Rechner Auto Restwert Börse

Der Begriff der Auto Restwertbörse ist in jüngster Zeit immer häufiger zu hören, wenn es um den Verkauf defekter Autos geht. Dabei handelt es sich um eine wirklich unkomplizierte Lösung, wenn Sie Ihren Unfallwagen verkaufen wollen.

 

Was ist eine Auto Restwertbörse?

Über die Restwertbörse werden Autos gehandelt, für die sich eine Reparatur nach einem Autounfall nicht mehr lohnen würde. Viele Autobesitzer entscheiden sich nach einem Unfall gegen eine Reparatur, wenn die Werkstatt einen wirtschaftlichen Totalschaden bescheinigt. Davon abzugrenzen ist der technische Totalschaden, bei dem ohnehin keine Reparatur mehr möglich ist. Doch oft lassen sich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden noch die Teile des Fahrzeugs gewinnbringend verkaufen und hier kommen Unfallbörsen ins Spiel. Über eine solche Restwertbörse werden Unfallfahrzeuge gehandelt. In dem Zuge lässt sich auch der Restwert des Fahrzeugs bestimmen sowie die Frage klären, ob eine Verschrottung oder ein Verkauf die sinnvollere Alternative ist.

An die Preisfindung für Unfallwagen werden besondere Ansprüche gestellt. Daher werden Kfz-Gutachter und Sachverständige hinzugezogen, um für die Autoversicherung die Restwertermittlung vorzunehmen. Über die Unfallbörse kaufen Ankäufer bestimmte Fahrzeuge, um günstig an Ersatzteile zu kommen und diese weiter verwerten zu können. Damit lässt sich zusammenfassen: Auf einer Restwertbörse finden Verkäufer und Ankäufer von Fahrzeugen zusammen, nur dass eben nicht mit neuen und unversehrten Gebrauchten gehandelt wird, sondern mit Autos, die teilweise erhebliche Schäden aufweisen.

In der Unfallwagenbörse listen Gutachter die verschiedenen Unfallfahrzeuge auf und bringen über Angebote den noch vorhandenen Wert dieser Fahrzeuge in Erfahrung. Bieten können angemeldete Ankäufer, wobei einige dieser Börsen nur für gewerbliche Ankäufer geöffnet sind. In der Regel funktionieren Unfallbörsen ähnlich wie Online-Unfallwagen-Auktionen: Die Auktion wird eröffnet und auf eine Zeit festgesetzt. Meist handelt es sich um 24 Stunden. Während dieser Zeit kann auf das angebotene Fahrzeug geboten werden, bei Beendigung der Auktion wird der Zuschlag erteilt.


Die Vor- und Nachteile einer Restwertbörse für Autos sind:

  • Vorteile
    - schnelle Bestimmung des restlichen Fahrzeugwertes
    - teilweise garantierte Angebote
    - große Anzahl an potenziellen Käufern
    - schnelle Vermittlung
  • Nachteile
    - oft nicht für Privatpersonen zugänglich
    - Kosten für die Nutzung der Börse
    - Angebote teils unter Wert
    - keine Berücksichtigung aller Wertfaktoren

Wie viel erhalte ich für mein Auto?
Auto verkaufen - einfach, schnell und unverbindlich

Was kostet die Nutzung der Restwert-Börse?

Die Kfz-Restwertbörse richtet sich vor allem an Gewerbetreibende, weniger an Privatpersonen, auch wenn es für diese Zielgruppe inzwischen ebenfalls entsprechende Börsen gibt. Aktiv sind aber normalerweise vor allem Sachverständige und Gebrauchtwagenhändler, teilweise Leasinggesellschaften und vor allem Autoversicherungen. In Bezug auf die Kosten lässt sich keine allgemeine Aussage treffen, denn dieses variieren je nach Anbieter und dessen Gebührenmodell. Teilweise wird eine prozentuale Provision vom Verkaufspreis verlangt, wenn der Handel abgeschlossen ist. Andere verlangen eine pauschale Einstellgebühr.

