfallwagen privat verkaufen ohne Fahrzeugbesichtigung:

  • Autoankauf-regional.de verzichtet auf einen für Sie aufwendigen Besichtigungstermin des Unfallwagens. Der gesamte Ankaufsprozess erfolgt online bei regionalen Experten.

Lassen Sie noch heute Ihr Höchstgebot, für Sie vollkommen unverbindlich, von uns überbieten!

Wie viel erhalte ich für mein Auto?
Unfallwagen online verkaufen - ohne Besichtigungstermin

 

Unfallwagen rechtssicher privat verkaufen

Wann spricht man eigentlich von einem Unfallwagen? Ist ein Schaden, der beim Einparken entstanden ist, auch ein Unfallschaden? Als Unfall ist im Duden wie folgt definiert: „den normalen Ablauf von etwas plötzlich unterbrechender Vorfall, ungewolltes Ereignis, bei dem Menschen verletzt oder getötet werden oder Sachschaden entsteht“. Von Sachschäden bei Autos spricht man von Beschädigungen die, die sogenannte Bagatellgrenze überschreiten. Diese Grenze beträgt in der Regel 750 Euro. Kam es also zu einer Beschädigung beim Einparken, bei der die Ausbesserung mehr als 200 Euro kostet, müssen Sie Ihr Unfallfahrzeug als solches beim Verkauf unaufgefordert angeben. Schäden, die unter dieser Bagatellgrenze liegen, müssen Sie nicht unaufgefordert angeben, werden Sie nach solchen kleineren Beschädigungen gefragt sind Sie dennoch verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten. 

 

Unterschied zwischen Verschleiß und einem Sachmangel

Verschleiß entsteht aus dem täglichen Gebrauch einer Sache. Der Duden definiert Verschleiß wie folgt: "durch langen, häufigen o.ä. Gebrauch verursachte starke Abnutzung, die den Gebrauchswert von etwas mindert, durch die etwas verbraucht wird." Eine Verschleißhaftung gibt es nicht. Die Sachmängelhaftung greift, wenn der Mangel bereits beim Verkauf vorhanden war. Der Duden definiert einen Sachmangel wie folgt: „Fehler einer Ware o. Ä., der eine erhebliche Minderung ihres Wertes oder der Tauglichkeit für ihren Verwendungszweck bedeutet.“ Das gilt auch dann, wenn Sie von einem bestehenden Mangel beim Verkauf nichts wissen. Manchmal kann es auch von Vorteil sein, als Privatperson am Warenverkehr teilzunehmen. Als Privatpersonen sind Sie gesetzlich dazu berechtigt, die Sachmängelhaftung nach § 434 BGB ff. im Kaufvertrag auszuschließen. Ein gewerblicher Verkäufer dürfte das nicht. Den Haftungsausschluss sollten Sie in jedem Fall in Ihrem Kaufvertrag vereinbaren. Verkaufen Sie Ihren Unfallwagen an autoankauf-regional.de, schützt Sie unser Kaufvertrag, denn in diesem schließen wir die Sachmängelhaftung für Sie aus.

 

Die wichtigsten Fragen beim Unfallfahrzeug privat verkaufen

Damit die Schadensabwicklung für Ihr Unfallfahrzeug zügig verlaufen kann und Sie den richtigen Wert Ihres Fahrzeugs kennen, sollten Sie eine Bewertung für Ihr Unfallfahrzeug einholen. Hierfür ist ein Schadengutachten oder ein Unfallgutachten geeignet. Es gibt zwei Schadensarten, zwischen denen unterschieden werden muss. Das ist einmal der Kaskoschaden und zum zweiten der Haftpflichtschaden. Wir klären die wichtigsten Fragen zur Unfallfahrzeug-Bewertung!

Wann spricht man von einem Haftpflichtschaden?

In der Regel sind alle fremd verschuldeten Schäden an einem Unfallfahrzeug Haftpflichtschäden. Das bedeutet, dass der Unfallgegner den Schaden zu verantworten hat und Sie keine Schuld am Unfallgeschehen tragen. Auch wenn Sie einen Schaden an einem fremden Fahrzeug verursachen, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. In diesem Fall trägt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten für die Schadenregulierung des Unfallgegners.

Wann können Sie von einem Kaskoschaden ausgehen?

Wenn Sie einen Schaden am eigenen Fahrzeug verursacht haben und diesen Schaden beglichen haben möchten, ist von einem Kaskoschaden die Rede. Das trifft auch zu, wenn Sie einen Unfall verursacht haben. In diesem Fall trägt die Haftpflichtversicherung die Kosten für den Schaden des Unfallgegners und die Kaskoversicherung übernimmt Ihre Schadenregulierung. In vielen Fällen sollten Sie eine Bewertung für das Unfallfahrzeug einholen, damit die Versicherung verlässliche Daten bekommen kann.

Wann ist eine Bewertung eines Unfallfahrzeugs notwendig?

Nach einem Unfall ist eine Begutachtung durch einen Sachverständigen grundsätzlich eine gute Idee, um den Wert des Fahrzeugs zu ermitteln. Bedenken Sie allerdings, dass Sie gegebenenfalls die Kosten für die Bewertung tragen müssen.

