Unfallfahrzeug verkaufen Tipps zum Verkauf
Eine kleine Unaufmerksamkeit und schon hat man beim Einparken ein Hindernis übersehen oder ist einem anderen Auto draufgefahren und ein Autounfall ist geschehen. Solche kleineren Vorfälle gehen meist glimpflich aus und am Auto prangt nur eine Delle oder ein Kratzer. Unfälle ziehen also nicht in jedem Fall eine Beeinträchtigung Ihres PKW mit sich. Doch auch, wenn es einmal dicker kommt – es ist durchaus möglich, ein Unfallfahrzeug zu verkaufen. Der folgende Beitrag hilft Ihnen beim Thema Unfallfahrzeug verkaufen mit Tipps.
Wenn Sie Tipps zum Unfallfahrzeug verkaufen suchen, stellen sich viele Halter folgende Fragen:
- Gibt es eine Autobörse für Unfallfahrzeuge?
- Benötigt man einen besonderen Kaufvertrag für Unfallfahrzeuge?
- Ab wann ist ein Auto ein Unfallfahrzeug?
- Unfallfahrzeug zu verkaufen für den Export?
- Ankauf von Unfallfahrzeugen
Was viele Autofahrer nicht wissen, ist, dass man Unfallfahrzeuge verkaufen kann und dass es eine regelrechte Börse für Unfallfahrzeuge gibt.
Wie gut sich ein Unfallfahrzeug verkaufen lässt, hängt zwar immer auch vom Ausmaß des Schadens ab, die Entscheidung, den Unfallwagen zu verkaufen, ist dem Schrottpreis trotzdem häufig vorzuziehen.
Unfallfahrzeug verkaufen Tipp 1: Börse
Unfallfahrzeug verkaufen an einer Art Börse für Unfallfahrzeuge ist unser Tipp Nummer 1. Wenn Sie strategisch vorgehen, bieten sich einige Möglichkeiten, ein Unfallfahrzeug zu verkaufen. Oftmals lohnt es sich, das Unfallfahrzeug unrepariert zu lassen und zu verkaufen statt es wegen seiner Mängel zu verschrotten. Für den Unfallfahrzeug Ankauf bietet sich ein großer Markt und für Sie als Halter ist ein Verkauf nur mit Vorteilen verbunden:
- Keine Instandsetzungskosten
- Entsorgungsgebühren vermeiden
- Trotz Schaden erhalten Sie Geld
Verkauf von Unfallfahrzeugen
Beim Schrotthändler hingegen erhalten Sie lediglich den Materialwert der Ersatzteile Ihres Wagens. Eine Frage jedoch, mit der viele Fahrzeughalter hadern, ist die, wie man den Verkauf eines Unfallfahrzeugs richtig angeht. Für den Fall, dass Sie Ihr Unfallfahrzeug verkaufen wollen, existiert in Deutschland ein riesiges Händlernetz, das sich auf den Ankauf beschädigter KFZ spezialisiert hat. Sowohl online als auch vor Ort bieten sich eine Menge Autohändler und Unfallfahrzeug Börsen an, die Sie gezielt nutzen können, um Ihr Unfallfahrzeug zu verkaufen, selbst wenn es nicht repariert wurde. Außerdem gibt es die sogennanten Unfallwagen-Auktionen.
Unfallfahrzeuge Börse
Die Händler einer Unfallfahrzeug Börse kaufen die Fahrzeuge an und geben diese anschließend im Ausland oder in eigenen Werkstätten in Reparatur, was für sie günstiger ist. In einigen Fällen verkaufen die Händler kaputte Autos auch ins Ausland weiter, da die Ansprüche an PKWs in vielen Ländern nicht so hoch sind wie in Deutschland. Für den Verkauf sollten Sie auf die Wahl eines seriösen und zuverlässigen Händlers achten. Lassen Sie in jedem Fall außerdem vorab ein professionelles Unfallgutachten vom Zustand und Wert Ihres Fahrzeugs erstellen, um zu vermeiden, dass der Händler Sie beim Verkauf übervorteilt. Auch die Händler selbst bieten meist eine kostenfreie Begutachtung an und machen Ihnen auf dieser Grundlage Preisvorschläge für Ihren PKW. Idealerweise holen Sie also die Meinung mehrerer Fachleute ein, bevor Sie sich für einen Händler und einen Preis entscheiden. Die Erstellung eines Unfallgutachtens geschieht anhand einer persönlichen und detaillierten Begutachtung des Fahrzeugs, bei der alle Schäden aufgenommen und bewertet werden. Dieser Schritt ist sehr wichtig, denn er entscheidet darüber, wie viel Geld Sie für Ihren Gebrauchten noch bekommen – egal, ob Sie ihn beim Autohaus, beim Gebrauchtwagenhändler oder online bei einer Unfallfahrzeug Börse verkaufen.
