Dieselfahrverbot Stuttgart mit einigen Ausnahmen
Seit Januar 2019 gibt es das Dieselfahrverbot in Stuttgart. Dieses Verkehrsverbot für Dieselkraftfahrzeuge musste am 1. April 2019 weiter verschärft werden, genau wie am 1. Juli 2020. Seither erstreckt sich das Dieselfahrverbot in Stuttgart auch auf Fahrzeuge der Schadstoffkategorie Euro 5. Die Besonderheit am Diesel-Verkehrsverbot in Stuttgart ist, dass dieses nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom Gericht im Urteil so wie es ist angeordnet wurde. Das Gericht erteilte seinerzeit der Landesregierung von Baden-Württemberg detaillierte Anweisungen, wie und in welchem Umfang ein Dieselfahrverbot in Stuttgart zu etablieren ist. Hier sind insbesondere die Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 zu nennen, denn die Landesregierung wollte diese ursprünglich vollständig aus der Debatte um das Fahrverbot heraushalten. Inzwischen sind aber die Messwerte in der erweiterten Umweltzone stellenweise derart hoch, dass genau diese Dieselkraftfahrzeuge mit Euro 5 vom verschärften Diesel-Fahrverbot in Stuttgart betroffen sind.
Eine stufenweise Verschärfung des Dieselverkehrsverbotes in Stuttgart war notwendig, weil das Fahrverbot für Diesel-PKW der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter nicht ausgereicht hat, um den Jahresmittelwert von 40 µg/m³ Stickoxiden zu erreichen. Zum Vergleich lag der Höchstwert in Stuttgart 2007 direkt an der Messstelle am Neckartor bei alarmierenden 73 µg/m³ Stickoxiden.
Bußgeld bei Verstoß gegen das Dieselfahrverbot in Stuttgart
Wer in die Dieselfahrverbotszone in Stuttgart einfährt, ohne dass das genutzte Fahrzeug die dafür erforderliche Schadstoffklasse innehält, der handelt dem Dieselfahrtverbot zuwider und muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Schlussendlich wurde das Verbot für Dieselfahrzeuge in bestimmten Teilen der Stuttgarter Innenstadt von der Stadt Stuttgart selbst erlassen. In der Folge ist es auch die Stadt Stuttgart, die über die Höhe der Gebühren bei der Beantragung von Ausnahmeregelungen entscheiden muss, genau wie über die Höhe der Bußgelder. Während in Hamburg bei einem Verstoß gegen das Verkehrsverbot für Dieselkraftfahrzeuge lediglich 25 € fällig werden, sind es in München bereits 100 €. Das hessische Darmstadt und das schwäbische Stuttgart haben sich unisono für ein Bußgeld von 80 € ausgesprochen. Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr, sodass das effektive Bußgeld in Stuttgart bei Verstoß gegen die Dieselfahrverbotszone rund 105 € beträgt.
Wo gilt Dieselfahrverbot in Stuttgart?
Das Dieselfahrverbot in Stuttgart erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet. Grund hierfür sind die geologischen Gegebenheiten. Im zentralen Bereich findet sich mit dem Stuttgarter Tal der tiefste Punkt des Landstrichs, wo sich teils erhebliche Mengen an Stickoxiden sammeln. In dieser großen Umweltzone, also im gesamten Stadtgebiet von Stuttgart, sind Fahrzeuge mit der Abgasnorm 4 und schlechter ausgeschlossen. Hinzu kommt die sogenannte kleine Umweltzone. Diese besteht aus dem Stuttgarter Talkessel sowie den Stadtbezirken Feuerbach, Bad Cannstatt sowie Zuffenhausen. In dieser kleinen Umweltzone sind auch Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 und schlechter betroffen.