Es gibt Angebote seitens solcher Börsen, die eine Grundgebühr bzw. eine Gebühr für die Bereitstellung der zugehörigen Software in Höhe von fast 3000 Euro erheben. Dazu kommt eine monatliche Nutzungspauschale, des Weiteren ist nur eine festgelegte Anzahl an Kaufangeboten im Preis inbegriffen. Danach wird pro Angebot eine weitere Gebühr berechnet. Bei anderen Anbietern wiederum werden deutlich niedrigere Preise verlangt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die zugehörige Software als Mietgegenstand bereitgestellt wird. Hier bemisst sich der Preis nach einer Pauschale und nach der Anzahl der eingestellten oder gekauften Fahrzeuge. Es werden Einzelpreise ausgewiesen, die sich auf das Einstellen der Fahrzeuge, auf anteilige Provisionen und auf die Menge der Gebote beziehen.

Mann sitzt in einem dunklen Raum und unterzeichnet einen Kaufvertrag

Was ist überhaupt ein Restwert?

Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert in § 434 die Grundlage für einen Unfallschaden. Hier ist die Rede davon, dass ein Fahrzeug frei von Sachmängeln ist, wenn es sich in seinem derzeitigen Zustand für die weitere Verwendung eignet und wenn es eine ähnliche Beschaffenheit wie andere Fahrzeuge (die vergleichbar sein müssen) aufweist. Ein Kfz-Restwert ist damit der materielle Wert eines Fahrzeugs. Diesen besaß das Auto auch vor dem Verkehrsunfall, nur war er wahrscheinlich ungleich höher. Meist ist nur noch ein Materialwert des Autos vorhanden, weil sich lediglich Ersatzteile nutzen lassen. Versicherungen ziehen die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert und setzen daran die Entschädigungsleistung fest. Wenn die Kosten für eine Reparatur des Fahrzeugs über dem Wiederbeschaffungswert liegen, so handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Dieser wird durch den Gutachter objektiv bestimmt und wird durch den Fahrzeughalter oftmals subjektiv verneint.

Um den Kfz-Restwert zu ermitteln, wird die Autoversicherung einen Kfz-Gutachter beauftragen. Dieser sichtet die Schäden, berücksichtigt individuelle (werterhöhende) Merkmale des Autos und stellt ein Unfallgutachten aus. Daraufhin erfolgt die Restwertermittlung über das Einstellen in einer Unfallwagenbörse. Für den Versicherten entstehen in diesem Zusammenhang keine Kosten, diese werden durch die Versicherung getragen. Möglich ist es für den Gutachter auch, Angebote von regional ansässigen Ankäufern von Unfallwagen einzuholen, denn auch so lässt sich der restliche Wert des Autos feststellen.
Wichtig ist, dass das Autounfall Gutachten möglichst detailliert ausfällt, damit der ermittelte Wert realistisch ausfällt. Bekannte Listen, die auch im Internet herunterzuladen sind, erweisen sich meist als zu pauschal und können nicht alle individuellen Merkmale des Autos berücksichtigen.

 

Welche Rechte hat der Verbraucher bzw. Kfz-Halter auf der Auto-Börse?

Immer wieder gibt es Streitigkeiten darüber, ob bei der Ermittlung des noch vorhandenen Wertes des Fahrzeugs nur der regionale und der überregionale oder auch der Sondermarkt zu berücksichtigen sei. Die Rechtssprechung ist sich hier einig und sieht den Geschädigten als „Herr des Verfahrens“, wie es in entsprechenden Urteilen so schön heißt. Werden Fahrzeuge über eine Restwertbörse vermarktet, geht es vor allem darum, den Aufwand für den entschädigungspflichtigen Versicherer zu minimieren. Der Verbraucher bzw. der Kfz-Eigentümer darf sich auf die Aussagen bezüglich des Kfz-Restwertes, die vom Sachverständigen getätigt wurden, verlassen. Es ist sein Recht, sich nicht an Sondermärkte verweisen zu lassen. Dies bekräftigte auch der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil Az. VI ZR 316/09, das am 1. Juni 2010 erging und bis heute maßgeblich ist. Der Verbraucher kann sich auf den Preis verlassen, der ihm durch den Gutachter genannt wird, denn bei diesem handelt es sich in der Regel um den Wert, der auf dem allgemeinen regionalen Markt üblich ist. Nimmt der Verbraucher diesen Wert als gegeben hin, handelt er entsprechend dem Gebot der Wirtschaftlichkeit.

