Trotz guter Pflege und sorgsamer Fahrweise wird das eigene Fahrzeug mit jedem gefahrenen Kilometer älter. Der Rost breitet sich aus und die Anzahl an Reparaturen nimmt zu. Eines Tages ist sogar der Punkt erreicht, an dem sich ein Verkauf des Gebrauchtwagens nicht mehr lohnt. Vielleicht hatten Sie auch einen Autounfall, nach dem das Fahrzeug nur noch ein Totalschaden ist. Und dann? Damit Sie sich von Ihrer Altlast befreien können, müssen Sie Ihr Schrottauto verkaufen oder das Auto verschrotten lassen. Das fällt nicht immer einfach, ist manchmal jedoch die einzige Möglichkeit. Wir verraten, auf welchen Weg Sie Ihr Fahrzeug überhaupt verschrotten können und welche Möglichkeiten Ihnen bleiben, damit Sie für das Auto verschrotten Geld bekommen. Auto verschrotten und was beachten? Wir geben Antworten.

 

Warum sollte das Auto verschrottet werden?

Es gibt zahlreiche Gründe, die dafürsprechen, dass das eigene Fahrzeug verschrottet werden sollte. Ein steigendes Alter stellt eine Möglichkeit dar. Der Kilometerzähler hat schon eine Extra-Runde gedreht, der Rost macht sich am Unterboden immer breiter und auch sonst steht das Auto häufiger in der Werkstatt als in der heimischen Garage. Der lokale Händler zahlt Ihnen für das Fahrzeug keinen Cent und auch über das Internet werden Sie keinen Käufer für Ihren Gebrauchtwagen finden. In diesem Fall bleibt Ihnen kaum eine andere Lösung, als das eigene Fahrzeug zum Schrottplatz zu bringen. Eine ähnliche Variante droht auch beim Totalschaden: Nach einem Verkehrsunfall, bei dem der Restwert Ihres Fahrzeugs von einem Sachverständigen auf null Euro festgelegt wird, bleibt in den meisten Fällen lediglich die Verschrottung. Egal welcher Grund bei Ihnen vorliegt: Die Verschrottung kostet in einigen Fällen zwar Geld, kann Ihnen allerdings auch sehr viel Geld einsparen. Denn ein Fahrzeug, das ohne Zulassung bzw. Kennzeichen auf einer öffentlichen Fläche abgestellt wird, kann ein Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg zur Folge haben. Stellen Sie Ihr Fahrzeug bewusst ab, um es loszuwerden, handelt es sich sogar um eine illegale Abfallentsorgung. In diesem Fall droht ein sehr hohes Bußgeld, das nicht selten die Grenze von 4.000 Euro überschreitet. Also: Die Verschrottung ist unvermeidbar.

Wo lässt sich das eigene Auto verschrotten?

Es gibt zwei grundlegende Möglichkeiten, wie Fahrzeugbesitzer Ihr altes Auto verschrotten lassen können. Das Fahrzeug kann direkt beim Hersteller zur Entsorgung abgegeben werden. Nach § 3 AltfahrzeugV sind die Hersteller seit 2007 verpflichtet, die eigenen Autos kostenlos zurückzunehmen, um sie nach den gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen. Über das Rücknahme-System GESA (Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge, Internet: altfahrzeugstelle.de) kann die nächstgelegene Rückgabestelle ausfindig gemacht werden. Allerdings lässt der vierte Absatz dieser Verordnung ein kleines Hintertürchen offen: Demnach entfällt die Pflicht zur gebührenfreien Rücknahme für Hersteller, wenn das Fahrzeug zuletzt nicht in der EU oder vor der Stilllegung weniger als einen Monat zugelassen war.

