Motorschaden Vollkasko – Ratgeber

Man kann sich kaum vorstellen, wie schnell ein Motorschaden entstehen kann. Sie können durch einen Unfall oder durch übersehenen Verschleiß schnell einen Motorschaden provozieren. Oft kündigt er sich allerdings an und kann mit richtigem Handeln verhindert werden – mehr dazu in unserem Ratgeber Motorschaden Geräusche. Aber wenn es dann einmal soweit ist, stellen sich viele Fragen:

  • Wie teuer wird die Reparatur?
  • Muss ich die Reparatur selbst bezahlen?
  • Kann die Vollkaskoversicherung bei einem Motorschaden die Regulierung übernehmen?

Grundsätzlich sind diese Fragen begründet und auch nicht abwegig – schließlich zahlt die Vollkaskoversicherung ja vor allem bei selbstverschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug. Allerdings können Sie bei einem Motorschadens auch schnell in die Röhre schauen und auf den Kosten sitzen bleiben. Ausschlaggebend für die Schadenregulierung durch die Vollkasko ist die Frage, wie der Motorschaden entstanden ist.

 

Motorschaden Vollkasko: Wann greift die Versicherung?

Damit die Vollkasko den Motorschaden übernimmt und die Reparatur bezahlt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Da ein Motorschaden auch durch einen Wartungsstau im Motorraum hervorgerufen werden kann, wird genau geprüft werden, warum der Schaden entstanden ist. Die Versicherung ist nicht für Wartungsarbeiten zuständig. Deshalb übernimmt sie keine Kosten, die durch einen Mangel an Reparaturen entstanden sind, zumal vor dem Defekt meistens Motorschaden Symptome zu bemerken sind.

Ein unfallbedingter Motorschaden liegt immer dann vor, wenn dieser durch eine Kollision entstanden ist. Ob Ihre Vollkasko die Motorschaden Kosten übernimmt, hängt von der Schuldfrage ab.

Unfallgegner hat den Schaden verursacht:

Haben sie den Unfall nicht selbst verursacht, sondern der Unfallgegner, wird die Vollkasko den Motorschaden nicht bezahlen. In diesem Fall ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für die Schadenregulierung verantwortlich.

Selbstverursachter Unfall

Sind Sie der Unfallverursacher, wird der Schaden in den meisten Fällen von Ihrer Vollkaskoversicherung übernommen. Fraglich ist allerdings, ob die Kosten übernommen werden, wenn der Unfall durch einen Motorschaden entstanden ist, der seinen Ursprung in unzureichender Wartung hatte.

Um die Kosten für den Schaden erstattet zu bekommen, ist es also erforderlich, dass Sie den Unfall unmittelbar verursacht haben. Ist das der Fall, kann die Versicherung die Reparatur übernehmen. Sollten Zweifel an einem schuldhaften Verhalten Ihrerseits bestehen, kann es sein, dass sich Ihre Versicherung und die des Unfallgegners über die Kostenübernahme streiten. Das kann mitunter sehr lange dauern.

Bezahlt die Vollkaskoversicherung einen Motorschaden durch Vandalismus?

Sich zu erkundigen, ob Ihre Vollkasko auch einen Motorschaden reguliert, der durch Vandalismus entstanden ist, kann sich lohnen. In vielen Fällen ist dieser Schadenfall teil der Versicherungspolice. Hierbei handelt es sich um die mutwillige Zerstörung des Fahrzeugs durch fremde Personen. Hat diese Zerstörung einen Motorschaden zur Folge, ist normalerweise die Versicherung in der Pflicht.

Bei Marderbissen sieht die Lage wieder etwas anders aus. Diesen übernehmen immer die Teilkaskoversicherungen.

Motorschaden in Folge von Betriebsschäden – wird er durch die Vollkasko reguliert?

Erst einmal zur Erläuterung: Ein Betriebsschaden entsteht in den meisten Fällen aus dem Fahrzeug heraus und wird nicht durch einen Unfall verursacht. Beispielsweise handelt es sich bei Kolbenfressern, Zahnriemenrissen und Kurbel-/Nockenwellenbrüchen um Betriebsschäden.

Der Leistungsumfang einer Vollkasko reduziert sich allerdings auf Unfallschäden. Da dieser Umstand in diesem Fall nicht gegeben ist, wird die Vollkasko für den Motorschaden nicht aufkommen können. Sollte Ihr Motor also aufgrund eines Betriebsschadens versagen, können Sie diesen Schaden nicht geltend machen.