Für die Praxis bedeutet das: Der regionale Markt gilt als sichere und entscheidende Größe, was die Ermittlung des Kfz-Restwertes angeht. Ein Geschädigter muss sich demnach nicht auf den Sondermarkt verweisen lassen. Ein Versicherer darf einem Verbraucher daher keine sogenannten Verwertungsmodalitäten aufzwingen. Ist nicht erkennbar, dass es sich bei dem Gutachten um eine korrekte und konkrete Ermittlung des restlichen Wertes des Autos handelt, muss sich ein Geschädigter nicht drauf verlassen. Dies wurde auch durch das Oberlandesgericht Schleswig mit seinem Beschluss vom 15. September 2016 (Az. 7 U 9/16) noch einmal bestätigt.
Wer auf Nummer sicher gehen will und für eventuelle Streitigkeiten mit dem Versicherer gewappnet sein möchte, kann sich auch an einen Anwalt wenden. Dieser berät in Sachen Verkehrsrecht kompetent und warnt rechtzeitig vor typischen Fallen.

 

Warum wird das Unfallgutachten erstellt und was macht eigentlich die Versicherung beim Restwert?

Ist ein Unfall geschehen, ist die Schuldfrage oft noch zu klären. Wer war der Unfallverursacher? Für die vorhandenen Schäden sowie eventuelle Schadenersatzforderungen kommt die Kfz-Versicherung des Verursachers auf. Die Schäden, die am eigenen Auto vorhanden sind, müssen über die Voll- oder Teilkasko abgewickelt werden. Viele Versicherer haben eigene Tools auf ihren Seiten, mit denen sich die Schäden direkt online kalkulieren lassen. Doch viele Schäden sind auf den ersten Blick nicht erkennbar und müssen folglich durch eine Werkstatt festgestellt werden. Außerdem ist ihr wertmindernder Effekt nicht immer direkt einzuschätzen, dafür wiederum muss der Gutachter bestellt werden. Er wird das Schadengutachten erstellen und kann anfallende Reparaturkosten ebenso benennen wie den restlichen Wert des Unfallfahrzeugs. Für die Ermittlung des Wertes wird er die Restwertbörse für Unfallautos nutzen oder sich bei regionalen Ankäufern über übliche Preis für vergleichbare Fahrzeuge informieren.

Restwertbörse und Gutachter

Der Gutachter kann hinzugezogen werden, es gibt jedoch kein Muss. Nicht jede Versicherung agiert auf diese Weise, was Vor- und Nachteile für den Geschädigten haben kann. Die generelle Verfahrensweise sieht vor, dass sich ein Unfallverursacher bei seiner Versicherung meldet und den Schaden benennt. Die Versicherung wiederum wird den Gutachter bestellen, wenn sie dies für nötig erachtet. Als Verbraucher hat aber jeder das Recht, einen unabhängigen Gutachter zu bestellen. Die Kosten für den Gutachter, den die Versicherung bestellt hat, übernimmt diese selbst. Wer sich für einen unabhängigen Gutachter entscheidet, muss dessen Gebühren aber übernehmen und bekommt dafür keine Versicherungsleistung zugestanden. Hin und wieder kann es sogar vorkommen, dass die ermittelten restliche Wert bzw. die kompletten Gutachten des Versicherungsgutachters und des unabhängigen Gutachters stark differieren. Dann wird ein weiterer Sachverständiger hinzugezogen, der sozusagen die Gutachten begutachtet.

Als Faustregel gilt, dass die Versicherungen meist einen Sachverständigen bestellen, wenn die sogenannte Bagatellgrenze von 750 Euro überschritten wird. Das Unfallgutachten soll den restlichen Wert des Autos ebenso ermitteln wie die Gesamtheit der Kosten, die auf die Versicherung zukommen. Gut zu wissen: Auch der Geschädigte sollte sich bei seiner Versicherung melden und den Unfall darstellen bzw. die zu erwartenden Kosten nennen. Wenn er einen unabhängigen Gutachter beauftragt, werden die Kosten dafür durch die gegnerische Versicherung getragen. Dies gilt aber immer nur dann, wenn der Geschädigte selbst kein Mitverschulden am Unfall zu verantworten hat.