 

Zudem dürfen wichtige Ersatzteile nicht aus dem Fahrzeug herausgenommen worden sein oder zusätzlicher Inhalt hinzugefügt werden. Auch Veränderungen am Fahrzeugbrief führen dazu, dass die kostenlose Rücknahme beim Hersteller nicht mehr möglich ist. Den Unternehmen bleibt es demnach offen, eine Gebühr für die ordnungsgemäße Entsorgung zu verlangen. In diesem Fall lohnt sich eine Verschrottung bei einem zugelassenen Entsorger, beispielsweise einem Schrottplatz oder Wertstoffhof. Bei dieser Variante wird zwar eine Grundgebühr fällig, allerdings können die Autobesitzer dennoch profitieren. Wichtig ist bloß, dass die Entsorgung über einen zertifizierten Betrieb erfolgt – das kann sogar die eigene Werkstatt sein. Dafür ist die entsprechende Kennzeichnung, nämlich das blaue Kfz-Meister-Siegel, erforderlich.

Welche Kosten fallen für eine Verschrottung an?

Es fallen beim Auto verschrotten Kosten an, die jedoch sehr unterschiedlich sein können. Und es gibt sogar Möglichkeiten, damit Sie für das Auto verschrotten Geld bekommen. Dafür spielt vor allem der Zustand des Fahrzeugs eine wichtige Rolle. Sind die zuvor genannten Vorgaben für eine kostenfreie Entsorgung beim Hersteller erfüllt, steht einer gebührenfreien Entsorgung nichts im Wege. Bei der Verschrottung über einen Fachbetrieb wird zunächst eine Grundgebühr fällig. Diese ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich, in der Regel liegt sie im Bereich von etwa einhundert Euro. Für eine Abholung werden ebenfalls Gebühren fällig. Allerdings wird auch der Restwert des Fahrzeugs berücksichtigt und mit der Gebühr verrechnet. Verfügt ihr Auto noch über gute Ersatzteile oder funktionsfähige Bauteile, können Sie sogar mit einem Gewinn aus der Verschrottung herausgehen. Lassen Sie sich in diesem Fall nicht über das Ohr hauen! Der Entsorgungsbetrieb versucht die Verrechnung möglichst gering zu halten. Es lohnt sich, mehrere Unternehmen zu vergleichen und nach einem Kostenvoranschlag zu fragen, um das beste Angebot herauszufinden.

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Verschrottung oder Autoverwertung: Was ist der Unterschied?

Die Verschrottung im klassischen Sinne, bei der das gesamte Fahrzeug in die Schrottpresse gesteckt und verkleinert wird, gibt es nicht mehr. Aus Umweltschutzgründen geht jeder Verschrottung eine Autoverwertung zuvor. In § 5 Absatz 1 AltfahrzeugV ist die Verarbeitung der Altfahrzeuge geregelt. Seit dem 1. Januar 2015 müssen mindestens 95 Prozent des Gesamtgewichts entsorgbar sein. Mindestens 85 Prozent jedes Fahrzeugs muss sogar wiederverwertet werden. Das bringt nicht nur für die Umwelt einen positiven Effekt, sondern auch wirtschaftlich einen großen Vorteil. Bevor das Fahrzeug, also eigentlich nur noch die Karosserie, verschrottet wird, müssen alle Einzelteile ausgebaut werden. Von den Flüssigkeiten über Anbauteile bis zur Verkabelung wird alles entfernt. Die Kabel bestehen in der Regel aus Kupfer, das einen hohen Wert hat und für die Weiterverarbeitung genutzt wird. Fahrzeugteile, die keine Beschädigungen aufweisen und voll funktionsfähig sind, werden als Ersatzteile verkauft. Dadurch entstehen, wenn Sie Ihr Auto verschrotten Kosten, aber Sie erhalten auch einen Ausgleich durch den Restwert.

Gibt es Tipps und Tricks im Umgang mit Autoverwertern?