Generelle Ausnahmen zum Diesel-Fahrverbot in Stuttgart
Bei jedem Dieselfahrverbot Deutschland gibt es Ausnahmeregelungen, über welche Fahrzeuge die Umweltzone legal befahren können, obwohl es von der Schadstoffklasse her eigentlich verboten sein müsste. Hierzu gehören beispielsweise generell Anwohner, denn diese können nicht gezwungen werden,
- ein Dieselfahrzeug neuester Technik zu nutzen,
- das Fahrzeug stehen zu lassen,
- auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen oder
- zu laufen.
Eine weitere Ausnahmeregelung besteht für Fahrzeuge, die hoheitliche Aufgaben oder Rettungsaufgaben wahrnehmen. Gemeint sind damit im Speziellen Polizeifahrzeuge, Fahrzeuge des Militärs oder Bundesgrenzschutzes sowie Rettungsfahrzeuge.
Weitere Ausnahmen bei Dieselfahrverboten
Ebenso generell ausgenommen sind Oldtimer, sofern diese ein entsprechendes Oldtimerkennzeichen tragen. Wer beispielsweise einen 40 Jahre alten Mercedes-Benz Typ 123 mit einem normalen polizeilichen Kennzeichen fährt, der darf in eine Umweltzone nicht einfahren, weil der Motor die entsprechende Schadstoffklasse nicht nachweisen kann. Das exakt gleiche Fahrzeug darf sehr wohl in der Umweltzone bewegt werden, wurde das polizeiliche Kennzeichen zuvor gegen ein Oldtimerkennzeichen ausgetauscht.
Darüber hinaus gilt das Diesel-Verkehrsverbot in Stuttgart nicht für:
- den geschäftsmäßigen Lieferverkehr,
- Menschen die unter einer bestimmten Behinderung leiden,
- medizinische Notfälle,
- Kraftfahrzeuge mit lediglich zwei oder drei Rädern und
- Fahrten zu oder von den P+R‐Parkplätzen.
Dieselfahrverbot in Stuttgart und die Erreichbarkeit der Stadtteile
Da die Umweltzone in Stuttgart die gesamte Fläche der Landeshauptstadt einnimmt, bringt dies einige verkehrsrechtliche Probleme mit sich. So waren die Verantwortlichen dazu verpflichtet sicherzustellen, dass die einzelnen Stadtteile erreicht werden können ohne, dass Verkehrsteilnehmer vom Dieselfahrverbot in Stuttgart daran gehindert werden. Aus diesem Grunde wurden drei Trassen geschaffen, um die Zufahrt zu den betroffenen Stadtteilen frei, also ohne Einflussnahme durch die Verkehrsverbotszone, durchführen zu können. Diese Trassen verlaufen im Detail wie folgt:
- Die Hafenbahnstraße zwischen der B10 und der Obertürkheimer Straße Ist eine Ausnahme in der Umweltzone.
- Dies gilt ebenso für die Heerstraße, Mittlere Filderstraße, Neuhauser Straße und im weiteren Verlauf entlang der Autobahn A8.
- Die dritte freie Zuwegung ist die B10 bzw. B27a zwischen den Orten Korntal-Münchingen und Kornwestheim.
Wo ist überall Dieselfahrverbot in Deutschland?
Zwar konnten die meisten Städte in Deutschland ein Diesel-Fahrverbot abwenden, dennoch sind bundesweit vier Städte verblieben, in denen eine Umweltzone mit Verkehrsverbot für Diesel-KFZ besteht. Dazu gehört ganz im Norden die Hansestadt Hamburg, die übrigens als erste Stadt ein Verbot für Dieselfahrzeuge erlassen hat. Quasi das Pendant dazu ist München, wo nach langjährigem Widerstand das Dieselfahrverbot am 1. Februar 2023 in Kraft getreten ist. Die vierte Stadt neben Stuttgart ist Darmstadt, wo das Dieselfahrverbot bereits seit mehreren Jahren Gültigkeit besitzt.
Fahrverbot für Diesel Fahrzeuge in deutschen Städten:
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