Wurde der Schaden an Ihrem Fahrzeug durch einen Unfallgegner verursacht, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden und das Gutachten für das Unfallfahrzeug wird in der Regel von der Versicherung übernommen. Soll die Bewertung für das Unfallfahrzeug allerdings bei einem selbstverursachten Kaskoschaden durchgeführt werden, kann es passieren, dass Sie auf den Kosten für die Begutachtung sitzen bleiben. Fragen Sie am besten bei Ihrer Kaskoversicherung nach, um auf Nummer sicher zu gehen.

Welche Verwendungsmöglichkeiten gibt es für ein Unfallgutachten?

Der beauftragte Gutachter macht sich ein Bild von dem Unfallfahrzeug und lässt auch Fotos in die Bewertung einfließen. Er fotografiert die geschädigten Fahrzeugteile und dokumentiert weitere Schäden. Dies kann auch zur Beweissicherung dienen — beispielsweise für die Polizei. Anhand von den gesammelten Fakten kann der Restwert des Fahrzeugs berechnet werden. Andersherum kann der Gutachter anhand der Schäden auch herausfinden, ob der Fahrzeugführer des begutachteten Fahrzeugs eventuell Schuld an dem Unfall hat.

Wie läuft die Schadensermittlung ab?

Nachdem der Gutachter die geschädigten Fahrzeugteile in das Unfallprotokoll geschrieben hat, stellt er fest, welche Ersatzteile notwendig sind und wie viel Arbeitszeit die Werkstatt benötigt, um den Originalzustand wiederherzustellen. Ist der Originalzustand nicht mehr zu erreichen, stellt das eine Wertminderung des Unfallfahrzeugs dar und fließt mit in die Schadenssumme ein, die der Versicherer des Unfallgegners zu tragen hat. Der Gutachter führt in diesem Zusammenhang auch die Bewertung für das Unfallfahrzeug durch.

Wie setzt sich die Bewertung bei einem Unfallfahrzeug mit Totalschaden zusammen?

Ob Ihr Unfallfahrzeug einen Totalschaden hat, wird im Laufe der Bewertung des Gutachters festgestellt. Im Allgemeinen geht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden aus, wenn die Reparaturkosten teurer als der Kauf eines vergleichbaren Fahrzeugs ist.

Besagt die Bewertung, dass das Unfallfahrzeug ein Totalschaden ist, dann wird der Wiederbeschaffungswert schadenersatzpflichtig. Für die Bemessung des Schadenersatzes wird der Restwert des Unfallfahrzeugs vom Wiederbeschaffungswert abgezogen und ergibt den wert des Schadensersatzanspruchs.

 

Unfallfahrzeug privat verkaufen - Ungeahnte Anforderungen

Erschwerend kommt beim Privatverkauf Ihres Unfallfahrzeugs hinzu, dass sämtliche Mängel am Auto im Unfallwagen-Kaufvertrag aufgelistet sein müssen. Auch beim privaten Verkauf Ihres Unfallwagens gilt:

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Konkret bedeutet dies für Sie: Als Verkäufer des Autos haften Sie im Zweifelsfall sogar für Ihnen als Besitzer unbekannte Mängel. Besonders, wenn Sie selbst nicht der Erstbesitzer des Unfallwagens sind, gibt es ein Restrisiko, dass weitere Mängel am Auto vorliegen, die Ihnen beim Privatverkauf nicht bewusst sind. Im schlimmsten Szenario kann der Kaufvertrag dann nachträglich annulliert werden.

Unfallfahrzeug privat verkaufen - Bei uns kein Problem!

Möchten Sie hingegen all diese Schwierigkeiten vermeiden und bevorzugen eine organisierte Abwicklung des Verkauf Ihres Unfallfahrzeugs, so können Sie auf uns als verlässlichen Partner vertrauen. Langwierige Besichtigungstermine gehören mit uns der Vergangenheit an, denn mithilfe unserer Experten im Bereich Unfallfahrzeuge sind wir in der Lage, Ihnen bereits online ein verbindliches Angebot zu machen. Alles was Sie hierfür tun müssen, ist, uns in unserem Formular Ihre Fahrzeuginformationen mitzuteilen. Anschließend bewerten wir Ihr Auto und kümmern uns nach der Einigung auf einen Kaufpreis auch um alle weiteren Angelegenheiten rund um den Verkauf Ihres Unfallfahrzeugs. Dank unseres professionellen Netzwerks können wir Ihren Unfallwagen europaweit kostenlos abholen. Bereits vor der Abholung schließen wir mit Ihnen einen bindenden Kaufvertrag, damit der Privatverkauf Ihres Autos reibungslos klappt. In der Abwicklung Ihres Privatverkaufs sind wir dabei flexibel und gehen auf Ihre Wünsche als Verkäufer ein: Sie entscheiden, ob wir schon 24 Stunden nach Formularausfüllung bei Ihnen vor Ort sind oder, ob Sie mit Ihrem Privatverkauf Ihres Autos noch warten wollen, bis Sie im Besitz Ihres Neuwagens sind. Die Abmeldung übernehmen wir nach dem erfolgreichen Privatverkauf auch gerne für Sie. Mit unserer Unterstützung biegt der Privatverkauf Ihres Unfallfahrzeugs schon bald auf die Zielgerade ein.

 

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