Damit Sie das bestmögliche Ergebnis aus Ihrer Autoverschrottung erzielen, sollten Sie vor der Abgabe des Fahrzeugs die teuersten oder neuesten Anbauteile entfernen. Natürlich sollten Sie das Auto nicht vollständig ohne Ersatzteile abgeben, dann haben die Autoverwerter kein Interesse an Ihrem Fahrzeug. Eine neue Batterie oder frische Reifen können von Ihnen allerdings separat verkauft werden – auf diese Weise erhöhen Sie Ihren Gewinn. Das Gleiche gilt für Restbenzin, den Sie entweder verfahren oder abpumpen können. Je nach Tankgröße können Sie noch etwas Geld sparen. Auf diese Weise holen Sie das Maximum aus der Verschrottung heraus. Nehmen Sie Kontakt zu mehreren Anbietern auf und lassen Sie sich für Ihr Fahrzeug einen individuellen Kostenvoranschlag erstellen. Achten Sie darauf, dass auch die Abholung im Preis enthalten ist, sofern das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist und bei Ihnen abgeholt werden muss.  Viele Anbieter locken mit einem guten Angebot – und verlangen anschließend einen hohen Preis für die Abholung. Nehmen Sie am besten auch die Kennzeichen ab: Damit stellen Sie sicher, damit mit Ihrem Namen kein Unfug getrieben wird. Außerdem liegen Ihnen die Kennzeichen zur Abmeldung und Entwertung bereit. Sie können Geld sparen, wenn Sie den Papierkram selbst erledigen. Hier entsteht für die Autoverwerter ein weiterer Punkt, um Geld zu verdienen.

Können Schrottautos auch verkauft werden?

Selbstverständlich können Sie Ihr Schrottauto verkaufen, ohne dass es verwertet und verschrottet wird. Einige Betriebe kaufen diese Autos, um sie noch einmal fahrbereit zu machen oder in andere Länder zu exportieren. Auch, wenn Sie vielleicht vermuten, dass Sie für Ihr Fahrzeug keinen Cent mehr bekommen, sollten Sie über einen Verkauf nachdenken. Sie können vielleicht mehr Geld erhalten, wenn Sie Ihr Schrottauto als Gebrauchtwagen verkaufen. Viele Autokäufer bieten einen speziellen Service für defekte Fahrzeuge, die auch eine Abholung beinhaltet. Auch über Unfallwagen-Auktionen oder Auktionsportale, wie eBay, können Sie noch etwas Kleingeld für Ihren defekten oder schrottreifen Gebrauchtwagen bekommen. Wichtig ist bloß, dass Sie offen und ehrlich mit den Mängeln an Ihrem Fahrzeug umgehen, damit Sie hinterher nicht dafür haften. Wenn Sie Ihr Schrottauto verkaufen, egal ob an einen Händler, eine Privatperson oder den Verwertungsbetrieb, müssen Sie einen Kaufvertrag abschließen, sofern das Fahrzeug nicht verschrottet wird. Damit sichern Sie sich gegen Forderungen ab, außerdem sind Sie nicht mehr für die Entsorgung des Fahrzeugs zuständig, sondern der neue Fahrzeughalter. Musterkaufverträge, wenn Sie Ihr Schrottauto verkaufen möchten, finden Sie im Internet.

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Ist der Kfz Brief erforderlich?