Unfallfahrzeuge Wertverlust und Bewertung
Eine andere Möglichkeit ist die Fahrzeugbewertung über amtlich anerkannte Prüfstellen, wie TÜV oder DEKRA. Halten Sie das Gutachten in Händen, können Sie sich an Händler wenden und mit diesen in Verhandlungen über den Verkaufspreis Ihres Fahrzeugs gehen. Zahlreiche Online-Händler bieten spezialisierte Kontaktformulare, anhand derer Sie Preisangebote für Ihren Wagen einholen können. Dafür müssen Sie Ihr Auto lediglich einstellen, den Schaden (am besten anhand von Fotos) dokumentieren und gegebenenfalls noch die Ausstattung spezifizieren. Wie sieht es mit dem Verkauf sogenannter Schrottautos aus? So werden Autos bezeichnet, bei denen nicht nur ein wirtschaftlicher, sondern auch ein technischer Totalschaden vorliegt. In diesem Fall ist eine Reparatur von vornherein ausgeschlossen, verkauft werden können solche PKW trotzdem. Sowohl Händler als auch manche privaten Käufer zeigen hier Interesse, da sie das Auto anschließend ausschlachten können und so günstig an Ersatzteile kommen.
Unfallfahrzeug verkaufen Tipp 2: Kaufvertrag
Die Veräußerung eines Unfallfahrzeugs ist wie der Verkauf eines normalen Gebrauchtwagens per Kaufvertrag abzuwickeln. Denken Sie hierbei immer daran, den Zustand des Fahrzeugs wie im Gutachten beschrieben im Vertrag genau zu dokumentieren und auch den Unfallhergang entsprechend festzuhalten. Geben Sie den Wagen außerdem erst dann ab, wenn Sie die Kaufsumme bereits erhalten haben. Wie bei dem Verkauf eines normalen Gebrauchten sind im Kaufvertrag folgende Angaben festzuhalten: - Daten der Vertragspartner: Kontaktdaten und Ausweisnummern von Käufer und Verkäufer sowie gegebenenfalls eine Vollmacht des Besitzers - Daten zum Fahrzeug: Marke, Modell, Motorleistung, Erstzulassung, Fahrgestell- und gegebenenfalls Motornummer, Fahrzeugbrief-Nummer (Zulassungsbescheinigung Teil II), amtliches Kennzeichen, nächste HU und der Kaufpreis. - Gewährleistung (hierzu mehr im nächsten Abschnitt) - KFZ-Unterlagen: Fahrzeugschein, beide Zulassungsbescheinigungen oder eine Stilllegungsbescheinigung, Untersuchungsberichte (zum Beispiel von TÜV, DEKRA, ADAC) - Zahlungsvereinbarung: Vereinbarte Kaufsumme und Angabe, wann der Verkäufer diese erhält - Übergabebestätigung.
Wie ist die Haftung beim Unfallfahrzeug verkaufen?
In Deutschland sieht das Gesetz die Möglichkeit eines Haftungsausschlusses vor, wenn Sie Ihren Unfallwagen privat verkaufen. Das bedeutet im Einzelfall, dass Privatleute die Haftung für Sachmängel im Vertrag ausschließen können, wenn sie ihren Unfallwagen verkaufen. Das ist auch gut so, denn das deutsche Gesetz sieht für die Dauer von zwei Jahren nach dem Verkauf eine Haftung für auftretende Mängel vor. Beim Verkauf von Gebrauchtwagen verringert sich diese Frist auf ein Jahr. Ohne den Ausschluss wären Sie also in der Gewährleistungspflicht und müssten unter Umständen für Schäden aufkommen, die erst nach dem Verkauf entstanden sind. Wenn nämlich der Käufer in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf Mängel am Auto entdeckt, die nicht im Unfallwagen-Kaufvertrag erwähnt wurden, wird davon ausgegangen, dass der Schaden bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlag. In diesem Fall müssen Sie als Verkäufer beweisen, dass der Schaden erst nach dem Verkauf entstanden ist. Im Klartext heißt das, dass Sie bei einem im Kaufvertrag festgelegten Haftungsausschluss nur noch für Reparaturen verantwortlich sind, für die Sie ausdrückliche Garantiezusagen gemacht haben. Mit Garantien sind Zusicherungen gemeint, beispielsweise darüber, ob der originale Motor verbaut ist oder die Höhe der angegeben Laufleistung stimmt. Seien Sie hierbei vorsichtig: Es ist ratsam, keine Garantien zuzusichern, die sich im Nachhinein als falsch erweisen. Wie auch im Fall eines arglistigen Verschweigens bestehender Schäden wären Sie dann in der Haftungspflicht. Ein korrekt aufgesetzter Kaufvertrag ist für Sie als Verkäufer aber nicht nur aufgrund des Ausschlusses der Gewährleistung wichtig, sondern auch, weil in ihm alle Zahlungsdetails aufgelistet und so mögliche Nachverhandlungen mit dem Käufer verschmieden werden.