Kurz zusammengefasst

  • Die Vollkaskoversicherung reguliert Schäden, die durch einen selbst verschuldeten Unfall oder durch eine mutwillige, zerstörerische Handlung Dritter entstanden sind.
  • Die Versicherung reguliert keine Schäden, die durch Betriebsschäden entstehen. Sie ist ausschließlich für Unfallschäden ausgelegt.
  • Bei einem Motorschaden, der durch einen fremdverschuldeten Unfall entstanden ist, zahlt die Versicherung auch nicht. Hier ist die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zuständig.

 

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Die Reparaturversicherung – Alternative zur Vollkasko bei Motorschaden

Wie bereits erwähnt, reguliert die Teil- bzw. Vollkasko-Versicherung einen Motorschaden nicht in allen Fällen. Aus diesem Grund sollten Sie über den Abschluss einer Reparaturversicherung nachdenken. So können Sie hohe Reparaturkosten, die von keiner Versicherung übernommen werden, verhindern. Allerdings gibt es bei vielen Versicherungen Einschränkungen und Voraussetzungen für den Abschluss der Police.

Entscheiden Sie sich für den Abschluss einer solchen Versicherung, gelten in den meisten Fällen mindestens diese beiden Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug darf nicht älter als 10 - 15 Jahre sein und
  • die Laufleistung des Fahrzeugs darf die Laufleistung von 200.000 km nicht überschritten haben.

Als weitere Einschränkung sollten Sie bedenken, dass viele Versicherer im Laufe der Zeit die Regulierungssumme reduzieren. So erhalten Sie beispielsweise im ersten Versicherungsjahr und einer Laufleistung von bis zu 45.000 km 100% der Reparaturkosten. Erhöht sich die Laufleistung allerdings auf ca. 110.000 km sinkt die Kostenübernahme schon auf 40 %. Hinzu kommt, dass Wartung und Instandhaltung an sich nicht in den Versicherungsleistungen enthalten und somit immer selbst zu tragen sind.

Wann sollte eine Reparaturversicherung als Vollkasko-Alternative bei einem Motorschaden abgeschlossen werden?

Überlegen Sie, eine Reparaturversicherung abzuschließen, können Sie beruhigt auf das Garantieende warten. Während der Herstellergarantie entstandene Motorschäden sind in der Regel abgedeckt und werden als Produktionsfehler gewertet. Der Hersteller übernimmt diesen Schaden aber nur, wenn alle Wartungs- und Inspektionsintervalle korrekt eingehalten wurden. Haben Sie sich immer an die Vorgaben des Herstellers gehalten, ist der Abschluss nach Ablauf der Herstellergarantie ratsam.

 

Das Fazit zum Thema Motorschaden Vollkasko

Eine Vollkasko ist definitiv eine lohnende Investition zum Absichern des Fahrzeugs. Sie übernimmt im Grunde alle Schadensarten, die vorstellbar sind. Allerdings kann es sein, dass bei bestimmten Schäden keine Deckung besteht. In diesen Fällen kann es sich lohnen, eine Reparaturversicherung abzuschließen, sobald die Herstellergarantie abgelaufen ist. Oft kann sich der Anruf bei der Vollkasko lohnen, um abzuklären, ob ein Motorschaden übernommen wird, auch wenn es als unwahrscheinlich gilt. Im Grunde haben Sie außer der Zeit für den Anruf nichts verloren, sondern im Falle einer Zusage sogar etwas gewonnen: Die Übernahme des Schadens durch die Versicherung. Sollten Sie eine Teilkaskoversicherung besitzen, kann es durchaus erfreulich sein, diese nach der Behebung des Motorschadens als Folge eines Maderbisses zu fragen. Teilkaskoversicherungen haben in der Regel den Marderschaden als Teil der Versicherungsleistungen enthalten und sind somit im Grunde dafür zuständig. Es kann sich also lohnen, den Hörer in die Hand zu nehmen und einmal eine Anfrage zu stellen.

Motorschaden Vollkasko greift nicht?

Wenn die Vollkasko Versicherung den Motorschaden nicht übernimmt, dann sind oftmals Autoankauf Unternehmen die letzte Alternative. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein faires Angebot, wenn Sie einen Motorschaden haben und sich nicht um eine aufwendige Reparatur kümmern möchten. Ihr Auto mit Motorschaden verkaufen Sie bei autoankauf-regional.de ganz leicht in nur 3 Schritten und mit einer Vielzahlen an attraktiven Vorteilen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und wir machen Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Angebot.

 

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