Egal, ob Sie Ihr Fahrzeug über den Hersteller oder einen zertifizierten Entsorgungsbetrieb verschrotten lassen: Der Fahrzeugbrief ist in jedem Fall erforderlich. Damit soll Missbrauch, beispielsweise die Verschrottung eines fremden Fahrzeuges, vorgebeugt werden. Sollte der Autoverwerter nicht nach dem Kfz Brief fragen, sollten Sie daher misstrauisch werden. Was also tun, wenn der Fahrzeugbrief nicht mehr vorliegt? Wurde er gestohlen, sollten Sie in jedem Fall eine Anzeige bei der Polizei erstellen lassen. Haben Sie Ihn lediglich verloren, dann können Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde unter Eidesstattlicher Erklärung einen Ersatzschein beantragen. Dabei entstehen zusätzliche Kosten zudem muss die Behörde den Antrag erst einmal prüfen lassen. Dennoch sollten Sie darauf verzichten, das Fahrzeug illegal oder über einen dubiosen Anbieter entsorgen zu lassen. Als letzter Fahrzeughalter sind Sie für die ordnungsgemäße Entsorgung zuständig. Wenn Sie das Auto über einen Kriminellen verschrotten lassen, der Ihnen zwar das Geld aus der Tasche zieht, aber das Fahrzeug lediglich abstellt, sind Sie weiterhin dafür verantwortlich. Es droht ein hohes Bußgeld sowie Punkte in Flensburg.

Was ist die Abwrackprämie?

Als Abwrackprämie wurde ursprünglich eine staatliche Prämie in Höhe von 2.500 Euro bezeichnet, die in Deutschland die Zulassung von Neu- und Jahreswagen steigerte. Im Jahre 2009 wurde die Abwrack-Prämie, oder auch Umweltprämie genannt, im Rahmen des Konjunkturpakets II eingeführt. Dafür wurden Finanzmittel in Höhe von fünf Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Der Begriff wurde im Jahr 2009 sogar zum „Wort des Jahres“ gewählt. Heute ist die Abwrackprämie häufig ein Synonym für Fördergelder, die Fahrzeugbesitzern zur Verfügung gestellt werden, sofern Sie Ihr altes Fahrzeug bei Kauf eines Neuwagens verschrotten lassen. Sowohl die Bundesregierung als auch die Hersteller sorgen mit Hilfe dieser Umweltprämien dafür, dass die Zahl der Neuzulassungen steigt. Zuletzt sorgten der Dieselskandal sowie der schlechte Ruf aller Dieselfahrzeuge dafür, dass es eine Umtauschprämie für zahlreiche Dieselautos gab. Da die Fahrzeuge allerdings auch weiterverkauft und nicht zwingend verschrottet wurden, handelt es sich nicht um die klassische Abwrack-Prämie. Dennoch lohnt es sich, die unterschiedlichen Rabattaktionen und Umweltprämien im Auge zu halten, sofern Sie sich in den kommenden Monaten oder Jahren von Ihrem alten Fahrzeug trennen möchten. Der Gewinn fällt im Rahmen dieser Aktionen deutlich größer aus als bei einer klassischen Verschrottung.

Was ist ein Verwertungsnachweis?

Damit die Verschrottung des Gebrauchtwagens reibungslos funktioniert und Sie Ihren defekten oder schrottreifen Gebrauchtwagen endgültig vergessen können, benötigen Sie den Verwertungsnachweis. Diesen Nachweis erhalten Sie nur, wenn Sie Ihr Altauto über einen Hersteller oder den zertifizierten Verwertungsbetrieb entsorgen. Gemeinsam mit demontierten amtlichen Kennzeichen sowie dem Fahrzeugschein und -brief können Sie den Verwertungsnachweis bei der Zulassungsbehörde vorlegen, um Ihr Fahrzeug endgültig stilllegen zu lassen. Sie sollten beim Auto verschrotten was beachten? Die Verwertung ist für Sie in der Regel kostenlos, da Sie Ihr Fahrzeug entweder gebührenfrei über den Hersteller oder aber für den Restwert beim Verwerter entsorgen lassen können. Achten Sie darauf, dass Ihnen ein Nachweis über die Verwertung ausgestellt wird, damit Sie die Entsorgung nachweisen und die endgültige Stilllegung durchführen können. Ein Verkauf ist möglich, allerdings sollten Sie einen rechtmäßigen Kaufvertrag abschließen, damit Sie von sämtlichen Ansprüchen und Forderungen befreit sind. Dann steht dem Abschied von Ihrem Fahrzeug Nichts mehr im Wege.

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