Zusammenfassung: Tipps zum Verkauf Ihres Unfallwagens - vor dem Verkauf ein professionelles Gutachten erstellen lassen - sowohl beim Gutachter als auch beim Händler transparent mit dem Unfall umgehen - in den Anzeigen und im Kaufvertrag Unfall und Schaden genau dokumentieren - Haftung im Kaufvertrag ausschließen - keine Garantien geben, die sich im Nachhinein als unrichtig erweisen könnten
Wo erziele ich die besten Preise für mein Unfallfahrzeug?
Nach einem Verkehrsunfall lassen sich Autos, selbst wenn sie noch fahrtauglich und verkehrssicher sind, meist nur noch recht günstig verkaufen und hierbei gilt die Regel: Der Unfallschaden bestimmt den Preis. Das Schadensgutachten gibt in der Regel Auskunft über alle am Unfallwagen vorhandenen Schäden. Darüber hinaus spielen noch andere Faktoren eine Rolle, zum Beispiel
- das Baujahr und Modell,
- die Kilometerlaufleistung,
- die Motorisierung,
- der (abgesehen vom Unfallschaden) allgemeine Zustand sowie
- die Ausstattung des Fahrzeugs.
Um einen möglichst hohen Preis zu erzielen, sollten Sie sich gut überlegen, welche Plattform am besten geeignet ist, um Ihren Unfallwagen zu verkaufen. In jedem Fall ist wichtig, dass Sie den Zustand und Restwert Ihres Autos vorurteilsfrei beurteilen und diese Informationen in den Inseraten auch transparent darlegen. Der sicherste Weg, Ihren Unfallwagen zu verkaufen, ist der über das Schalten von Inseraten in den großen Verkaufsplattformen. Wer lieber mit dem Händler vor Ort verhandeln will, schaltet dagegen eine Anzeige in den lokalen Anzeigenblättern oder lässt sich gleich persönlich und vor Ort beraten. Handelt es sich bei Ihrem Gebrauchten um ein sehr beliebtes Modell, kommt auch eine Internetauktion in Frage.
Wer kauft mein Unfallfahrzeug?
Die wohl zahlungskräftigsten Abnehmer sind Unternehmen, die sich auf den Ankauf von verunfallten Fahrzeugen spezialisiert haben. Solche Ankäufer besitzen die nötige Expertise, den entstandenen präzise einzuschätzen und verfügen über genügend Kontakte, das Fahrzeug gewinnbringend weiter zu veräußern. So sind die Anbieter nahezu immer in der Lage so viel für Ihr Fahrzeug zu bieten, dass eine Reparatur wirtschaftlich schlicht keinen Sinn macht. Das klingt zu schön, um wahr zu sein? Das ist es leider oft auch. Die Ankaufsbranche genießt einen durchwachsenen Ruf, und das zu Recht. Umso wichtiger ist es sich über den Ruf eines Unternehmens bereits vor dem Verkauf zu informieren. So sollten Sie sichergehen, dass es sich um einen seriös agierenden Anbieter handelt, der verlässlich und sicher mit Ihren sensiblen persönlichen Daten umgeht, sich an im Vorfeld getroffene Vereinbarungen hält und Sie gut berät. Hilfreich können Erfahrungsberichte ehemaliger Kunden des Anbieters sein. Dank des Internets haben Sie bei fast allen Unternehmen die Möglichkeit „hinter die Fassade“ zu blicken und von den Erfahrungen anderer zu profitieren.
Tipp 3: Ab wann ist ein Auto ein Unfallfahrzeug?