Wer sich die Kosten von der eigenen Teil- oder Vollkaskoversicherung erstatten lassen möchte, muss ebenfalls auf den Gutachter warten. Dieser wird durch die Versicherung beauftragt. Außerdem kann der Versicherer alternative Wege der Ermittlung des restlichen Wertes und der Reparaturkosten vorschlagen. An dieser Stelle kommt wiederum die Unfallwagenbörse ins Spiel, bei der nach vergleichbaren Fahrzeugen gesucht werden kann. Teilweise bietet Versicherer Apps für das Smartphone oder Tablet an, über die sich nach Eingabe der erfragten Daten eine Kalkulation zu den Reparaturkosten erstellen lässt.

Wie viel erhalte ich für mein Auto?
Auto verkaufen - einfach, schnell und unverbindlich

Restwertbörse Kosten für Gutachter und Co.

Wer einen Unfall verursacht, muss auch für die Schäden aufkommen. Diese werden über die Versicherung beglichen oder über die Selbstzahlung. Letzteren Weg wählen viele Versicherte, weil sie damit ihre Schadenfreiheitsklasse behalten können. Trotz allem kann die Versicherung aber einen Gutachter schicken, der den Schaden beurteilen soll. In dem Fall werden die Kosten von der Versicherung getragen, sie gehören zu den unfallverursachten Kosten. Wenn der Unfallgegner einen Anteil an der Schuld trägt, muss er die Kosten anteilig übernehmen. Liegt ein Kaskofall vor, trägt der Versicherer die Kosten. Spätestens dann, wenn der Versicherte die Kosten selbst übernehmen muss, stellt er sich die Frage: Was kommt hier finanziell auf mich zu?

Die Höhe der Kosten für den Gutachter orientiert sich in der Regel an der Höhe des Schadens, der an den Fahrzeugen oder an einem Kfz vorliegt. Große Verbände haben verschiedene Tabellen herausgegeben, die die Bemessungsgrundlage für die Kostenberechnungen darstellen. Bestimmte Leistungen werden demnach als Pauschale abgerechnet. In einzelnen Fällen ist es aber möglich, das Honorar für den Sachverständigen individuell zu verhandeln, teilweise wird auch ein Stundensatz erhoben. Das ist beispielsweise bei den Gutachtern der DEKRA der Fall. Bei Bagatellschäden bis 750 Euro wird meist nur ein Kurzgutachten erstellt, dieses ist deutlich kostengünstiger, allerdings kann es bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sein, dass diese Gutachten nicht anerkannt werden. Dann muss ein komplettes Schadensgutachten nachgereicht werden. Faustregel: Je schlimmer der Unfall war bzw. je größer die Schäden am Fahrzeug sind, desto teurer wird auch der Gutachter. Zusätzlich zu den Kosten für das Gutachten werden Nebenkosten ausgewiesen, zu denen Porto, Telefonkosten oder Kosten für die Erstellung von Fotos gehören.

Gutachterkosten

Im Jahr 2018 gab es Befragungen zu den Kosten, die durch ein Gutachten entstehen würden. Bei einem restlichen Wert des Fahrzeugs von 500 Euro liegen die Gutachterkosten zwischen 165 und 230 Euro, wobei es sich nur um das Grundhonorar handelt. Dazu können weitere Kosten kommen. Bei einem restlichen Wert von 20.000 Euro liegen die Gutachterkosten deutlich höher. Sie betragen hier zwischen 1240 und 1440 Euro für das Grundhonorar. Der häufig festgestellte restliche Wert von 2000 Euro kostet die Versicherung (oder den Selbstzahler) zwischen 360 und 430 Euro.
Durch das Einstellen des Fahrzeugs auf der Unfallbörse wird dieser restliche Wert ermittelt. Der Verkaufswert sollte bestenfalls so hoch sein, dass sich damit auch die Gutachterkosten begleichen lassen. Dies erklärt auch, warum sich die Nutzung der Unfallwagenbörse oft nur für gewerbliche Anbieter lohnt. Die damit verbundenen Kosten sind hoch und müssten von der Entschädigungsleistung der Versicherung noch abgezogen werden. Wirklich lukrativ ist das am Ende nicht mehr.

 

Weitere empfohlene Artikel