Die Frage: Ab wann gilt ein Auto als Unfallfahrzeug, wird im deutschen Gesetz nicht eindeutig beantwortet. Lediglich der Unfallvorgang im Allgemeinen ist rechtlich definiert. Darunter fällt jedes Ereignis, das unerwartet und unbeabsichtigt eintritt und physisch dauerhaften Schaden hinterlässt. Gemeint sind also nicht nur Unfälle im Straßenverkehr, sondern auch beispielsweise Ereignisse, die Hagel- oder Brandschäden verursachen. Das bedeutet also, dass Ihr Auto erst als Unfallfahrzeug und nicht mehr "unfallfrei" gilt, wenn es durch einen Unfall erhebliche Schäden erlitten hat und die Schadenssumme eine festgelegte Preisgrenze übersteigt – beispielsweise wenn bestimmte Originalteile ersetzt werden müssen. Gut zu wissen: Juristisch wird zwischen Unfallschaden und Bagatellschaden unterschieden, die Grenzen sind jedoch fließend. Bagatellschäden bezeichnen in der Regel Beschädigungen, die 750 Euro nicht überschreiten.
Kleinere Beulen, Lackkratzer und Schrammen, die zum Beispiel beim Ein- und Ausparken entstehen, gehören somit noch zu den Bagatellschäden. Auch ein abgefahrener Außenspiegel macht Ihr Auto noch nicht zum Unfallfahrzeug. Fahrzeuge mit Bagatellschäden müssen beim Verkauf nicht als Unfallwagen deklariert werden. Sie sind gesetzlich nicht einmal verpflichtet, diese Schäden von sich aus offenzulegen, sondern müssen Sie lediglich auf Nachfrage ansprechen. Die Frage, ob Sie Ihr Fahrzeug mit Bagatellschaden reparieren oder doch lieber verkaufen wollen, hängt vom Ausmaß des Schadens sowie dem Restwert Ihres Fahrzeugs ab. Im Falle eines alten Gebrauchtwagen Unfallfahrzeug beispielsweise kann es unter Umständen wirtschaftlich sinnvoller sein, den PKW zu verkaufen. Tendenziell ergibt die Wertermittlung in Fällen leichter Beschädigungen aber, dass Schäden, die korrekt behoben werden, zu keiner oder einer lediglich sehr geringen Wertminderung des Unfallwagens führen.
Tipp 4: Unfallfahrzeug verkaufen für den Export
Um für den Export ein Unfallfahrzeug zu verkaufen stoßen viele Privatleute an eine aufwändige Bürokratie. Zwar sind gerade deutsche Autos im Ausland sehr begehrt, doch der Aufwand der im Rahmen eines Exports anfällt, und der teuren Ausfuhrgebühren, sind beim Auto-Export eines Unfallfahrzeugs enorm. Wer nämlich ein Auto exportieren möchte, um es zu verkaufen, muss zahlreiche zollamtliche Vorgaben erfüllen sowie Bestätigungen einholen und außerdem steuerrechtliche Aspekte beachten. Darüber hinaus muss ein für die Überführung geltendes Kennzeichen beantragt werden. Für Autohändler gestaltet sich das Prozedere eines Exports schon etwas einfacher. Außerdem verfügen viele Händler über Kontakte im Ausland und Mittelsmänner, die ihnen die oft in großen Mengen angekauften Gebrauchtwagen nach dem Export Auto Verkaufen abnehmen und vor Ort weiterverkaufen. Inbesondere in afrikanischen Ländern lassen sich recht schnell Käufer für Fahrzeuge finden, die hierzulande als Schrottautos gelten.
Sie setzen lieber auf Online-Anbieter als auf den Händler vor Ort?
Kein Problem, viele deutsche Händler haben sich auf den PKW-Ankauf von Gebraucht- und Unfallwagen spezialisiert, die in Afrika oder Osteuropa eine Chance auf ein zweites Leben bekommen. Die Nachfrage nach gebrauchten Autos und auch nach Unfall- und Schrottautos ist groß. Bei der Verhandlung des Kaufpreises ist es gut möglich, dass der Händler seine Ausgaben für die Instandsetzung, das Inserieren sowie die Lagerung beim Verkauf ins Ausland anführt. Behalten Sie die Ruhe und überlegen Sie sich idealerweise schon vor dem Gespräch eine Preisgrenze, die Sie nicht unterschreiten wollen. Bestehen Sie außerdem wie bei jedem Verkauf auf einen schriftlichen Kaufvertrag. Erst nachdem dieser von beiden Parteien unterzeichnet wurde, gehört das Fahrzeug dem Händler und er kann ihn zum Verkauf in die ganze Welt exportieren.
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